Was kann ich bei der Agentur für Arbeit beantragen? Alle Leistungen
Die Agentur für Arbeit ist weit mehr als eine Anlaufstelle für Arbeitslosengeld. Von Bildungsgutscheinen über Gründungszuschüsse bis zu Mobilitätshilfen – viele Leistungen kennen die Wenigsten. Dieser Ratgeber zeigt dir den vollständigen Leistungskatalog, erklärt Fristen und wie du jeden Antrag richtig stellst.
Überblick: Alle Leistungen der Agentur für Arbeit
Viele Menschen kennen nur das Arbeitslosengeld I. Tatsächlich bietet die Agentur für Arbeit über 30 verschiedene Leistungsarten. Die wichtigsten Kennzahlen:
| Antrag / Leistung | Rechtsgrundlage | Wer kann beantragen | Online möglich? |
|---|---|---|---|
| Arbeitslosengeld I (ALG I) | § 136 ff. SGB III | Versicherungspflichtig Beschäftigte (mind. 12 Mon.) | Ja |
| Bildungsgutschein (BGS) | § 81 SGB III | Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte | Nein (Beratungsgespräch) |
| Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) | § 45 SGB III | Arbeitslose ab 6 Wochen Arbeitslosigkeit | Nein (Beratungsgespräch) |
| Kurzarbeitergeld (KUG) | § 95 ff. SGB III | Arbeitgeber für Beschäftigte in Kurzarbeit | Ja (Arbeitgeber) |
| Insolvenzgeld | § 165 ff. SGB III | Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers | Ja (Frist: 2 Monate!) |
| Kindergeld | § 62 ff. EStG / BKGG | Eltern mit Kindern bis 25 J. (in Ausb./Studium) | Ja (kindergeld.de) |
| Berufsberatung / Orientierungsberatung | § 29 ff. SGB III | Jugendliche und Erwachsene | Terminvereinbarung |
| Mobilitätshilfen (Fahrtkosten, Umzug) | § 53 ff. SGB III | Arbeitslose, die weiter weg eine Stelle annehmen | Antrag vor Stellenantritt! |
| Eingliederungszuschuss (EGZ) | § 88 ff. SGB III | Arbeitgeber bei Einstellung schwer Vermittelbarer | Ja (Arbeitgeber) |
| Gründungszuschuss | § 93 SGB III | ALG-I-Empfänger, die sich selbständig machen | Antrag vor Gründung! |
| Förderung bei Behinderung (Reha) | § 112 ff. SGB III | Menschen mit Behinderung oder Reha-Bedarf | Persönlich / schriftlich |
| Übergangshilfen | § 53a SGB III | Arbeitslose in besonderen Situationen | Beratungsgespräch |
Welcher Antrag passt zu welcher Situation?
Nicht jede Leistung passt zu jeder Situation. Hier eine Orientierung:
Szenario 1: Du wurdest gerade gekündigt
- Melde dich sofort arbeitssuchend – am besten 3 Monate vor dem geplanten Ende
- Stelle den Antrag auf ALG I online im Arbeitnehmerportal der BA
- Vereinbare ein Beratungsgespräch für einen Bildungsgutschein
Szenario 2: Du bist seit mehreren Wochen arbeitslos
- Frag nach einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) – nach 6 Wochen hast du einen Anspruch
- Beantrage Mobilitätshilfen, wenn du für einen neuen Job weiter pendeln oder umziehen musst
- Prüfe den Bildungsgutschein für gezielte Weiterbildung
Szenario 3: Dein Arbeitgeber ist insolvent
- Beantrage sofort Insolvenzgeld – die Frist beträgt nur zwei Monate ab Insolvenzeröffnung
- Das Insolvenzgeld ersetzt bis zu drei Monate rückständiger Löhne
- Gleichzeitig ALG I beantragen für die Zeit ab Jobverlust
Szenario 4: Du willst dich selbständig machen
- Beantrage den Gründungszuschuss rechtzeitig – er muss vor der Gründung bewilligt sein
- Du benötigst Businessplan und Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK)
- Bei Gründung musst du noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch haben
Szenario 5: Du bist noch beschäftigt, aber gefährdet
- Als Beschäftigter kannst du unter § 82 SGB III einen Bildungsgutschein erhalten, wenn du von Strukturwandel betroffen bist
- Nutze die kostenlose Berufsberatung der Agentur für Arbeit
Online-Portal der BA vs. persönlicher Termin
Die Bundesagentur für Arbeit bietet fast alle Anträge auch digital an. Das Arbeitnehmerportal (eServices der BA) ermöglicht es dir, ohne Warteschlange Leistungen zu beantragen.
