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quatraCare Gesundheitsakademie gGbmH

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Über quatraCare Gesundheitsakademie gGbmH

Die quatraCare Gesundheitsakademie gGmbH ist ein AZAV-zertifizierter, gemeinnütziger Bildungsträger mit Sitz in Hamburg, gegründet 2004, spezialisiert auf Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen. Das Bildungsangebot umfasst Qualifizierungen zur Pflegefachassistenz, zum Pflegeassistenten, zur Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenz nach § 53c SGB XI sowie Demenzbegleitung. Kurse richten sich an Berufseinsteiger und erfahrene Pflegekräfte. Maßnahmen sind über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder Jobcenter förderbar. quatraCare arbeitet eng mit regionalen Einrichtungen in Hamburg zusammen.

Schwerpunkte & Themenbereiche

quatraCare qualifiziert Fachkräfte für pflegerische und betreuende Berufsfelder in Hamburg. Schwerpunkte sind die Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz, Betreuungsassistenz nach § 53c SGB XI sowie Demenzbegleitung und Alltagsbegleitung. Die Kurse berücksichtigen aktuelle gesetzliche Standards und setzen auf praxisnahe Lehrkonzepte in modernen Schulungsräumen. Als AZAV-zertifizierter Träger sind viele Maßnahmen über Bildungsgutschein förderbar. Die enge Kooperation mit Hamburger Einrichtungen sichert eine hohe Vermittlungsquote.

Qualität & Zertifizierung

quatraCare Gesundheitsakademie gGbmH ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft quatraCare Gesundheitsakademie gGbmH in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei quatraCare Gesundheitsakademie gGbmH

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von quatraCare Gesundheitsakademie gGbmH für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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