Fahrschule Schulterblick
Über Fahrschule Schulterblick
Fahrschule Schulterblick in Bonn-Endenich und Alfter ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger. Schwerpunkte sind BKF-Modul 95 nach BKrFQG sowie Fahrausbildung für Menschen mit Behinderungen (Handicap-Klasse).
Schwerpunkte & Themenbereiche
BKF-Weiterbildungsmodul 95 (Code 95) nach BKrFQG, Führerscheinausbildung inkl. angepasster Fahrzeuge für körperbehinderte Fahrschüler. AZAV-zertifiziert, Standorte Bonn-Endenich und Alfter.
Qualität & Zertifizierung
Fahrschule Schulterblick ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.
Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Fahrschule Schulterblick in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.
Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle
Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich
Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards
Weiterbildungsförderung bei Fahrschule Schulterblick
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Fahrschule Schulterblick für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:
Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.
Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.
Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.
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