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AZAV-zertifiziert

Fahrschule S. Dreier Inh. Frank Dreier

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Über Fahrschule S. Dreier Inh. Frank Dreier

Fahrschule S. Dreier in Bad Nauheim bietet alle Führerscheinklassen sowie BKF-Weiterbildungsmodule an. Besonderheit ist ein Fahrsimulator für die praxisnahe Ausbildung; das Angebot richtet sich an Privatfahrschüler und Berufskraftfahrer.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Führerscheinausbildung aller Klassen (A, B, C, CE, D, DE), BKF-Weiterbildungsmodule nach BKrFQG, Fahrsimulator. Standort Bad Nauheim (Hessen).

Qualität & Zertifizierung

Fahrschule S. Dreier Inh. Frank Dreier ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Fahrschule S. Dreier Inh. Frank Dreier in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Fahrschule S. Dreier Inh. Frank Dreier

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Fahrschule S. Dreier Inh. Frank Dreier für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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