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IFP Gesellschaft für Fortbildung und Personalentwicklung mbH

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Über IFP Gesellschaft für Fortbildung und Personalentwicklung mbH

Die IFP Gesellschaft für Fortbildung und Personalentwicklung mbH ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger, der bundesweit kaufmännische Weiterbildungen, IT-Schulungen, Sprachkurse, Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration sowie Qualifizierungen in Sozial- und Gesundheitsberufen anbietet. Das Curriculum wird kontinuierlich an Arbeitsmarktanforderungen angepasst. Erfahrene Dozenten und moderne Lehrmaterialien sorgen für nachhaltige Lernerfolge. Förderung über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist möglich.

Schwerpunkte & Themenbereiche

IFP Fortbildung deckt kaufmännische Weiterbildung, IT-Schulungen (inkl. Webentwicklung, Python, SQL), Pflege- und Sozialberufe sowie Sprachkurse ab. Auch Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration gehören zum Portfolio. Das Angebot richtet sich an Arbeitsuchende ebenso wie an Unternehmen, die Mitarbeitende qualifizieren möchten. Als AZAV-zertifizierter Träger sind alle Maßnahmen über Bildungsgutschein förderbar.

Qualität & Zertifizierung

IFP Gesellschaft für Fortbildung und Personalentwicklung mbH ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft IFP Gesellschaft für Fortbildung und Personalentwicklung mbH in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei IFP Gesellschaft für Fortbildung und Personalentwicklung mbH

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von IFP Gesellschaft für Fortbildung und Personalentwicklung mbH für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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