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AZAV-zertifiziert

ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht

6Fachgebiete
14Spezialisierungen
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Über ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht

Das ZAR – Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht – ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit Hauptsitz in Düsseldorf, der seit 2004 auf die juristische Weiterbildung durch Fernstudien und berufsbegleitende Lehrgänge spezialisiert ist. Als bundesweit aktiver Anbieter erreicht das ZAR Fach- und Führungskräfte aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf Qualifizierungen für Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Justizangestellte und Mitarbeitende in Rechtsabteilungen. Zu den Kernprogrammen zählen die Weiterbildung zum geprüften Rechtsfachwirt (RFW) und zum geprüften Notarfachwirt (NF). Ergänzend bietet das ZAR Lehrgänge in Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Kanzleimanagement an. Die Kurse werden als Online-Fernstudium angeboten und ermöglichen maximale Flexibilität für Berufstätige. Alle Lehrinhalte werden von erfahrenen Dozenten aus der Praxis entwickelt und regelmäßig aktualisiert. Dank der AZAV-Zertifizierung können die Weiterbildungen über Bildungsgutscheine (§ 81 SGB III) der Agentur für Arbeit gefördert werden.

Schwerpunkte & Themenbereiche

Das ZAR – Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht – ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger in Düsseldorf, seit 2004 auf juristische Fernstudien spezialisiert. Über Bildungsgutscheine (§ 81 SGB III) sind Weiterbildungen förderbar. Kernprogramme sind die Weiterbildung zum geprüften Rechtsfachwirt (RFW) und Notarfachwirt (NF) sowie Lehrgänge in Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht. Als Online-Bildungsanbieter ermöglicht das ZAR maximale Flexibilität für Berufstätige.

Qualität & Zertifizierung

ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht ist offiziell AZAV-zertifiziert – anerkannt nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§§ 176–184 SGB III). Diese staatliche Zulassung bestätigt: Kurse dieses Bildungsträgers können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vollständig finanziert werden.

Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht in regelmäßigen Abständen: Qualifikation der Lehrkräfte, Aktualität der Kursthemen, didaktische Methoden und interne Qualitätssicherungsprozesse stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Teilnehmende bedeutet das: nachgewiesene Unterrichtsqualität, die von Arbeitgebern und Behörden anerkannt wird.

AZAV-zertifiziert nach §§ 176 ff. SGB III

Unabhängige Qualitätsprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

Bildungsgutschein-berechtigt (§ 81 SGB III)

Volle Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich

Laufend rezertifiziert

Externe Audits sichern dauerhaft hohe Lehr- und Organisationsstandards

Weiterbildungsförderung bei ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind die Kursangebote von ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht für staatliche Förderprogramme zugelassen. Das bedeutet: Qualifizierte Interessenten können ihre Weiterbildung unter Umständen kostenlos absolvieren – finanziert durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Folgende Förderungen kommen in Betracht:

🎟️
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Kurskosten – oft inklusive Fahrtkosten und Lernmitteln.

💼
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen die Kosten – in kleinen Betrieben bis zu 100 %.

🏛️
Bürgergeld-Weiterbildungsförderung (§ 16 SGB II)

Für Bürgergeld-Empfänger:innen über das Jobcenter: vollständige Kostenübernahme möglich, zusätzlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat.

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