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AZAV-zertifiziertPräsenz

Fachschule für Meister der Kreishandwerkerschaft Westmittelfranken, FR Bau

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Über Fachschule für Meister der Kreishandwerkerschaft Westmittelfranken, FR Bau

Die Fachschule für Meister der Kreishandwerkerschaft Westmittelfranken in Ansbach bildet Handwerker zu Maurer- und Betonbauermeistern sowie Zimmermeistern aus. Der Unterricht findet im Berufsbildungszentrum (BZ) der Handwerkskammer Ansbach statt und ist in vier Teile gegliedert: Meisterprüfungsarbeit, fachtheoretische Kenntnisse, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sowie berufs- und arbeitspädagogische Inhalte. Kleine Kursgruppen und moderne Ausstattung sichern eine hohe Qualität der Weiterbildung.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Die Meisterschule Ansbach qualifiziert jährlich im Vollzeitkurs Maurer- und Betonbauermeister sowie Zimmermeister. Die vierteilige Lehrgangsstruktur verbindet handwerkliche Praxis (Teil I+II) mit Betriebswirtschaft, Recht (Teil III) und Pädagogik (Teil IV). Der Standort im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Westmittelfranken bietet moderne Infrastruktur und eine praxisnahe, intensive Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Bauwesen.

Qualität & Zertifizierung

Fachschule für Meister der Kreishandwerkerschaft Westmittelfranken, FR Bau ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Fachschule für Meister der Kreishandwerkerschaft Westmittelfranken, FR Bau in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Fachschule für Meister der Kreishandwerkerschaft Westmittelfranken, FR Bau

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Fachschule für Meister der Kreishandwerkerschaft Westmittelfranken, FR Bau für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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