Fahrschule Schäfer GmbH & Co.
Über Fahrschule Schäfer GmbH & Co.
Fahrschule Schäfer GmbH & Co. in Schleswig-Holstein ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger. BKF-Weiterbildungsmodule nach BKrFQG werden in Kooperation mit dem VBZ Elmshorn angeboten; Bildungsgutschein anerkannt.
Schwerpunkte & Themenbereiche
BKF-Grundqualifikation und Weiterbildungsmodule, alle Führerscheinklassen. Kooperation mit VBZ Elmshorn. AZAV-zertifiziert, Bildungsgutschein der BA/Jobcenter anerkannt. Region Schleswig-Holstein.
Qualität & Zertifizierung
Fahrschule Schäfer GmbH & Co. ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.
Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Fahrschule Schäfer GmbH & Co. in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.
Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle
Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich
Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards
Weiterbildungsförderung bei Fahrschule Schäfer GmbH & Co.
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Fahrschule Schäfer GmbH & Co. für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:
Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.
Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.
Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.
Hinweis: Alle genannten Marken, Namen und Logos sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und werden auf Careertune ausschließlich zur redaktionellen Identifikation verwendet.
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