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ZA
AZAV-zertifiziertPräsenz

Zahnarztpraxis Annett Böhm

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PräsenzLernformen
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Über Zahnarztpraxis Annett Böhm

Die Zahnarztpraxis Annett Böhm ist eine etablierte Gesundheitseinrichtung am Standort Grimma, die sich der professionellen zahnmedizinischen Behandlung verschrieben hat. Das Team legt großen Wert auf patientenorientierte Betreuung in angenehmer Atmosphäre. Das Leistungsspektrum umfasst Zahnerhalt als zentrales Behandlungsziel, Zahnästhetik, umfangreiche Zahnersatzlösungen sowie spezielle Angebote für Angstpatienten und die Möglichkeit einer Lachgasbehandlung. Die Praxis arbeitet nach Bestellsystem, um Wartezeiten zu minimieren. Als Bildungsträger bietet die Zahnarztpraxis Annett Böhm Weiterbildungen in den Bereichen Gesundheit (Hygiene und Infektionsschutz) sowie Pflegequalifikationen im Präsenzformat am Standort Grimma an.

Qualität & Zertifizierung

Zahnarztpraxis Annett Böhm ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft Zahnarztpraxis Annett Böhm in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei Zahnarztpraxis Annett Böhm

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von Zahnarztpraxis Annett Böhm für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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