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AZAV-zertifiziert

LWK Niedersachsen

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Über LWK Niedersachsen

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Hauptsitz in Oldenburg und zentraler Bildungsträger für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau sowie die Fischerei in Niedersachsen. Als AZAV-zertifizierter Anbieter führt die LWK Meisterprüfungen durch, betreibt Fachschulen und bietet Weiterbildungen in Pflanzenbau, Tierhaltung, Betriebswirtschaft, Umweltschutz und Digitalisierung an. Zahlreiche Bezirksstellen und Bildungszentren gewährleisten flächendeckende Verfügbarkeit in ganz Niedersachsen. Förderungen über die Agentur für Arbeit sind für entsprechende Maßnahmen möglich.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Die LWK Niedersachsen bietet ein breites Qualifizierungsprogramm für grüne Berufe, das Pflanzenbau, Tierhaltung, Betriebswirtschaft, Umwelt- und Naturschutz sowie Digitalisierung in der Landwirtschaft umfasst. Meisterprüfungen, Fachschulkurse und berufsbegleitende Weiterbildungen richten sich an Berufseinsteiger, Fachkräfte und Betriebsleiter. Die AZAV-Zertifizierung ermöglicht die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit. Die dezentrale Präsenz in Niedersachsen gewährleistet regionale Erreichbarkeit.

Qualität & Zertifizierung

LWK Niedersachsen ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft LWK Niedersachsen in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei LWK Niedersachsen

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von LWK Niedersachsen für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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