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AZAV-zertifiziertPräsenz

Fahrschule Groß Inhaber Peter Groß

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Über Fahrschule Groß Inhaber Peter Groß

Die Fahrschule Groß (Inh. Peter Groß) in Salem ist ein nach AZAV zugelassener Bildungsträger, spezialisiert auf Nutzfahrzeug- und Busausbildung. Seit 2012 fokussiert sich der Träger auf LKW (C1, C1E, C, CE) und Bus (D, D1, D1E, DE) sowie auf Berufskraftfahrer-Weiterbildungen. Das Angebot umfasst beschleunigte Grundqualifikation, Perfektionstrainings und regelmäßige BKF-Weiterbildungen zur Erhaltung der Fahrerqualifikation. Die AZAV-Zulassung ermöglicht die vollständige Kostenübernahme durch Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und Jobcenter – ideal für Quereinsteiger und Arbeitsuchende.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Fahrschule Groß ist spezialisierter AZAV-Bildungsträger für Nutzfahrzeuge: LKW (C1, C1E, C, CE) und Bus (D, D1, D1E, DE). Neben dem Führerscheinerwerb bietet der Träger beschleunigte Grundqualifikation, Perfektionstraining und BKF-Weiterbildungen zur Qualifikationserhaltung. Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und Jobcenter werden akzeptiert – unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vollständige Kostenübernahme möglich, was Quereinsteigern den Berufseinstieg als Kraftfahrer erleichtert.

Qualität & Zertifizierung

Fahrschule Groß Inhaber Peter Groß ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Fahrschule Groß Inhaber Peter Groß in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Fahrschule Groß Inhaber Peter Groß

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Fahrschule Groß Inhaber Peter Groß für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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