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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Landesgesundheitsamt

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Über Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Landesgesundheitsamt

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist eine zentrale Landesbehörde, die Gesundheit, Langzeitpflege, Eingliederungshilfe und Integration gestaltet. Innerhalb des Ministeriums ist das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA, Abteilung 7) angesiedelt, das landesweit für Gesundheitsberichterstattung und Infektionsschutz zuständig ist. Das Ministerium fördert Projekte über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF PLUS) und kooperiert mit Institutionen wie dem Robert Koch-Institut. Die Einrichtung tritt nicht als klassischer AZAV-Bildungsträger auf.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration BW verantwortet Gesundheitsförderung, Langzeitpflege, Eingliederungshilfe und Integration. Das Landesgesundheitsamt übernimmt die Gesundheitsberichterstattung und den Infektionsschutz in Baden-Württemberg. ESF-PLUS-geförderte Maßnahmen unterstützen gesellschaftliche Herausforderungen in den Bereichen Soziales und Gesundheit.

Qualität & Zertifizierung

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Landesgesundheitsamt ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Landesgesundheitsamt in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Landesgesundheitsamt

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Landesgesundheitsamt für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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