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FH
AZAV-zertifiziert

Fahrschule HAPKE e.K. Inh. Ralf Hapke

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Über Fahrschule HAPKE e.K. Inh. Ralf Hapke

Die Fahrschule HAPKE, seit 1996 in Geesthacht aktiv, ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit über 30 Jahren Erfahrung. Das Angebot umfasst Führerscheinklassen B, B197, C1E, C und CE sowie Berufskraftfahrer-Weiterbildungen nach BKrFQG seit 2008. Als erste Fahrschule in Geesthacht setzte HAPKE 2016 einen Fahrsimulator für die Klasse B ein. Moderne Ausbildungsfahrzeuge – darunter ein Hybrid-Audi A3 e-tron (2024) – und interaktive Unterrichtsboards prägen den zeitgemäßen Ansatz.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Fahrschule HAPKE bietet Führerscheinklassen B, B197, C1E, C und CE sowie Berufskraftfahrer-Weiterbildungen nach BKrFQG. Als erste Geesthachter Fahrschule wird seit 2016 ein Fahrsimulator für Klasse B eingesetzt. Ein 2024 angeschaffter Hybrid-PKW (Audi A3 e-tron) ermöglicht moderne Automatikausbildungen. Der Theorieunterricht findet an einem modernen Interaktiv Board statt. Die AZAV-Zertifizierung seit 2007 sichert die Qualität der Weiterbildungen und ermöglicht die Nutzung von Bildungsgutscheinen.

Qualität & Zertifizierung

Fahrschule HAPKE e.K. Inh. Ralf Hapke ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Fahrschule HAPKE e.K. Inh. Ralf Hapke in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Fahrschule HAPKE e.K. Inh. Ralf Hapke

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Fahrschule HAPKE e.K. Inh. Ralf Hapke für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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