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AZAV-zertifiziert

Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF)

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Über Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF)

Das Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF Meißen) ist als Fachhochschule und Fortbildungszentrum eine Schlüsselinstitution für den öffentlichen Dienst in Sachsen. Neben dualen Diplomstudiengängen in Rechtspflege, Steuerverwaltung und Staatsfinanzverwaltung bietet die HSF umfangreiche Weiterbildungsprogramme für bereits tätige Verwaltungsbeamte. Studierende erhalten während des dualen Studiums eine Vergütung und steigen nach Abschluss direkt in die Laufbahngruppe 2 des öffentlichen Dienstes ein. Der Standort ist Meißen, Sachsen.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Der Studienfokus der HSF Meißen liegt auf Rechtspflege, Steuerverwaltung und Staatsfinanzverwaltung für den gehobenen Dienst in sächsischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Finanzverwaltung. Das duale System verknüpft akademische Rechtskenntnisse mit intensiver Praxisausbildung. Als Fortbildungszentrum qualifiziert die HSF zudem bereits tätige Verwaltungsmitarbeitende berufsbegleitend. Digitalisierungsthemen in der Verwaltung werden zunehmend in das Weiterbildungsportfolio integriert.

Qualität & Zertifizierung

Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF) ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF) in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF)

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF) für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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