Verkehrsinstitut Schielein GmbH
Über Verkehrsinstitut Schielein GmbH
Das Verkehrsinstitut Schielein GmbH in Nürnberg ist ein spezialisierter Bildungsträger für Fahrlehrerausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation in Bayern. Förderung über Bildungsgutschein teilweise möglich.
Schwerpunkte & Themenbereiche
Fahrlehrerausbildung (alle Klassen), Berufskraftfahrerqualifikation nach BKrFQG, Führerscheinklassen B bis CE und D. Zielgruppe: angehende Fahrlehrer und Berufskraftfahrer in der Region Nürnberg.
Qualität & Zertifizierung
Verkehrsinstitut Schielein GmbH ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.
Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Verkehrsinstitut Schielein GmbH in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.
Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle
Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich
Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards
Weiterbildungsförderung bei Verkehrsinstitut Schielein GmbH
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Verkehrsinstitut Schielein GmbH für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:
Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.
Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.
Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.
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