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AZAV-zertifiziertPräsenz

Verkehrspädagogisches Institut Gesellschaft für Verkehrspädagogik mbH

3Fachgebiete
9Spezialisierungen
PräsenzLernformen
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Über Verkehrspädagogisches Institut Gesellschaft für Verkehrspädagogik mbH

Das Verkehrspädagogische Institut in Frankfurt am Main ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger für Fahrlehrerausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation nach BKrFQG in Hessen. Förderung über Bildungsgutschein möglich.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Fahrlehrerausbildung (alle Klassen), Berufskraftfahrerqualifikation nach BKrFQG, Führerscheinklassen B bis D. Zielgruppe: angehende Fahrlehrer und Berufskraftfahrer in Hessen.

Qualität & Zertifizierung

Verkehrspädagogisches Institut Gesellschaft für Verkehrspädagogik mbH ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Verkehrspädagogisches Institut Gesellschaft für Verkehrspädagogik mbH in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Verkehrspädagogisches Institut Gesellschaft für Verkehrspädagogik mbH

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Verkehrspädagogisches Institut Gesellschaft für Verkehrspädagogik mbH für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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