Agentur für Arbeit oder Jobcenter: Wer ist für dich zuständig?
Agentur für Arbeit oder Jobcenter – viele verwechseln die beiden Behörden oder wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Dieser Artikel klärt die Unterschiede, erklärt wer welche Weiterbildungsförderung gewährt und zeigt dir, wie du das System für dich nutzt.
Zwei Behörden, zwei Systeme – der Überblick
- Zwei Behörden, zwei Systeme – der Überblick
- Agentur für Arbeit: ALG I und §81 SGB III
- Jobcenter: Bürgergeld und §16 SGB II
- Aufstocker und Überschneidungsfälle
- Was jede Behörde konkret an Weiterbildung anbietet
- Kontakt, häufige Verwechslungen und nächste Schritte
Das deutsche System der Arbeitsvermittlung basiert auf zwei getrennten Institutionen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, Zielgruppen und Förderinstrumenten. Wer die falsche Behörde aufsucht, verliert wertvolle Zeit.
In vielen Städten teilen sich beide Institutionen ein Gebäude – sie bleiben dennoch vollständig getrennte Behörden mit eigenen Ansprechpartnern, eigenen IT-Systemen und eigenen Förderbudgets.
Agentur für Arbeit: ALG I und Weiterbildungsförderung nach §81 SGB III
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, finanziert aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Sie ist zuständig für alle, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen oder einen Anspruch darauf haben.
Wer gehört zur Agentur für Arbeit?
- ALG-I-Empfänger (Versicherungsleistung nach SGB III)
- Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit droht (Kündigung, auslaufende Befristung)
- Beschäftigte in Kurzarbeit (Kurzarbeitergeld = KUG)
- Schüler und Studierende in der Berufsberatung
- Rehabilitanden bei beruflicher Eingliederung
Kernleistungen für Weiterbildung
| Instrument | Rechtsgrundlage | Was wird gefördert |
|---|---|---|
| Bildungsgutschein (BGS) | §81 SGB III | Kurs-, Prüfungs-, Lernmittelkosten |
| Qualifizierungschancengesetz | §82 SGB III | Weiterbildung für Beschäftigte |
| AVGS | §45 SGB III | Aktivierung, Orientierung, kurze Qualifizierung |
| Fahrtkostenzuschuss | §44 SGB III | Fahrtkosten zur Weiterbildung |
| Kinderbetreuungskosten | §44 SGB III | Betreuung während der Maßnahme |
Jobcenter: Bürgergeld und Weiterbildungsförderung nach §16 SGB II
Die Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern. Sie finanzieren sich aus Steuermitteln und betreuen alle, die Bürgergeld beziehen.
Wer gehört zum Jobcenter?
- Bürgergeld-Empfänger (früher: Hartz-IV- bzw. ALG-II-Empfänger)
- Personen ohne ausreichenden ALG-I-Anspruch
- Personen, deren ALG-I-Bezug ausgelaufen ist
- Erwerbstätige, deren Einkommen nicht zum Leben reicht (Aufstocker)
- Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (Partner, Kinder)
Weiterbildungsförderung beim Jobcenter
Das Jobcenter kann dieselben Maßnahmen fördern wie die Agentur – AZAV-Zertifizierung ist ebenso Pflicht:
- Bildungsgutschein (BGS) über das Jobcenter
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach §45 SGB II
- Weiterbildungsgeld: 150 €/Monat zusätzlich zum Bürgergeld
- Weiterbildungsbonus bei Zwischen- und Abschlussprüfung (bis 1.500 €)
Sandra, 34, Hamburg: Nach 3 Jahren Elternzeit ohne neues Arbeitsverhältnis hat Sandra keinen ALG-I-Anspruch. Sie bezieht Bürgergeld und wendet sich ans Jobcenter. Ihr persönlicher Ansprechpartner bewilligt einen BGS für eine 6-monatige Umschulung zur IT-Systemkauffrau – plus 150 €/Monat Weiterbildungsgeld on top.
Aufstocker und Überschneidungsfälle: Wenn beide Behörden zuständig sind
Es gibt Konstellationen, in denen sowohl die Agentur für Arbeit als auch das Jobcenter involviert sind. Das verwirrt viele – dabei gibt es klare Regeln.
Die häufigsten Überschneidungsfälle
Was jede Behörde konkret an Weiterbildung anbietet
Auf dem Papier klingt vieles gleich – in der Praxis gibt es signifikante Unterschiede in Geschwindigkeit, Schwerpunkten und Umfang der Förderung.
