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ALG berechnen

ALG I berechnen: So viel steht dir 2026 wirklich zu

Wie viel Arbeitslosengeld bekommst du wirklich? Die Berechnung folgt klaren Regeln – aber viele Details sind wenig bekannt. Wir erklären die Formel, alle Schritte und zeigen 8 konkrete Einkommensbeispiele für 2026.

ALG I 2026: Alle Fakten im Überblick

60 %
Netto-Leistungssatz ohne Kind
67 %
Netto-Leistungssatz mit Kind
max. 24 Mon.
maximale Bezugsdauer ALG I
12 Monate
Bemessungszeitraum (letztes Jahr)
SchlüsselfaktDas ALG I berechnet sich aus deinem Nettolohn der letzten 12 Monate – nicht aus dem Bruttolohn. Basis ist das sogenannte Bemessungsentgelt, das pauschal in ein Nettoentgelt umgerechnet wird.

Die Berechnungsformel: Schritt für Schritt

Schritt 1: Bemessungsentgelt ermitteln

Das Bemessungsentgelt ist dein durchschnittliches Bruttoentgelt aus dem Bemessungszeitraum (die letzten 12 Monate Beschäftigung). Es wird als Tagesbetrag berechnet (÷ 30).

Das Bemessungsentgelt ist nach oben gedeckelt (Beitragsbemessungsgrenze 2026):

  • West: max. 7.950 € monatlich / 262,00 € täglich
  • Ost: max. 7.450 € monatlich / 248,33 € täglich

Schritt 2: Leistungsentgelt (pauschaliertes Netto) berechnen

Vom Tages-Bemessungsentgelt werden pauschal Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgezogen. Der genaue Abzug hängt von der Lohnsteuerklasse ab:

SteuerklasseTypische SituationAbzug ca.
ILedig, keine Kinderca. 22 %
IIIVerheiratet, Alleinverdienerca. 11 %
VZweitverdiener, verheiratetca. 28 %

Schritt 3: Leistungssatz anwenden

  • 60 % des pauschalierten Nettoentgelts – ohne Kindermerkmal
  • 67 % des pauschalierten Nettoentgelts – mit Kindermerkmal (mindestens 1 Kind, für das du Kindergeld beziehst oder beziehen könntest)
1
Bruttogehalt der letzten 12 Monate addieren und durch 12 teilen = Monats-Bemessungsentgelt
2
Durch 30 teilen = Tages-Bemessungsentgelt
3
Pauschalen Abzug anwenden (Steuerklasse beachten) = Leistungsentgelt (Netto pro Tag)
4
Mit 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind) multiplizieren = ALG I pro Tag
5
Mit 30 multiplizieren = ALG I pro Monat

8 Einkommensbeispiele: ALG I 2026 auf einen Blick

Bruttogehalt / MonatNetto ca. (StKl. I)ALG I 60 % (ohne Kind)ALG I 67 % (mit Kind)
1.800 €ca. 1.280 €ca. 768 €ca. 858 €
2.200 €ca. 1.540 €ca. 924 €ca. 1.032 €
2.600 €ca. 1.790 €ca. 1.074 €ca. 1.199 €
3.000 €ca. 2.030 €ca. 1.218 €ca. 1.360 €
3.500 €ca. 2.320 €ca. 1.392 €ca. 1.554 €
4.000 €ca. 2.590 €ca. 1.554 €ca. 1.735 €
5.000 €ca. 3.100 €ca. 1.860 €ca. 2.077 €
6.000 €ca. 3.560 €ca. 2.136 €ca. 2.385 €
Achtung: Diese Tabelle zeigt Näherungswerte für Steuerklasse I. Die tatsächliche Höhe berechnet die Agentur für Arbeit individuell – abhängig von Steuerklasse, Kirchensteuer und weiteren Merkmalen. Nutze den offiziellen ALG-Rechner auf arbeitsagentur.de für eine genaue Berechnung.

Während du ALG I beziehst, läuft es unverändert weiter – auch während einer geförderten Weiterbildung mit Bildungsgutschein.

