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Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) IHK die Weiterbildung

14Fachgebiete
41Spezialisierungen
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Über Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) IHK die Weiterbildung

Die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK Oldenburg) ist eine von 79 IHKs in Deutschland mit Sitz in Oldenburg (Niedersachsen), gegründet 1900 als Körperschaft öffentlichen Rechts. Als bedeutender regionaler Bildungsträger vertritt sie die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen und ist Pflichtmitglied in der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Das umfassende Weiterbildungsangebot der IHK Oldenburg liegt auf kaufmännischen und technischen Fortbildungsprüfungen: Prüfungen zum Geprüften Betriebswirt, Fachkaufmann, Fachwirt und Meister, darunter Geprüfte Fachwirte für Büro- und Projektorganisation sowie Geprüfte Handelsfachwirte. In 14 Fachgebieten mit 41 Spezialisierungen, darunter HR, Finanzen und Wirtschaft, Immobilien sowie Bauwesen, bietet die IHK Oldenburg Seminare und Lehrgänge in Präsenz und hybrid an. Die Weiterbildungsprogramme sind praxisnah für den Arbeitsmarkt Oldenburg konzipiert und stärken die Kompetenzen von Fach- und Führungskräften. Darüber hinaus richtet die IHK Oldenburg die job4u-Ausbildungsmesse als wichtige Firmen-Kontaktbörse für Ausbildungssuchende aus. Für Arbeitnehmende besteht in vielen Fällen die Möglichkeit einer geförderten Weiterbildung über entsprechende Förderprogramme der Agentur für Arbeit.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Die IHK Oldenburg ist ein bedeutender regionaler Bildungsträger für kaufmännische und technische Fortbildungsprüfungen in 14 Fachgebieten. Das Angebot umfasst Prüfungen zum Geprüften Betriebswirt, Fachkaufmann, Fachwirt und Meister sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte. Geförderte Weiterbildung über entsprechende Förderprogramme der Agentur für Arbeit ist in vielen Fällen möglich, was berufliche Qualifizierung in der Region Oldenburg zugänglich macht.

Qualität & Zertifizierung

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) IHK die Weiterbildung ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) IHK die Weiterbildung in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) IHK die Weiterbildung

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) IHK die Weiterbildung für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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