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AZAV-zertifiziert

Katholische Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München - Hochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts "Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern"

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Über Katholische Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München - Hochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts "Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern"

Die Katholische Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München (KSH München) ist eine staatlich anerkannte Hochschule in kirchlicher Trägerschaft mit Standorten in München-Haidhausen und Benediktbeuern. Als wichtiger Bildungsträger in Südbayern fokussiert sich die KSH auf Soziale Arbeit, Gesundheit, Pflege und Pädagogik. Das Studienangebot umfasst Bachelor- und Masterstudiengänge wie Soziale Arbeit (B.A.), Religionspädagogik sowie Bildungsmanagement im Gesundheitssystem (M.A.). Ab 2026 verfügt die KSH München über das Promotionsrecht, was die wissenschaftliche Profilierung unterstreicht. Alle Glaubensrichtungen sind willkommen.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Die KSH München bietet wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte Studiengänge in Sozialer Arbeit, Gesundheit, Pflege und Pädagogik. Bachelor- und Masterprogramme (u. a. Soziale Arbeit B.A., Bildungsmanagement im Gesundheitssystem M.A.) ermöglichen akademische und berufliche Entwicklung. Praxisprogramme bei Partnern im In- und Ausland fördern den direkten Berufsübergang. Ab 2026 mit Promotionsrecht ausgestattet, stärkt die Hochschule ihre Rolle als Forschungs- und Bildungszentrum für soziale und Gesundheitsberufe in Bayern.

Qualität & Zertifizierung

Katholische Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München - Hochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts "Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern" ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Katholische Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München - Hochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts "Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern" in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Katholische Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München - Hochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts "Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern"

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Katholische Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München - Hochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts "Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern" für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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