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Jugend in Arbeit e.V.

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Über Jugend in Arbeit e.V.

Jugend in Arbeit e.V. wurde 1990 in Recklinghausen gegründet und ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger sowie anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Mit rund 60 Mitarbeitern und Standorten im Kreis Recklinghausen sowie Gelsenkirchen unterstützt der Verein Arbeitssuchende, Jugendliche, Alleinerziehende und die Generation 50plus beim Übergang ins Berufsleben. Berufliche Beratung, Arbeitsvermittlung, Ausbildungsplatzsuche und sozialpädagogische Begleitung bei Behördengängen sind Kernleistungen. Geförderte Maßnahmen nach §84 SGB III sowie Projekte zur beruflichen Qualifizierung ermöglichen nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Jugend in Arbeit e.V. Recklinghausen unterstützt Arbeitssuchende, Alleinerziehende und die Generation 50plus durch Beratung, Arbeitsvermittlung und berufliche Qualifizierung. AZAV-Zertifizierung ermöglicht geförderte Maßnahmen nach SGB III. Aufsuchende Arbeit und Begleitung bei Behördengängen sichern individuelle Unterstützung. Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist der Verein seit über 30 Jahren regional verankert und ein verlässlicher Partner für Berufsintegration im Kreis Recklinghausen.

Qualität & Zertifizierung

Jugend in Arbeit e.V. ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Jugend in Arbeit e.V. in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Jugend in Arbeit e.V.

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Jugend in Arbeit e.V. für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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