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ALG I Förderung

Weiterbildung während ALG I – was dir die Agentur finanziert

Arbeitslosengeld I beziehen und gleichzeitig eine staatlich geförderte Weiterbildung machen – das ist nicht nur möglich, sondern strategisch klug. Die Agentur für Arbeit finanziert deutlich mehr als die meisten ALG-I-Empfänger ahnen.

Was die Agentur für Arbeit wirklich alles zahlt

Inhalt
  1. Was die Agentur für Arbeit wirklich alles zahlt
  2. Der Bildungsgutschein §81 SGB III – so funktioniert er
  3. ALG I während der Weiterbildung: Läuft es weiter?
  4. Weiterbildungsgeld, AVGS und weitere Extras
  5. So führst du das Gespräch mit dem Vermittler
  6. Häufige Ablehnungsgründe und wie du sie vermeidest

Die meisten ALG-I-Empfänger wissen, dass sie einen Bildungsgutschein beantragen können. Was viele nicht wissen: Die Förderung geht weit über die reinen Kurskosten hinaus.

100 %
der Kurskosten übernimmt der BGS
20 €
Weiterbildungsgeld pro Tag bei anerkannten Maßnahmen
~500.000
BGS werden jährlich ausgestellt
3 Mon.
Standard-Gültigkeitsdauer des BGS
Das Wichtigste vorab: Dein ALG I läuft während einer genehmigten Weiterbildung in voller Höhe weiter. Du verlierst keinen einzigen Cent – und bekommst potenziell sogar ein Weiterbildungsgeld obendrauf.

Entscheidend ist, dass du frühzeitig planst. Je früher du in deiner Arbeitslosigkeit mit dem Antrag beginnst, desto mehr Spielraum bleibt für längere Qualifizierungen wie Umschulungen.

Der Bildungsgutschein §81 SGB III – so funktioniert er

Der Bildungsgutschein (BGS) nach §81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für ALG-I-Empfänger. Er wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt und berechtigt dich, einen AZAV-zertifizierten Kurs auf Staatskosten zu besuchen.

Schritt für Schritt zum BGS

1
Kurs recherchieren: Suche im KURSNET-Portal nach AZAV-zertifizierten Angeboten. Notiere die Maßnahmenummer – ohne sie kein BGS.
2
Beratungstermin buchen: Ruf die Servicehotline 0800 4 5555 00 an oder buche online. Bitte explizit um ein Gespräch zur Weiterbildungsförderung.
3
Überzeugend begründen: Im Gespräch musst du Notwendigkeit und Eingliederungsaussicht nachweisen. Details dazu in Abschnitt 5.
4
BGS erhalten und einlösen: Mit dem BGS gehst du zum Anbieter, der ihn direkt mit der Agentur abrechnet. Du zahlst nichts.
5
Kurs absolvieren: Regelmäßige Teilnahme ist Pflicht. Unentschuldigte Fehlzeiten können zur Kündigung des BGS führen.

Was der BGS konkret übernimmt

KostenartÜbernahmeAntrag nötig?
Lehrgangsgebühren100 %Nein (im BGS enthalten)
Prüfungsgebühren (IHK, HWK etc.)100 %Nein
Lernmittel und Materialienbis DeckungsbetragNein
Fahrtkostenanteilig nach §44 SGB IIIJa (separater Antrag)
Kinderbetreuungskostenbis 130 €/MonatJa (separater Antrag)
Auswärtige Unterkunft (wenn nötig)anteiligJa
Achtung: Starte den Kurs niemals vor offiziellem BGS-Erhalt. Kosten, die vor Ausstellung des BGS entstehen, werden nicht erstattet.

ALG I während der Weiterbildung: Läuft es weiter?

Eine der häufigsten Sorgen von ALG-I-Empfängern: „Verliere ich mein Arbeitslosengeld, wenn ich einen Kurs mache?" Die Antwort ist klar: Nein.

§144 SGB III: Während einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme (BGS eingelöst) wird das Arbeitslosengeld I in unveränderter Höhe weitergezahlt. Die Maßnahme gilt als aktive Eingliederungsmaßnahme.

Was passiert bei sehr langen Maßnahmen?

