ALG-Antrag: Alle Formulare und Unterlagen im Überblick
Für die Arbeitslosmeldung und den ALG-I-Antrag sind mehrere Formulare und Dokumente notwendig. Wir zeigen dir, was du brauchst, wo du es findest und wie du Fehler beim Ausfüllen vermeidest – von der SGB-III-Arbeitsbescheinigung bis zur digitalen Signatur mit BundID.
Alle Formulare auf einen Blick
Der häufigste Grund für Bearbeitungsverzögerungen: fehlende oder fehlerhafte Unterlagen. Mit dieser Übersicht stellst du sicher, dass dein Antrag vollständig ist und schnellstmöglich bearbeitet wird.
| Formular / Dokument | Zweck | Woher? | Frist |
|---|---|---|---|
| Antrag auf Arbeitslosengeld | Hauptantrag ALG I | arbeitsagentur.de / Agentur vor Ort | Tag 1 der Arbeitslosigkeit |
| Arbeitsbescheinigung (SGB-III) | Berechnung ALG-Höhe und -Dauer | Ehemaliger Arbeitgeber (Pflicht) | 3 Tage nach Beschäftigungsende |
| Erklärung zu Nebeneinkommen | Offenlegung aller Nebentätigkeiten | Selbst ausfüllen | Beim Antrag |
| Urlaubsbescheinigung | Nachweis noch ausstehender Urlaubstage | Arbeitgeber | Beim Antrag |
| Personalausweis / Reisepass | Identitätsnachweis | Eigenes Dokument | Sofort |
| Sozialversicherungsausweis | Rentenversicherungsnummer | Deutsche Rentenversicherung | Sofort |
| Kontoverbindung (IBAN/BIC) | Auszahlungskonto | Eigene Bank | Beim Antrag |
Die SGB-III-Arbeitsbescheinigung: Was ist das und wie bekomme ich sie?
Die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III ist ein amtliches Formular, das dein Arbeitgeber nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtend ausfüllen muss. Sie enthält alle Informationen, die die Agentur für Arbeit zur Berechnung deines ALG I benötigt.
Was steht in der Arbeitsbescheinigung?
- Persönliche Daten des Arbeitnehmers
- Beschäftigungszeitraum (Beginn und Ende)
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt je Monat)
- Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
- Zeiten von Krankheit, Elternzeit, Kurzarbeit
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Online-Portal (empfohlen)
- Antrag 24/7 einreichbar
- Sofortige digitale Eingangsbestätigung
- Dokumente als PDF hochladbar
- Bearbeitungsstatus jederzeit einsehbar
- Schnellere Bearbeitung durch digitale Workflows
- Kein Postlaufzeit-Risiko
Papierantrag (Alternativen)
- Kein Internet oder technische Hilfe nötig
- Persönliche Begleitung beim Ausfüllen möglich
- Sinnvoll bei sehr komplexen Situationen
- Formulare per Post oder telefonisch anfordern
Das eService-Portal der Bundesagentur für Arbeit erreichst du unter arbeitsagentur.de/eservices. Nach der Anmeldung mit deinem Mein-BA-Konto kannst du den Antrag vollständig ausfüllen, Dokumente hochladen und den Status verfolgen. Die Authentifizierung ist auch ohne eID möglich – per Benutzername und Passwort nach einmaliger Registrierung.
Schritt-für-Schritt: So füllst du den Antrag richtig aus
Der Antrag auf Arbeitslosengeld ist in mehrere Abschnitte unterteilt. So gehst du systematisch vor:
Häufige Fehler beim Ausfüllen – Checkliste für fehlerfreie Anträge
Diese Fehler führen am häufigsten zu Verzögerungen oder Problemen:
- Falsche IBAN eingetragen (Zahlung landet woanders)
- Lücken in der Beschäftigungshistorie (alle 30 Monate müssen lückenlos sein)
- Nebentätigkeiten verschwiegen (kann als Leistungsbetrug gewertet werden)
- Arbeitsbescheinigung fehlt und wurde nicht erwähnt
- Pflichtfelder nicht ausgefüllt (Online-Formular markiert sie rot – trotzdem übersehen)
- Unkorrekte Angaben zum Kündigungsgrund
- Unterlagen in schlechter Qualität hochgeladen (unleserlich)
- IBAN aus Online-Banking kopieren statt abtippen
- Alle Beschäftigungen inklusive Zeiten im Ausland und Elternzeit angeben
- Im Zweifel immer angeben und im Kommentarfeld erklären
- Arbeitsbescheinigung separat als PDF hochladen
- Scan/Foto in guter Beleuchtung und Auflösung machen
- Vor Absenden: jeden Abschnitt einmal überfliegen
- Eingangsbestätigung als PDF speichern
Weiter lesen: ALG I berechnen 2026 | Alle Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick
Digitale Einreichung, BundID und Datenschutz
Die Bundesagentur für Arbeit setzt zunehmend auf digitale Prozesse. Alle Antragsformulare können vollständig online ausgefüllt, signiert und eingereicht werden. Papierformulare sind zwar weiterhin möglich, aber deutlich langsamer.
