ALG I berechnen: So viel steht dir 2026 wirklich zu
Wie viel Arbeitslosengeld bekommst du wirklich? Die Berechnung folgt klaren Regeln – aber viele Details sind wenig bekannt. Wir erklären die Formel, alle Schritte und zeigen 8 konkrete Einkommensbeispiele für 2026.
ALG I 2026: Alle Fakten im Überblick
Die Berechnungsformel: Schritt für Schritt
Schritt 1: Bemessungsentgelt ermitteln
Das Bemessungsentgelt ist dein durchschnittliches Bruttoentgelt aus dem Bemessungszeitraum (die letzten 12 Monate Beschäftigung). Es wird als Tagesbetrag berechnet (÷ 30).
Das Bemessungsentgelt ist nach oben gedeckelt (Beitragsbemessungsgrenze 2026):
- West: max. 7.950 € monatlich / 262,00 € täglich
- Ost: max. 7.450 € monatlich / 248,33 € täglich
Schritt 2: Leistungsentgelt (pauschaliertes Netto) berechnen
Vom Tages-Bemessungsentgelt werden pauschal Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgezogen. Der genaue Abzug hängt von der Lohnsteuerklasse ab:
| Steuerklasse | Typische Situation | Abzug ca. |
|---|---|---|
| I | Ledig, keine Kinder | ca. 22 % |
| III | Verheiratet, Alleinverdiener | ca. 11 % |
| V | Zweitverdiener, verheiratet | ca. 28 % |
Schritt 3: Leistungssatz anwenden
- 60 % des pauschalierten Nettoentgelts – ohne Kindermerkmal
- 67 % des pauschalierten Nettoentgelts – mit Kindermerkmal (mindestens 1 Kind, für das du Kindergeld beziehst oder beziehen könntest)
8 Einkommensbeispiele: ALG I 2026 auf einen Blick
| Bruttogehalt / Monat | Netto ca. (StKl. I) | ALG I 60 % (ohne Kind) | ALG I 67 % (mit Kind) |
|---|---|---|---|
| 1.800 € | ca. 1.280 € | ca. 768 € | ca. 858 € |
| 2.200 € | ca. 1.540 € | ca. 924 € | ca. 1.032 € |
| 2.600 € | ca. 1.790 € | ca. 1.074 € | ca. 1.199 € |
| 3.000 € | ca. 2.030 € | ca. 1.218 € | ca. 1.360 € |
| 3.500 € | ca. 2.320 € | ca. 1.392 € | ca. 1.554 € |
| 4.000 € | ca. 2.590 € | ca. 1.554 € | ca. 1.735 € |
| 5.000 € | ca. 3.100 € | ca. 1.860 € | ca. 2.077 € |
| 6.000 € | ca. 3.560 € | ca. 2.136 € | ca. 2.385 € |
Während du ALG I beziehst, läuft es unverändert weiter – auch während einer geförderten Weiterbildung mit Bildungsgutschein.
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Berechnung:
Tages-Bemessungsentgelt: 3.000 ÷ 30 = 100 €
Pauschaliertes Netto (ca. 78,2 %): 100 × 0,782 = 78,20 €
ALG I (60 %): 78,20 × 0,60 = 46,92 € täglich
ALG I monatlich: 46,92 × 30 = ca. 1.408 € / Monat
Berechnung:
Tages-Bemessungsentgelt: 4.000 ÷ 30 = 133,33 €
Pauschaliertes Netto (StKl. III, ca. 88,4 %): 133,33 × 0,884 = 117,86 €
ALG I (67 % mit Kind): 117,86 × 0,67 = 78,97 € täglich
ALG I monatlich: 78,97 × 30 = ca. 2.369 € / Monat
Berechnung:
Tages-Bemessungsentgelt: 2.000 ÷ 30 = 66,67 €
Pauschaliertes Netto (ca. 80,0 %): 66,67 × 0,80 = 53,34 €
ALG I (60 %): 53,34 × 0,60 = 32,00 € täglich
ALG I monatlich: 32,00 × 30 = ca. 960 € / Monat
Hinweis: Liegt das ALG I unter dem Bürgergeld-Bedarf, kann ergänzend Bürgergeld beim Jobcenter beantragt werden.
Bezugsdauer: Wie lange gibt es ALG I?
