Weiterbildung während ALG I – was dir die Agentur finanziert
Arbeitslosengeld I beziehen und gleichzeitig eine staatlich geförderte Weiterbildung machen – das ist nicht nur möglich, sondern strategisch klug. Die Agentur für Arbeit finanziert deutlich mehr als die meisten ALG-I-Empfänger ahnen.
Was die Agentur für Arbeit wirklich alles zahlt
- Was die Agentur für Arbeit wirklich alles zahlt
- Der Bildungsgutschein §81 SGB III – so funktioniert er
- ALG I während der Weiterbildung: Läuft es weiter?
- Weiterbildungsgeld, AVGS und weitere Extras
- So führst du das Gespräch mit dem Vermittler
- Häufige Ablehnungsgründe und wie du sie vermeidest
Die meisten ALG-I-Empfänger wissen, dass sie einen Bildungsgutschein beantragen können. Was viele nicht wissen: Die Förderung geht weit über die reinen Kurskosten hinaus.
Entscheidend ist, dass du frühzeitig planst. Je früher du in deiner Arbeitslosigkeit mit dem Antrag beginnst, desto mehr Spielraum bleibt für längere Qualifizierungen wie Umschulungen.
Der Bildungsgutschein §81 SGB III – so funktioniert er
Der Bildungsgutschein (BGS) nach §81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für ALG-I-Empfänger. Er wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt und berechtigt dich, einen AZAV-zertifizierten Kurs auf Staatskosten zu besuchen.
Schritt für Schritt zum BGS
Was der BGS konkret übernimmt
| Kostenart | Übernahme | Antrag nötig? |
|---|---|---|
| Lehrgangsgebühren | 100 % | Nein (im BGS enthalten) |
| Prüfungsgebühren (IHK, HWK etc.) | 100 % | Nein |
| Lernmittel und Materialien | bis Deckungsbetrag | Nein |
| Fahrtkosten | anteilig nach §44 SGB III | Ja (separater Antrag) |
| Kinderbetreuungskosten | bis 130 €/Monat | Ja (separater Antrag) |
| Auswärtige Unterkunft (wenn nötig) | anteilig | Ja |
ALG I während der Weiterbildung: Läuft es weiter?
Eine der häufigsten Sorgen von ALG-I-Empfängern: „Verliere ich mein Arbeitslosengeld, wenn ich einen Kurs mache?" Die Antwort ist klar: Nein.
Was passiert bei sehr langen Maßnahmen?
Bei Umschulungen (24 Monate) kann der ALG-I-Anspruch während der Maßnahme aufgebraucht werden. Für diesen Fall gibt es eine klare Regelung:
- Das Jobcenter übernimmt nahtlos die Förderung (Bürgergeld + Weiterbildungsförderung nach §16 SGB II)
- Die Maßnahme muss nicht abgebrochen werden
- Wichtig: Frühzeitig (min. 4 Wochen vorher) beim Jobcenter melden
Markus, 41, München: Markus bezieht 18 Monate ALG I und beginnt nach 2 Monaten eine 24-monatige Umschulung zum Fachinformatiker. Nach 16 Monaten läuft sein ALG-I-Anspruch ab. Er meldet sich frühzeitig beim Jobcenter, das die verbleibenden 8 Monate mit Bürgergeld und Weiterbildungsgeld abdeckt. Die Umschulung läuft durch – kein Abbruch.
Für kurze Maßnahmen (unter 6 Monate) ist das kein Thema. Hier endet die Maßnahme fast immer, bevor der ALG-I-Anspruch aufgebraucht ist.
Weiterbildungsgeld, AVGS und weitere Extras
Neben dem Basis-BGS gibt es weitere Förderkomponenten, die viele ALG-I-Empfänger nicht kennen.
Weiterbildungsgeld: 20 € pro Tag
Bei bestimmten Maßnahmen (insbesondere solche, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen) gibt es zusätzlich zum ALG I ein Weiterbildungsgeld von 20 € pro Unterrichtstag. Das sind bei 20 Unterrichtstagen/Monat zusätzliche 400 € im Monat.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der AVGS nach §45 SGB III ist eine Alternative oder Ergänzung zum BGS:
- Für kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen (bis 6 Wochen)
- Für Orientierungs- und Eignungsfeststellungsmaßnahmen
- Für Maßnahmen bei privaten Arbeitsvermittlern
- Keine AZAV-Pflicht (aber Anbieter muss zugelassen sein)
Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen
Bei Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. nach Krankheit) kann statt ALG I ein Übergangsgeld gezahlt werden – oft höher als ALG I. Relevant für Menschen mit anerkannter Einschränkung.
Passende Weiterbildung mit Bildungsgutschein finden
Zur Kursuche →So führst du das Gespräch mit dem Vermittler
Das Beratungsgespräch ist der Schlüsselmoment. Dein Vermittler hat Ermessensspielraum – deine Vorbereitung entscheidet über Erfolg oder Misserfolg.
