Berufsförderungswerk Dresden gemeinnützige GmbH
Über Berufsförderungswerk Dresden gemeinnützige GmbH
Das Berufsförderungswerk Dresden gemeinnützige GmbH (BFW Dresden) ist ein 1990 gegründeter AZAV-zertifizierter Bildungsträger für berufliche Rehabilitation in Sachsen mit Standorten in Dresden und Bautzen. Rund 600 Teilnehmende werden aktuell in 19 Berufen ausgebildet; 98 % bestehen ihre Prüfungen, 86 % finden innerhalb von 12 Monaten eine neue Beschäftigung.
Schwerpunkte & Themenbereiche
Schwerpunkte: modulare Umschulungen in Bürowirtschaft (Kaufleute für Büromanagement, Lohnabrechnung, Personalverwaltung, Absatzprozesse), Bauwesen, kaufmännischen und technischen Berufen mit IHK-Abschluss. Zusammenarbeit mit Rentenversicherungen und Reha-Trägern. Zielgruppe: Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in Sachsen.
Qualität & Zertifizierung
Berufsförderungswerk Dresden gemeinnützige GmbH ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.
Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Berufsförderungswerk Dresden gemeinnützige GmbH in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.
Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle
Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich
Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards
Weiterbildungsförderung bei Berufsförderungswerk Dresden gemeinnützige GmbH
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Berufsförderungswerk Dresden gemeinnützige GmbH für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:
Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.
Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.
Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.
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