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Fahrschule Scherer

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Über Fahrschule Scherer

Fahrschule Scherer in Immenstadt und Rettenberg bietet BKF-Weiterbildungsmodule nach BKrFQG sowie Motorradtraining an. Das Angebot richtet sich an Berufskraftfahrer und Motorradenthusiasten im Allgäu.

Schwerpunkte & Themenbereiche

BKF-Weiterbildungsmodule nach § 5 BKrFQG für Güterverkehr, Motorradführerschein (A, A1, A2) und Motorradtraining. Standorte Immenstadt und Rettenberg (Allgäu).

Qualität & Zertifizierung

Fahrschule Scherer ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Fahrschule Scherer in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Fahrschule Scherer

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Fahrschule Scherer für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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