So funktioniert die BundID
- Kostenlose Registrierung unter id.bund.de
- Verifizierung per eID (Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises) oder VideoIdent
- Einmal registriert: für alle Bundesbehörden nutzbar (BA, Jobcenter, Finanzamt u.a.)
- Sichere Authentifizierung ohne zusätzliche Passwörter
Datenschutz beim Online-Antrag
- Alle übertragenen Daten sind verschlüsselt (SSL/TLS)
- Hochgeladene Dokumente werden in der sicheren E-Akte der BA gespeichert
- Zugriff nur für autorisierte Sachbearbeiter
- Löschung der Daten nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
Bei technischen Problemen hilft die Hotline der Bundesagentur: 0800 4 5555 00 (Mo–Fr, 8–18 Uhr). Für allgemeine Fragen zum Online-Portal gibt es auch einen Chat auf arbeitsagentur.de.
Weiterführend: ALG I beantragen: 7-Schritte-Anleitung | Alle Fristen bei Arbeitslosigkeit
Häufig gestellte Fragen
Welche Formulare brauche ich für den ALG-I-Antrag?
Den Antrag auf Arbeitslosengeld, die SGB-III-Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, eine Erklärung zu Nebeneinkommen, IBAN/BIC, Personalausweis und Sozialversicherungsausweis. Im Standardfall sieben Dokumente.
Wo bekomme ich die Formulare für die Arbeitslosmeldung?
Online auf arbeitsagentur.de/eservices, direkt bei der Agentur für Arbeit, telefonisch unter 0800 4 5555 00 oder per Post. Empfohlen: digitale Einreichung über das Mein-BA-Portal.
Was ist die SGB-III-Arbeitsbescheinigung?
Ein amtliches Pflichtformular, das dein Arbeitgeber nach § 312 SGB III innerhalb von 3 Tagen nach Beschäftigungsende ausstellen muss. Sie enthält Beschäftigungsdauer, Entgelthöhe und Kündigungsgrund – unverzichtbar für die ALG-I-Berechnung.
Kann ich den ALG-Antrag komplett online stellen?
Ja. Über das eService-Portal der BA ist der Antrag vollständig digital einreichbar. Unterlagen werden als PDF hochgeladen. Die Authentifizierung erfolgt per BundID, ELSTER oder Benutzerkonto.
Wie lange hat mein Arbeitgeber Zeit, die Arbeitsbescheinigung auszustellen?
Gesetzlich 3 Tage nach Beschäftigungsende (§ 312 SGB III). Bei Weigerung kann die Agentur für Arbeit den Arbeitgeber direkt auffordern. Bußgelder sind möglich.
Was passiert, wenn ich im Antrag etwas falsch angebe?
Falsche Angaben können als Leistungsmissbrauch oder Betrug gewertet werden und zu Rückforderungen, Sperrzeiten oder Strafanzeigen führen. Im Zweifel immer wahrheitsgemäß angeben und im Kommentarfeld erklären.
Muss ich Nebentätigkeiten im ALG-Antrag angeben?
Ja, alle Nebentätigkeiten, Honorarverträge und Gewerbe müssen angegeben werden. Verschwiegene Einkünfte führen zu Rückforderungen und können als Betrug gewertet werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
3 bis 6 Wochen bei vollständig eingereichten Unterlagen. Fehlende Dokumente verlängern die Bearbeitungszeit erheblich. Die erste Zahlung erfolgt rückwirkend ab Tag 1 der Arbeitslosigkeit.
Was tun, wenn die Arbeitsbescheinigung fehlt?
Antrag trotzdem fristgerecht stellen und im Kommentarfeld erwähnen, dass die Bescheinigung noch folgt. Die Agentur bearbeitet den Antrag vorläufig. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Was ist die BundID und wozu brauche ich sie?
Die BundID ist ein kostenloses digitales Konto für alle Bundesbehörden. Mit ihr kannst du dich sicher beim Mein-BA-Portal einloggen und den ALG-Antrag digital signieren. Registrierung unter id.bund.de.
Kann ich die Formulare auch in einer anderen Sprache erhalten?
Die offiziellen Formulare der BA sind auf Deutsch. Bei Bedarf können Dolmetscher oder zweisprachige Mitarbeitende hinzugezogen werden – frage direkt bei deiner Agentur nach.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosmeldung und ALG-Antrag?
Die Arbeitslosmeldung ist die Meldung, dass du arbeitslos bist (Pflicht am Tag 1). Der ALG-Antrag ist der separate Antrag auf Zahlung des Arbeitslosengeldes. Beide müssen getrennt vorgenommen werden.
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