Bei Umschulungen (24 Monate) kann der ALG-I-Anspruch während der Maßnahme aufgebraucht werden. Für diesen Fall gibt es eine klare Regelung:

  • Das Jobcenter übernimmt nahtlos die Förderung (Bürgergeld + Weiterbildungsförderung nach §16 SGB II)
  • Die Maßnahme muss nicht abgebrochen werden
  • Wichtig: Frühzeitig (min. 4 Wochen vorher) beim Jobcenter melden
Beispiel

Markus, 41, München: Markus bezieht 18 Monate ALG I und beginnt nach 2 Monaten eine 24-monatige Umschulung zum Fachinformatiker. Nach 16 Monaten läuft sein ALG-I-Anspruch ab. Er meldet sich frühzeitig beim Jobcenter, das die verbleibenden 8 Monate mit Bürgergeld und Weiterbildungsgeld abdeckt. Die Umschulung läuft durch – kein Abbruch.

Für kurze Maßnahmen (unter 6 Monate) ist das kein Thema. Hier endet die Maßnahme fast immer, bevor der ALG-I-Anspruch aufgebraucht ist.

Weiterbildungsgeld, AVGS und weitere Extras

Neben dem Basis-BGS gibt es weitere Förderkomponenten, die viele ALG-I-Empfänger nicht kennen.

Weiterbildungsgeld: 20 € pro Tag

Bei bestimmten Maßnahmen (insbesondere solche, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen) gibt es zusätzlich zum ALG I ein Weiterbildungsgeld von 20 € pro Unterrichtstag. Das sind bei 20 Unterrichtstagen/Monat zusätzliche 400 € im Monat.

Hinweis: Das Weiterbildungsgeld ist nicht automatisch. Du musst es separat beantragen. Frage deinen Berater explizit danach und prüfe, ob deine Maßnahme förderfähig ist.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der AVGS nach §45 SGB III ist eine Alternative oder Ergänzung zum BGS:

  • Für kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen (bis 6 Wochen)
  • Für Orientierungs- und Eignungsfeststellungsmaßnahmen
  • Für Maßnahmen bei privaten Arbeitsvermittlern
  • Keine AZAV-Pflicht (aber Anbieter muss zugelassen sein)

Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen

Bei Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. nach Krankheit) kann statt ALG I ein Übergangsgeld gezahlt werden – oft höher als ALG I. Relevant für Menschen mit anerkannter Einschränkung.

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So führst du das Gespräch mit dem Vermittler

Das Beratungsgespräch ist der Schlüsselmoment. Dein Vermittler hat Ermessensspielraum – deine Vorbereitung entscheidet über Erfolg oder Misserfolg.

Deine Vorbereitung: Die Checkliste

  • AZAV-Kurs mit Maßnahmenummer recherchiert (KURSNET)
  • 3–5 aktuelle Stellenanzeigen für den Zielberuf ausgedruckt oder gespeichert
  • Lebenslauf aktuell, lückenlos
  • Begründung vorbereitet: Warum dieser Kurs, warum jetzt, warum du?
  • Arbeitsmarktdaten für deine Region (z.B. Jobbörsendaten, Bitkom-Statistiken)

Die zwei Kernargumente

1
Notwendigkeit: „Meine bisherige Qualifikation reicht für offene Stellen in [Zielberuf] nicht aus. Ich habe [X] Bewerbungen geschrieben und überall das Feedback erhalten, dass mir [Qualifikation Y] fehlt."
2
Eingliederungsaussicht: „In [Region] gibt es aktuell [Zahl] offene Stellen für [Zielberuf]. Der Kurs hat eine Vermittlungsquote von [X%]. Das Unternehmen [Name] hat bereits Interesse an mir bekundet."
Goldene Regel: Zeig Stellenanzeigen. Nichts überzeugt einen Vermittler mehr als konkrete, aktuelle Stellenanzeigen, die beweisen: Der Markt braucht diese Qualifikation – in dieser Region – jetzt.

Häufige Ablehnungsgründe und wie du sie vermeidest

Auch wenn du gut vorbereitet bist, kann ein BGS-Antrag abgelehnt werden. Hier sind die häufigsten Gründe – und was du dagegen tun kannst.

