Schule für Schauspiel Hamburg
Über Schule für Schauspiel Hamburg
Die Schule für Schauspiel Hamburg (SfSH) wurde 1992 gegründet und ist eine staatlich anerkannte Schauspielschule im Hamburger Schanzenviertel. Die SfSH bietet eine dreijährige Vollausbildung in Film- und Theaterschauspiel mit staatlich anerkanntem Abschluss (Bühnen- und/oder Filmschauspielreife) an. Die Ausbildung ist BAföG-gefördert. Kooperationspartner sind u. a. die ZHdK Zürich, das Schleswig-Holsteinische Landestheater und ARD-Produktionen wie „Rote Rosen".
Schwerpunkte & Themenbereiche
Die SfSH bietet eine dreijährige Berufsausbildung in Film- und Theaterschauspiel: Schauspieltraining, Camera Acting, Atem-, Stimm- und Körperarbeit, Phonetik, Tanz, Rhythmik und Yoga. Abschluss mit staatlich anerkannter Bühnen- und/oder Filmschauspielreife; BAföG-Förderung möglich. Ergänzend werden Workshops und Weiterbildungen für professionelle Schauspieler angeboten.
Qualität & Zertifizierung
Schule für Schauspiel Hamburg ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.
Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Schule für Schauspiel Hamburg in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.
Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle
Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich
Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards
Weiterbildungsförderung bei Schule für Schauspiel Hamburg
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Schule für Schauspiel Hamburg für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:
Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.
Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.
Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.
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