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AZAV-zertifiziertPräsenz

Fachverband Deutscher Floristen e.V., BV im FloristPark International

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Über Fachverband Deutscher Floristen e.V., BV im FloristPark International

Der Fachverband Deutscher Floristen e.V. (FDF), gegründet 1904, ist der bundesweite Arbeitgeber- und Berufsverband der Floristikbranche in Deutschland. Die FDF GmbH ist seit 2011 als AZAV-zertifizierter Bildungsträger in Gelsenkirchen anerkannt. Im denkmalgeschützten FloristPark International (Bauernhof von 1798) werden die berufsbegleitende Floristmeister-Ausbildung sowie spezialisierte Seminare und Intensivkurse (FDF Powerkurs Florist) angeboten – förderbar über Bildungsgutschein und Meister-BAföG.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Die FDF GmbH Gelsenkirchen bietet die berufsbegleitende Floristmeister-Ausbildung sowie branchenspezifische Seminare zu Floristik, Unternehmensführung und aktuellen Trends an. Der FDF Powerkurs Florist (FiA) ermöglicht eine schnelle Qualifizierung für den Arbeitsmarkt. Als nationaler und internationaler Weiterbilder der Floristikbranche sichert die AZAV-Zertifizierung die Förderbarkeit über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und Meister-BAföG.

Qualität & Zertifizierung

Fachverband Deutscher Floristen e.V., BV im FloristPark International ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Fachverband Deutscher Floristen e.V., BV im FloristPark International in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Fachverband Deutscher Floristen e.V., BV im FloristPark International

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Fachverband Deutscher Floristen e.V., BV im FloristPark International für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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