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3 vollständige Rechenbeispiele für 2026

Beispiel 1: Single, 3.000 € brutto, Steuerklasse I, kein Kind

Berechnung:
Tages-Bemessungsentgelt: 3.000 ÷ 30 = 100 €
Pauschaliertes Netto (ca. 78,2 %): 100 × 0,782 = 78,20 €
ALG I (60 %): 78,20 × 0,60 = 46,92 € täglich
ALG I monatlich: 46,92 × 30 = ca. 1.408 € / Monat

Beispiel 2: Elternteil, 4.000 € brutto, Steuerklasse III, 1 Kind

Berechnung:
Tages-Bemessungsentgelt: 4.000 ÷ 30 = 133,33 €
Pauschaliertes Netto (StKl. III, ca. 88,4 %): 133,33 × 0,884 = 117,86 €
ALG I (67 % mit Kind): 117,86 × 0,67 = 78,97 € täglich
ALG I monatlich: 78,97 × 30 = ca. 2.369 € / Monat

Beispiel 3: Teilzeit, 2.000 € brutto, Steuerklasse I, kein Kind

Berechnung:
Tages-Bemessungsentgelt: 2.000 ÷ 30 = 66,67 €
Pauschaliertes Netto (ca. 80,0 %): 66,67 × 0,80 = 53,34 €
ALG I (60 %): 53,34 × 0,60 = 32,00 € täglich
ALG I monatlich: 32,00 × 30 = ca. 960 € / Monat
Hinweis: Liegt das ALG I unter dem Bürgergeld-Bedarf, kann ergänzend Bürgergeld beim Jobcenter beantragt werden.

Bezugsdauer: Wie lange gibt es ALG I?

Die Bezugsdauer richtet sich nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosigkeit (§ 147 SGB III):

BeschäftigungsdauerMindestalterBezugsdauer ALG I
12 Monate6 Monate
16 Monate8 Monate
20 Monate10 Monate
24 Monate12 Monate
30 Monateab 50 Jahren15 Monate
36 Monateab 55 Jahren18 Monate
48 Monateab 58 Jahren24 Monate
Wichtig: Das Maximum von 24 Monaten ist an das Alter gebunden. Für die meisten Arbeitslosen unter 50 Jahren liegt das Maximum bei 12 Monaten ALG I. Für Ältere gibt es die erweiterten Bezugsdauern als Schutzregelung.
Rechenbeispiel BezugsdauerThomas, 45, hat 26 der letzten 60 Monate gearbeitet – das sind mehr als 24 Monate, aber er ist unter 50. Bezugsdauer: 12 Monate. Mit 50+ hätte er bei 30 Monaten Beschäftigung Anspruch auf 15 Monate.

Anrechnung, Sperrzeiten und Krankengeld

Was wird auf das ALG I angerechnet?

EinkommensartAnrechnungGrenze
Nebenverdienst (Minijob)Vollständig über 556 €Max. 556 € / 15 Std. / Woche
UrlaubsabgeltungRuhenszeitraum (§ 143 SGB III)Tage entsprechend verschoben
AbfindungRuhenszeitraum (§ 143a SGB III)Wenn Kündigungsfrist unterschritten
Rente (über Freibetrag)Anrechnung auf ALG IFreibetrag ca. 165 € / Monat
KrankengeldErsetzt ALG I ab Woche 7Ab 6 Wochen Krankheit

Sperrzeiten: Einfluss auf die Bezugsdauer

Jede Sperrzeit (z. B. 12 Wochen bei Eigenkündigung) reduziert nicht nur die aktuelle Zahlung, sondern auch die Gesamtbezugsdauer. Bei einer 12-wöchigen Sperrzeit verlierst du zusätzlich ein Viertel der Anspruchstage.