AblehnungsgrundWas du tun kannst
Kurs ist nicht AZAV-zertifiziertAnderen Anbieter suchen; KURSNET prüfen
Eingliederungsaussicht nicht nachgewiesenStellenanzeigen + Marktdaten nachreichen
Maßnahme zu teuer oder zu langGünstigeren Anbieter suchen; kürzere Alternative vorschlagen
Berater sieht keine NotwendigkeitSchriftliche Begründung + Widerspruch einlegen
Budget der Agentur erschöpftNeuen Antrag im nächsten Quartal stellen
Kurs nicht regional verfügbarOnline-Kurs vorschlagen (AZAV-zertifiziert!)
Wichtig: Bei Ablehnung hast du das Recht auf eine schriftliche Begründung. Fordere sie aktiv an. Ohne schriftliche Begründung kannst du keinen Widerspruch einlegen.
Dein Recht Du hast nach §81 SGB III keinen strikten Rechtsanspruch auf den BGS – aber du hast das Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Bei willkürlicher Ablehnung ist Widerspruch das richtige Mittel. Sozialberatungsstellen helfen dir kostenlos dabei.

Häufig gestellte Fragen

Läuft mein ALG I während der Weiterbildung wirklich in voller Höhe weiter?

Ja. Wenn die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein ausgestellt hat und du die Weiterbildung absolvierst, wird das ALG I in unveränderter Höhe weitergezahlt. Es gibt keine Kürzung.

Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?

In der Regel 3 Monate. Du musst innerhalb dieser Zeit einen passenden Kurs finden und starten. Wenn das nicht klappt, kannst du eine Verlängerung beantragen – das ist aber keine Garantie.

Kann ich mir den Kursanbieter frei aussuchen?

Ja, solange der Anbieter AZAV-zertifiziert ist und die Maßnahmenummer mit der des BGS übereinstimmt. Du bist nicht an Anbieter gebunden, die die Agentur empfiehlt.

Was ist das Weiterbildungsgeld und wie beantrage ich es?

Bei bestimmten Maßnahmen zahlt die Agentur zusätzlich 20 € pro Unterrichtstag. Das sind bis zu 400 € im Monat on top. Du musst es separat beantragen – frag deinen Berater explizit danach, denn es wird nicht automatisch gewährt.

Kann ich den Kurs abbrechen, wenn ich einen Job finde?

Ja. Du kannst die Weiterbildung jederzeit abbrechen, wenn du eine Stelle antrittst. Du musst die Agentur sofort informieren. Die bis dahin entstandenen Kurskosten werden nicht zurückgefordert.

Darf ich während der Weiterbildung auf Jobsuche gehen?

Ja. Du bist während der Weiterbildung nicht von der Stellensuche befreit. Allerdings hast du das Recht, ein Jobangebot abzulehnen, wenn es die Weiterbildung gefährden würde – das muss aber begründet werden.

Was passiert, wenn mein BGS abläuft, bevor ich einen Kurs gefunden habe?

Du kannst einen Verlängerungsantrag stellen. Alternativ kannst du einen neuen BGS-Antrag stellen. Ein abgelaufener BGS bedeutet nicht das Ende – aber du verlierst Zeit.

Kann ich Online-Kurse mit dem BGS machen?

Ja. Auch Online-Kurse können mit dem BGS gefördert werden, solange der Anbieter AZAV-zertifiziert ist und die Maßnahme eine gültige Nummer hat. Das ist besonders praktisch, wenn kein passender Kurs in der Nähe verfügbar ist.

Muss ich die Kurskosten vorstrecken?

Nein. Der Bildungsgutschein funktioniert wie ein Gutschein: Du gibst ihn beim Anbieter ab, der die Kosten direkt mit der Agentur für Arbeit abrechnet. Du musst nichts auslegen.

Wie viele Bildungsgutscheine kann ich hintereinander beantragen?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Wenn du nach einer Maßnahme weiterhin arbeitslos bist, kannst du einen neuen BGS beantragen – sofern Notwendigkeit und Eingliederungsaussicht weiterhin gegeben sind.

Kann ich einen BGS beantragen, wenn ich noch in der Kündigungsfrist bin?

Ja. Wenn dir Arbeitslosigkeit droht (Kündigung erhalten, Befristung läuft aus), kannst du bereits einen BGS beantragen, bevor du offiziell arbeitslos bist. Das ermöglicht einen früheren Start der Weiterbildung.

Was tun, wenn der Berater meinen Kurs nicht kennt oder skeptisch ist?

Bring Informationen über den Kurs mit: Maßnahmenummer, AZAV-Zertifikat, Curriculum, Vermittlungsquoten des Anbieters und aktuelle Stellenanzeigen für den Zielberuf. Konkrete Unterlagen überzeugen besser als mündliche Argumente.

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