Agentur für Arbeit
- Schnelle BGS-Bewilligung (oft in 1–2 Gesprächen)
- Klarer Fokus auf zügige Wiedereingliederung
- AVGS für Orientierungskurse sofort verfügbar
- Weiterbildungsgeld 20 €/Tag bei bestimmten Maßnahmen
- Starke regionale Arbeitgebervernetzung
Jobcenter
- Längere Umschulungen leichter genehmigbar
- Weiterbildungsgeld 150 €/Monat bei Abschlussmaßnahmen
- Weiterbildungsbonus bis 1.500 € bei Prüfungserfolg
- Mehr Zeit für individuelle Bedarfsklärung
- Finanziert auch ergänzende Sozialleistungen (Unterkunft, KdU)
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Zur Kursuche →Kontakt, häufige Verwechslungen und deine nächsten Schritte
Jetzt weißt du, welche Behörde für dich zuständig ist. So gehst du konkret vor:
Häufige Verwechslungen
- „Ich gehe zum Arbeitsamt" – Das Arbeitsamt gibt es seit 2004 nicht mehr. Die Nachfolgebehörde heißt Agentur für Arbeit (für ALG I) bzw. Jobcenter (für Bürgergeld).
- „Jobcenter und Agentur sind dasselbe" – Nein. Getrennte Träger, getrennte Budgets, getrennte Rechtsgrundlagen.
- „Nur Arbeitslose dürfen zum Jobcenter" – Nein. Auch Erwerbstätige mit zu niedrigem Einkommen (Aufstocker) sind beim Jobcenter.
Häufig gestellte Fragen
Wie finde ich heraus, ob ich zur Agentur oder zum Jobcenter muss?
Die entscheidende Frage ist, ob du Anspruch auf ALG I hast. Das ist der Fall, wenn du innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Wenn ja: Agentur für Arbeit. Wenn nein oder wenn das ALG I ausgelaufen ist: Jobcenter.
Kann ich gleichzeitig ALG I und Bürgergeld bekommen?
Ja, das nennt man Aufstocken. Wenn ALG I nicht für den Lebensunterhalt reicht, zahlt das Jobcenter ergänzendes Bürgergeld. Für die Weiterbildungsförderung bleibt dann die Agentur für Arbeit zuständig.
Was passiert, wenn mein ALG-I-Anspruch während einer Umschulung endet?
Wenn du eine vom BGS geförderte Maßnahme absolvierst und dein ALG-I-Anspruch endet, übernimmt das Jobcenter die Förderung nahtlos weiter. Wichtig: Melde dich frühzeitig beim Jobcenter – idealerweise 4 Wochen vor Ende des ALG-I-Bezugs.
Gibt es Situationen, in denen ich gar keinen Anspruch auf Weiterbildungsförderung habe?
In der Regel hat jeder, der bei einer der beiden Behörden gemeldet ist, grundsätzlich Anspruch auf Beratung und potenziell auf Förderung. Die konkrete Bewilligung hängt von der individuellen Situation ab.
Wie unterscheiden sich die Wartezeiten bei Agentur und Jobcenter?
Das variiert stark nach Region. In Großstädten sind Wartezeiten von 2–4 Wochen bei der Agentur üblich, beim Jobcenter oft ähnlich. Online-Termine sind häufig schneller verfügbar.
Ist das Jobcenter wirklich strenger bei der Weiterbildungsbewilligung?
Nicht unbedingt. Jobcenter genehmigen oft auch längere Maßnahmen, weil kein so starker Druck zur schnellen Vermittlung besteht. Es kommt stark auf den individuellen Fallmanager und die lokale Budgetsituation an.
Brauche ich beim Jobcenter einen Eingliederungsplan für den Bildungsgutschein?
Ja, beim Jobcenter ist der Kooperationsplan (früher Eingliederungsvereinbarung) Grundlage für die Förderplanung. Wenn dein Weiterbildungswunsch darin verankert ist, hat das Jobcenter eine stärkere Verpflichtung zur Förderung.
Kann ich den Bildungsgutschein vom Jobcenter bei denselben Kursanbietern einlösen wie von der Agentur?
Ja. Der BGS – egal ob von Agentur oder Jobcenter ausgestellt – kann bei allen AZAV-zertifizierten Anbietern mit gültiger Maßnahmenummer eingelöst werden. Der Anbieter macht keinen Unterschied.
Was ist der persönliche Ansprechpartner (pAp) im Jobcenter?
Jeder Bürgergeld-Empfänger bekommt einen festen persönlichen Ansprechpartner zugewiesen, der für alle Fragen zu Leistungen, Förderung und Eingliederungsplanung zuständig ist. Baue eine konstruktive Beziehung zu deinem pAp auf – das erleichtert die BGS-Beantragung erheblich.
Kann ich den Berater wechseln, wenn ich mit ihm nicht zurechtkomme?
Ja, du kannst darum bitten, einen anderen Berater oder Fallmanager zugewiesen zu bekommen. Das ist ein legitimes Anliegen. Formuliere es sachlich und begründe es mit dem Wunsch nach konstruktiver Zusammenarbeit.
Gibt es eine Mindestdauer der Arbeitslosigkeit für einen Bildungsgutschein?
Nein. Du kannst bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit (oder sogar bei drohender Arbeitslosigkeit) einen BGS beantragen. Eine Mindestwartezeit gibt es nicht – entscheidend sind Notwendigkeit und Eingliederungsaussicht.
Was kostet mich der Bildungsgutschein?
Der BGS ist für dich kostenlos. Kursgebühren, Prüfungsgebühren und Lernmittel werden vollständig vom Staat übernommen. Auf Antrag werden auch Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten erstattet.
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