Krankengeld nach ALG I: Wenn du während der Arbeitslosigkeit länger als 6 Wochen krank wirst, zahlt deine Krankenkasse Krankengeld. Dieses ist in der Regel etwas niedriger als das ALG I. Du verlierst aber keinen Rentenanspruch – auch während Arbeitslosigkeit und Krankengeldbezug werden Rentenversicherungsbeiträge entrichtet.
Weiterbildung während ALG-I-Bezug: Wenn du eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein machst, läuft dein ALG I unverändert weiter. Du verlierst keine Bezugstage. Die Weiterbildung unterbricht den Bezug nicht – sie ergänzt ihn. Das macht den Bildungsgutschein zur attraktivsten Möglichkeit, die Zeit der Arbeitslosigkeit sinnvoll zu nutzen.
  • Bemessungsentgelt der letzten 12 Monate ermitteln
  • Leistungssatz prüfen: 60 % (ohne) oder 67 % (mit Kind)
  • Bezugsdauer anhand der Beschäftigungsmonate berechnen
  • ALG-Rechner auf arbeitsagentur.de für genaue Berechnung nutzen
  • Nebenverdienst-Grenze im Blick behalten (max. 556 €, 15 Std.)
  • Sperrzeiten durch korrekte Meldung vermeiden
  • Weiterbildung mit Bildungsgutschein prüfen (ALG I läuft weiter)
  • Bei niedrigem ALG I: Bürgergeld-Aufstockung beim Jobcenter prüfen

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Prozent meines Gehalts bekomme ich als ALG I?

60 % des pauschalierten Nettoentgelts (ohne Kinder) oder 67 % (mit mindestens einem Kind). Basis ist dein durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate.

Was ist das Bemessungsentgelt?

Dein durchschnittliches Bruttoentgelt aus den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit. Es wird pro Tag berechnet (÷ 30) und ist nach oben gedeckelt.

Was ist das Leistungsentgelt?

Das Leistungsentgelt ist das pauschalierte Nettoeinkommen – also das Bemessungsentgelt nach Abzug von Sozialversicherungspauschale und Lohnsteuer. Es ist die Basis für die 60/67 %-Berechnung.

Wie lange bekomme ich ALG I?

Das hängt von deiner Beschäftigungsdauer ab: 24 Monate Arbeit = 12 Monate ALG I. Das Maximum von 24 Monaten gilt für Personen ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Beschäftigung.

Darf ich neben dem ALG I arbeiten?

Ja, bis zu 15 Stunden pro Woche und bis zu 556 € monatlich. Höherer Verdienst wird angerechnet; mehr als 15 Stunden bedeuten Verlust des Arbeitslosenstatus.

Wann beginnt das ALG I zu laufen?

Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit – aber nur, wenn du dich rechtzeitig gemeldet und den Antrag gestellt hast. Rückwirkend gibt es kein Geld.

Was passiert mit dem ALG I, wenn ich krank werde?

Das ALG I läuft bis zu 6 Wochen weiter. Danach erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse, das etwas niedriger ist als das ALG I.

Wird eine Abfindung auf das ALG I angerechnet?

Nicht direkt, aber eine Abfindung kann zu einem Ruhenszeitraum führen (§ 143a SGB III), wenn die ordentliche Kündigungsfrist unterschritten wurde.

Gibt es ein Maximum für das ALG I?

2026 liegt das maximale Bemessungsentgelt bei ca. 262 € täglich (West). Das maximale ALG I beträgt damit ca. 4.700 € monatlich (West, mit Kind, Steuerklasse III).

Kann ich ALG I und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Ja – wenn dein ALG I den Bedarf nicht deckt, kannst du ergänzend Bürgergeld beim Jobcenter beantragen (Aufstockung). Du musst dich dann bei beiden Behörden melden.

Verliere ich Rentenansprüche während der Arbeitslosigkeit?

Nein. Auch während des ALG-I-Bezugs werden Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis von 80 % des früheren Entgelts entrichtet. Deine Rentenansprüche sind gesichert.

Wie berechne ich mein ALG I selbst?

Schritt 1: Monatliches Bruttogehalt ÷ 30 = Tagesentgelt. Schritt 2: Tagesentgelt × (100 % – Abzugspauschale je Steuerklasse) = Leistungsentgelt. Schritt 3: Leistungsentgelt × 60 % (ohne Kind) oder × 67 % (mit Kind) = ALG I pro Tag. Schritt 4: × 30 = monatlicher Betrag.

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