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EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES

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Über EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES

EU-Akademie Arbeit & Soziales ist ein AZAV-Maßnahmenträger mit Sitz in Düren, spezialisiert auf die Qualifizierung von Fachkräften zu zertifizierten Sachverständigen. Alle Lehrgänge sind geprüft und für die Weiterbildung zugelassen. Zertifizierungsprüfungen gemäß ISO 17024 werden durch das European Certification Council durchgeführt und sind europaweit anerkannt.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Kernangebot ist die Ausbildung zum zertifizierten Sachverständigen in Bereichen wie Bauwesen, Immobilien und Handwerk. Prüfungen gemäß ISO 17024 werden unabhängig durch das European Certification Council abgenommen. Lehrgänge können quartalsweise begonnen werden und sind über Jobcenter und Agentur für Arbeit förderbar.

Qualität & Zertifizierung

EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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