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AZAV-zertifiziert

Philosophisch-Theologische Hochschule Münster - Kirchlich und staatlich anerkannte Hochschule in Trägerschaft der PTH Philosophisch-Theologische Hochschule Münster gemeinnützige GmbH

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Über Philosophisch-Theologische Hochschule Münster - Kirchlich und staatlich anerkannte Hochschule in Trägerschaft der PTH Philosophisch-Theologische Hochschule Münster gemeinnützige GmbH

Die Philosophisch-Theologische Hochschule Münster (PTH Münster) ist eine kirchlich und staatlich anerkannte Hochschule in Trägerschaft der Deutschen Kapuzinerprovinz. Am Standort Münster bietet die PTH akademische Bildung auf universitärem Niveau mit Schwerpunkt auf Philosophie und Theologie. Das Angebot umfasst das grundständige Studium, den Aufbaustudiengang zum theologischen Lizentiat (Lic. theol.) sowie das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium „Theologia curae" für Fachkräfte in medizinischen und pflegerischen Berufen. Ein einzigartiges Profil verleiht das angegliederte Institut für Theologische Zoologie.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Die PTH Münster fokussiert sich auf Philosophie, Theologie und Spiritualität. Neben dem grundständigen Studium bietet die Hochschule den Lizentiatskurs (Lic. theol.) als akademischen Aufbaustudiengang an. Das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium „Theologia curae" richtet sich an Fachkräfte in medizinischen, pflegerischen und administrativen Berufen und verbindet theologisches Wissen mit praktischen Anforderungen des Gesundheitswesens.

Qualität & Zertifizierung

Philosophisch-Theologische Hochschule Münster - Kirchlich und staatlich anerkannte Hochschule in Trägerschaft der PTH Philosophisch-Theologische Hochschule Münster gemeinnützige GmbH ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Philosophisch-Theologische Hochschule Münster - Kirchlich und staatlich anerkannte Hochschule in Trägerschaft der PTH Philosophisch-Theologische Hochschule Münster gemeinnützige GmbH in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Philosophisch-Theologische Hochschule Münster - Kirchlich und staatlich anerkannte Hochschule in Trägerschaft der PTH Philosophisch-Theologische Hochschule Münster gemeinnützige GmbH

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Philosophisch-Theologische Hochschule Münster - Kirchlich und staatlich anerkannte Hochschule in Trägerschaft der PTH Philosophisch-Theologische Hochschule Münster gemeinnützige GmbH für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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