Elisabeth-Stiftung Birkenfeld
Über Elisabeth-Stiftung Birkenfeld
Elisabeth-Stiftung Birkenfeld ist eine gemeinnützige Stiftung des Deutschen Roten Kreuzes mit Sitz in Birkenfeld/Nahe, gegründet 1966. Als Bildungsträger umfasst die Stiftung ein Berufsförderungswerk (BFW), eine Bildungsstätte für Sozialwesen sowie ein Jugendwerk. Die AZAV-zertifizierten Angebote konzentrieren sich auf berufliche Rehabilitation und Pflege-/Sozialausbildungen.
Schwerpunkte & Themenbereiche
Das Berufsförderungswerk Birkenfeld begleitet Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bei der beruflichen Wiedereingliederung mit Maßnahmen in über 30 Berufen, darunter Bau, Elektro- und Informationstechnik, Maschinenbau und kaufmännische sowie Sozial- und Gesundheitsberufe. Interdisziplinäre Teams aus Ausbildern, Reha-Managern, Psychologen und Ärzten gewährleisten einen ganzheitlichen Ansatz.
Qualität & Zertifizierung
Elisabeth-Stiftung Birkenfeld ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.
Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Elisabeth-Stiftung Birkenfeld in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.
Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle
Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich
Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards
Weiterbildungsförderung bei Elisabeth-Stiftung Birkenfeld
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Elisabeth-Stiftung Birkenfeld für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:
Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.
Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.
Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.
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