Die Bezugsdauer richtet sich nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosigkeit (§ 147 SGB III):
| Beschäftigungsdauer | Mindestalter | Bezugsdauer ALG I |
|---|---|---|
| 12 Monate | – | 6 Monate |
| 16 Monate | – | 8 Monate |
| 20 Monate | – | 10 Monate |
| 24 Monate | – | 12 Monate |
| 30 Monate | ab 50 Jahren | 15 Monate |
| 36 Monate | ab 55 Jahren | 18 Monate |
| 48 Monate | ab 58 Jahren | 24 Monate |
Anrechnung, Sperrzeiten und Krankengeld
Was wird auf das ALG I angerechnet?
| Einkommensart | Anrechnung | Grenze |
|---|---|---|
| Nebenverdienst (Minijob) | Vollständig über 556 € | Max. 556 € / 15 Std. / Woche |
| Urlaubsabgeltung | Ruhenszeitraum (§ 143 SGB III) | Tage entsprechend verschoben |
| Abfindung | Ruhenszeitraum (§ 143a SGB III) | Wenn Kündigungsfrist unterschritten |
| Rente (über Freibetrag) | Anrechnung auf ALG I | Freibetrag ca. 165 € / Monat |
| Krankengeld | Ersetzt ALG I ab Woche 7 | Ab 6 Wochen Krankheit |
Sperrzeiten: Einfluss auf die Bezugsdauer
Jede Sperrzeit (z. B. 12 Wochen bei Eigenkündigung) reduziert nicht nur die aktuelle Zahlung, sondern auch die Gesamtbezugsdauer. Bei einer 12-wöchigen Sperrzeit verlierst du zusätzlich ein Viertel der Anspruchstage.
- Bemessungsentgelt der letzten 12 Monate ermitteln
- Leistungssatz prüfen: 60 % (ohne) oder 67 % (mit Kind)
- Bezugsdauer anhand der Beschäftigungsmonate berechnen
- ALG-Rechner auf arbeitsagentur.de für genaue Berechnung nutzen
- Nebenverdienst-Grenze im Blick behalten (max. 556 €, 15 Std.)
- Sperrzeiten durch korrekte Meldung vermeiden
- Weiterbildung mit Bildungsgutschein prüfen (ALG I läuft weiter)
- Bei niedrigem ALG I: Bürgergeld-Aufstockung beim Jobcenter prüfen
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Prozent meines Gehalts bekomme ich als ALG I?
60 % des pauschalierten Nettoentgelts (ohne Kinder) oder 67 % (mit mindestens einem Kind). Basis ist dein durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate.
Was ist das Bemessungsentgelt?
Dein durchschnittliches Bruttoentgelt aus den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit. Es wird pro Tag berechnet (÷ 30) und ist nach oben gedeckelt.
Was ist das Leistungsentgelt?
Das Leistungsentgelt ist das pauschalierte Nettoeinkommen – also das Bemessungsentgelt nach Abzug von Sozialversicherungspauschale und Lohnsteuer. Es ist die Basis für die 60/67 %-Berechnung.
Wie lange bekomme ich ALG I?
Das hängt von deiner Beschäftigungsdauer ab: 24 Monate Arbeit = 12 Monate ALG I. Das Maximum von 24 Monaten gilt für Personen ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Beschäftigung.
Darf ich neben dem ALG I arbeiten?
Ja, bis zu 15 Stunden pro Woche und bis zu 556 € monatlich. Höherer Verdienst wird angerechnet; mehr als 15 Stunden bedeuten Verlust des Arbeitslosenstatus.
Wann beginnt das ALG I zu laufen?
Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit – aber nur, wenn du dich rechtzeitig gemeldet und den Antrag gestellt hast. Rückwirkend gibt es kein Geld.
Was passiert mit dem ALG I, wenn ich krank werde?
Das ALG I läuft bis zu 6 Wochen weiter. Danach erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse, das etwas niedriger ist als das ALG I.
Wird eine Abfindung auf das ALG I angerechnet?
Nicht direkt, aber eine Abfindung kann zu einem Ruhenszeitraum führen (§ 143a SGB III), wenn die ordentliche Kündigungsfrist unterschritten wurde.
Gibt es ein Maximum für das ALG I?
2026 liegt das maximale Bemessungsentgelt bei ca. 262 € täglich (West). Das maximale ALG I beträgt damit ca. 4.700 € monatlich (West, mit Kind, Steuerklasse III).
Kann ich ALG I und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?
Ja – wenn dein ALG I den Bedarf nicht deckt, kannst du ergänzend Bürgergeld beim Jobcenter beantragen (Aufstockung). Du musst dich dann bei beiden Behörden melden.
Verliere ich Rentenansprüche während der Arbeitslosigkeit?
Nein. Auch während des ALG-I-Bezugs werden Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis von 80 % des früheren Entgelts entrichtet. Deine Rentenansprüche sind gesichert.
Wie berechne ich mein ALG I selbst?
Schritt 1: Monatliches Bruttogehalt ÷ 30 = Tagesentgelt. Schritt 2: Tagesentgelt × (100 % – Abzugspauschale je Steuerklasse) = Leistungsentgelt. Schritt 3: Leistungsentgelt × 60 % (ohne Kind) oder × 67 % (mit Kind) = ALG I pro Tag. Schritt 4: × 30 = monatlicher Betrag.
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