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Behrendt - Die Fahrschule

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Über Behrendt - Die Fahrschule

Behrendt – Die Fahrschule ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit Standorten in Beilngries, Greding und Neumarkt (Bayern), der Führerscheinausbildungen für PKW-, Motorrad- und LKW-Klassen anbietet. Ein besonderes Angebot ist der komprimierte "RatzFatz Führerschein" (PKW in 7 Tagen, LKW in 10 Tagen) als Intensivprogramm. Ergänzend werden BF17-Begleitung, Mofa-Ausbildung und Erste-Hilfe-Kurse angeboten.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Schwerpunkte: Führerscheinausbildung für PKW (B, B197, BE, B96), Motorrad und LKW; Intensivprogramm "RatzFatz" (PKW 7 Tage, LKW 10 Tage), BF17 und Mofa. Ergänzend Erste-Hilfe-Kurse. AZAV-zertifiziert; Standorte Beilngries, Greding und Neumarkt (Bayern).

Qualität & Zertifizierung

Behrendt - Die Fahrschule ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Behrendt - Die Fahrschule in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Behrendt - Die Fahrschule

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Behrendt - Die Fahrschule für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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