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AZAV-zertifiziertPräsenz

Schule für bildende Kunst und Gestaltung, Ergänzungsschule nach § 102 SchulG Berlin, AZWV

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Über Schule für bildende Kunst und Gestaltung, Ergänzungsschule nach § 102 SchulG Berlin, AZWV

Die Schule für Bildende Kunst und Gestaltung (SBKG), bekannt als Kunstschule Berlin, ist eine private Ergänzungsschule nach § 102 SchulG Berlin im Stadtteil Prenzlauer Berg. Gegründet 2003 in Kassel, ist sie AZAV-zertifiziert und für Bildungsgutscheine von Jobcenter und Rentenversicherung sowie BAföG zugelassen. Das Angebot umfasst zertifizierte Berufsausbildungen in Freier Kunst, Illustration und Kunstpädagogik sowie Kurse in Kunst- und Kulturmanagement, unterrichtet von akademisch ausgebildeten Dozenten.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Das Ausbildungsangebot der SBKG umfasst Freie Kunst (Malerei, Mixed Media, Bühnenbild), Illustration (Grafikdesign, Digitale Kunst, Comic, Animation) und Kunstpädagogik (Kunstvermittlung, Kulturelle Bildung) sowie Kunst- und Kulturmanagement. Das Studium gliedert sich in Grundstudium (Zeichnen, Malen, Kunstgeschichte, Designtheorie) und fachspezifisches Hauptstudium mit Projektphase.

Qualität & Zertifizierung

Schule für bildende Kunst und Gestaltung, Ergänzungsschule nach § 102 SchulG Berlin, AZWV ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Schule für bildende Kunst und Gestaltung, Ergänzungsschule nach § 102 SchulG Berlin, AZWV in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Schule für bildende Kunst und Gestaltung, Ergänzungsschule nach § 102 SchulG Berlin, AZWV

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Schule für bildende Kunst und Gestaltung, Ergänzungsschule nach § 102 SchulG Berlin, AZWV für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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