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BIN gGmbH

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Über BIN gGmbH

Die BIN gGmbH ist ein gemeinnütziger, zertifizierter Bildungsträger mit Sitz in Hamburg, der sich auf Qualifizierung und berufliche Integration spezialisiert hat. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Frauen mit Migrationshintergrund durch das Projekt MiA (Kurse von Frauen für Frauen). Das Angebot umfasst allgemeine Weiterbildungen, IT-Kurse sowie individuelle Beratung zur beruflichen Neuorientierung.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Kernleistungen sind IT-Qualifizierungen (Softwareentwicklung, Webentwicklung, Buchhaltung), Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen mit Migrationshintergrund (Projekt MiA) sowie allgemeine Bildungsberatung. Das Angebot richtet sich primär an Frauen und Personen mit Migrationshintergrund in Hamburg, die ihre beruflichen Chancen verbessern möchten.

Qualität & Zertifizierung

BIN gGmbH ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft BIN gGmbH in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei BIN gGmbH

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von BIN gGmbH für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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