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AZAV-zertifiziert

LaSuB, Landesamt für Schule und Bildung

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Über LaSuB, Landesamt für Schule und Bildung

Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) ist die zentrale staatliche Behörde für das Schulwesen im Freistaat Sachsen, nachgeordnet dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Mit rund 1.000 Mitarbeitenden an sechs Standorten – Hauptsitz Chemnitz sowie Dresden und weiteren Orten – steuert das LaSuB die Personalverwaltung, Einstellung und Qualifizierung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen. Die Institution sichert Qualitätsstandards in der Lehrerausbildung, berät Schulen in pädagogischen und rechtlichen Fragen und trägt zur Weiterentwicklung des sächsischen Bildungssystems bei.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Das LaSuB verantwortet die Personalverwaltung und Einstellung in den sächsischen Schuldienst und berät Schulen in pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen. Ein Schwerpunkt liegt auf der überregionalen Koordination der Lehrerausbildung und Qualitätssicherung im Schulwesen. Spezielle Bildungsprojekte, darunter ein interaktiver Lernort zur Geschichte des DDR-Heimsystems, ergänzen die institutionelle Arbeit. Das LaSuB ist ein unverzichtbarer Partner für alle Akteure der sächsischen Bildungslandschaft.

Qualität & Zertifizierung

LaSuB, Landesamt für Schule und Bildung ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft LaSuB, Landesamt für Schule und Bildung in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei LaSuB, Landesamt für Schule und Bildung

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von LaSuB, Landesamt für Schule und Bildung für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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