Fahrschule Ströh GmbH
Über Fahrschule Ströh GmbH
Die Fahrschule Ströh GmbH in Bruchhausen-Vilsen blickt auf über 50 Jahre Firmengeschichte zurück und ist an fünf Standorten in Niedersachsen (Nienburg, Hoya, Asendorf, Bruchhausen-Vilsen) vertreten. Seit Februar 2012 ist der Standort Nienburg AZAV-zertifiziert und nimmt Bildungsgutscheine für förderungsfähige Maßnahmen an. Das Angebot umfasst LKW- (C/CE) und Bus-Führerscheine (D), Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (BGQ), BKF-Module, ADR-Gefahrgutkurse, Gabelstaplerausbildungen sowie Aufbauseminare und Erste-Hilfe-Kurse.
Schwerpunkte & Themenbereiche
Fahrschule Ströh GmbH in Niedersachsen (Nienburg, Hoya, Asendorf, Bruchhausen-Vilsen) bietet LKW (C/CE)- und Bus (D)-Führerscheine, Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (BGQ), BKF-Module sowie ADR-Gefahrgutkurse und Gabelstaplerausbildungen. Als seit 2012 AZAV-zertifizierter Bildungsträger werden Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit angenommen.
Qualität & Zertifizierung
Fahrschule Ströh GmbH ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.
Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Fahrschule Ströh GmbH in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.
Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle
Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich
Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards
Weiterbildungsförderung bei Fahrschule Ströh GmbH
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Fahrschule Ströh GmbH für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:
Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.
Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.
Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.
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