Deine Vorbereitung: Die Checkliste
- AZAV-Kurs mit Maßnahmenummer recherchiert (KURSNET)
- 3–5 aktuelle Stellenanzeigen für den Zielberuf ausgedruckt oder gespeichert
- Lebenslauf aktuell, lückenlos
- Begründung vorbereitet: Warum dieser Kurs, warum jetzt, warum du?
- Arbeitsmarktdaten für deine Region (z.B. Jobbörsendaten, Bitkom-Statistiken)
Die zwei Kernargumente
Häufige Ablehnungsgründe und wie du sie vermeidest
Auch wenn du gut vorbereitet bist, kann ein BGS-Antrag abgelehnt werden. Hier sind die häufigsten Gründe – und was du dagegen tun kannst.
| Ablehnungsgrund | Was du tun kannst |
|---|---|
| Kurs ist nicht AZAV-zertifiziert | Anderen Anbieter suchen; KURSNET prüfen |
| Eingliederungsaussicht nicht nachgewiesen | Stellenanzeigen + Marktdaten nachreichen |
| Maßnahme zu teuer oder zu lang | Günstigeren Anbieter suchen; kürzere Alternative vorschlagen |
| Berater sieht keine Notwendigkeit | Schriftliche Begründung + Widerspruch einlegen |
| Budget der Agentur erschöpft | Neuen Antrag im nächsten Quartal stellen |
| Kurs nicht regional verfügbar | Online-Kurs vorschlagen (AZAV-zertifiziert!) |
Häufig gestellte Fragen
Läuft mein ALG I während der Weiterbildung wirklich in voller Höhe weiter?
Ja. Wenn die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein ausgestellt hat und du die Weiterbildung absolvierst, wird das ALG I in unveränderter Höhe weitergezahlt. Es gibt keine Kürzung.
Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?
In der Regel 3 Monate. Du musst innerhalb dieser Zeit einen passenden Kurs finden und starten. Wenn das nicht klappt, kannst du eine Verlängerung beantragen – das ist aber keine Garantie.
Kann ich mir den Kursanbieter frei aussuchen?
Ja, solange der Anbieter AZAV-zertifiziert ist und die Maßnahmenummer mit der des BGS übereinstimmt. Du bist nicht an Anbieter gebunden, die die Agentur empfiehlt.
Was ist das Weiterbildungsgeld und wie beantrage ich es?
Bei bestimmten Maßnahmen zahlt die Agentur zusätzlich 20 € pro Unterrichtstag. Das sind bis zu 400 € im Monat on top. Du musst es separat beantragen – frag deinen Berater explizit danach, denn es wird nicht automatisch gewährt.
Kann ich den Kurs abbrechen, wenn ich einen Job finde?
Ja. Du kannst die Weiterbildung jederzeit abbrechen, wenn du eine Stelle antrittst. Du musst die Agentur sofort informieren. Die bis dahin entstandenen Kurskosten werden nicht zurückgefordert.
Darf ich während der Weiterbildung auf Jobsuche gehen?
Ja. Du bist während der Weiterbildung nicht von der Stellensuche befreit. Allerdings hast du das Recht, ein Jobangebot abzulehnen, wenn es die Weiterbildung gefährden würde – das muss aber begründet werden.
Was passiert, wenn mein BGS abläuft, bevor ich einen Kurs gefunden habe?
Du kannst einen Verlängerungsantrag stellen. Alternativ kannst du einen neuen BGS-Antrag stellen. Ein abgelaufener BGS bedeutet nicht das Ende – aber du verlierst Zeit.
Kann ich Online-Kurse mit dem BGS machen?
Ja. Auch Online-Kurse können mit dem BGS gefördert werden, solange der Anbieter AZAV-zertifiziert ist und die Maßnahme eine gültige Nummer hat. Das ist besonders praktisch, wenn kein passender Kurs in der Nähe verfügbar ist.
Muss ich die Kurskosten vorstrecken?
Nein. Der Bildungsgutschein funktioniert wie ein Gutschein: Du gibst ihn beim Anbieter ab, der die Kosten direkt mit der Agentur für Arbeit abrechnet. Du musst nichts auslegen.
Wie viele Bildungsgutscheine kann ich hintereinander beantragen?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Wenn du nach einer Maßnahme weiterhin arbeitslos bist, kannst du einen neuen BGS beantragen – sofern Notwendigkeit und Eingliederungsaussicht weiterhin gegeben sind.
Kann ich einen BGS beantragen, wenn ich noch in der Kündigungsfrist bin?
Ja. Wenn dir Arbeitslosigkeit droht (Kündigung erhalten, Befristung läuft aus), kannst du bereits einen BGS beantragen, bevor du offiziell arbeitslos bist. Das ermöglicht einen früheren Start der Weiterbildung.
Was tun, wenn der Berater meinen Kurs nicht kennt oder skeptisch ist?
Bring Informationen über den Kurs mit: Maßnahmenummer, AZAV-Zertifikat, Curriculum, Vermittlungsquoten des Anbieters und aktuelle Stellenanzeigen für den Zielberuf. Konkrete Unterlagen überzeugen besser als mündliche Argumente.
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