Bildungsträger für soziale Hilfen GmbH
Über Bildungsträger für soziale Hilfen GmbH
Der Bildungsträger für soziale Hilfen GmbH (BfsH) ist ein AZAV-zertifizierter Anbieter (Reg.-Nr. A2307001) mit Sitz in Flensburg, eng verbunden mit dem Agakan-Zentrum Flensburg. Der Träger bietet Kurse und Fortbildungen im sozialen Bereich an, mit besonderem Schwerpunkt auf der Qualifizierung von Schulbegleitungen. Die Maßnahmen richten sich an Personen, die eine berufliche Tätigkeit in sozialen Berufen anstreben.
Schwerpunkte & Themenbereiche
Schwerpunkt ist die Qualifizierung für sozialpädagogische Berufsfelder, insbesondere die Aus- und Weiterbildung von Schulbegleitungen. Die praxisorientierten Inhalte bereiten auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf vor. Zielgruppe sind Quereinsteiger und Fachkräfte im sozialen Bereich in Flensburg und Umgebung.
Qualität & Zertifizierung
Bildungsträger für soziale Hilfen GmbH ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.
Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Bildungsträger für soziale Hilfen GmbH in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.
Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle
Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich
Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards
Weiterbildungsförderung bei Bildungsträger für soziale Hilfen GmbH
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Bildungsträger für soziale Hilfen GmbH für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:
Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.
Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.
Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.
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