Online erledigen
- ALG I vollständig online beantragen
- Arbeitssuchend melden
- Insolvenzgeld beantragen
- Kindergeld (kindergeld.de)
- Unterlagen nachreichen und Bescheide einsehen
- Rückfragen per Kontaktformular klären
Persönlicher Termin sinnvoller bei
- Bildungsgutschein / AVGS (Beratungsgespräch Pflicht)
- Gründungszuschuss (komplexe Prüfung)
- Widerspruch gegen Bescheide
- Komplexen Situationen (Ausland, Elternzeit, Reha)
- Sprachbarrieren oder Hilfe beim Ausfüllen
Termine vereinbarst du telefonisch unter 0800 4 5555 00 (kostenlos, Mo–Fr) oder über das Online-Terminbuchungssystem der BA.
Was passiert nach der Antragstellung?
Sobald du deinen Antrag gestellt hast, beginnt die Bearbeitungsphase. Je nach Leistung unterscheidet sich die Bearbeitungszeit erheblich.
| Leistung | Bearbeitungszeit | Häufigste Ablehnungsgründe |
|---|---|---|
| ALG I | 2–4 Wochen | Unzureichende Vorversicherungszeit |
| Bildungsgutschein | Sofort bis wenige Tage nach Gespräch | Fehlende AZAV-Zulassung des Kurses |
| AVGS | Sofort im Gespräch ausstellbar | Nicht ausreichende Arbeitslosigkeitsdauer |
| Insolvenzgeld | 4–8 Wochen | Versäumte 2-Monats-Frist |
| Gründungszuschuss | 4–8 Wochen | Unvollständiger Businessplan |
| Mobilitätshilfen | 1–3 Wochen | Antrag nach Stellenantritt gestellt |
Lisa (34) beantragt nach ihrer Kündigung sofort ALG I online und reicht alle Unterlagen vollständig ein. Nach 16 Tagen erhält sie den Bewilligungsbescheid. Parallel hat sie ein Beratungsgespräch für einen Bildungsgutschein. Der BGS wird im Gespräch direkt ausgestellt, weil der Kursträger AZAV-zertifiziert ist und der Kurs mit ihrem Eingliederungsplan übereinstimmt. Während der Weiterbildung läuft ihr ALG I weiter.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Diese Fehler machen viele
- Zu spät arbeitssuchend melden – Sperrzeit oder Leistungsverlust droht
- Insolvenzgeld-Frist versäumen – 2-Monats-Frist ist absolut
- Gründungszuschuss erst nach der Gründung beantragen – kein rückwirkender Anspruch
- Mobilitätshilfen nach Stellenantritt beantragen – dann verfallen sie
- Widerspruch nicht einlegen, weil der Bescheid "offiziell" wirkt
So machst du es richtig
- Arbeitssuchend melden: sofort, am besten 3 Monate vor Jobende
- ALG I online beantragen – vollständige Unterlagen von Anfang an
- Alle Fristen notieren und im Kalender eintragen
- Jeden Bescheid sofort lesen und ggf. Widerspruch einlegen
- Alle Schriftstücke und Gesprächsnotizen aufbewahren
Mehr zur Weiterbildungsförderung: Bildungsgutschein beantragen | Alle Finanzierungsmöglichkeiten für Weiterbildung
Widerspruch und deine Rechte als Antragsteller
Die Agentur für Arbeit trifft Entscheidungen nach Ermessen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Du hast als Antragsteller umfangreiche Rechte.
Widerspruch einlegen – so geht es
- 1Ablehnungsbescheid genau lesen – Ablehnungsgrund verstehen
- 2Innerhalb von einem Monat schriftlichen Widerspruch einlegen
- 3Widerspruch begründen und fehlende Belege nachreichen
- 4Wird Widerspruch abgelehnt: Klage beim Sozialgericht (kostenlos in 1. Instanz)
- 5In dringenden Fällen: einstweiligen Rechtsschutz beantragen
Weitere Rechte
- Akteneinsichtsrecht (§ 25 SGB X): Du kannst in alle dich betreffenden Akten Einsicht verlangen
- Beratungsrecht (§ 14 SGB I): Die Agentur muss dich umfassend über alle möglichen Leistungen informieren
- Datenschutzrecht: Du kannst Auskunft über alle zu dir gespeicherten Daten verlangen
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Mehr: Bürgergeld – alle Infos | ALG I beantragen – Schritt für Schritt | Bildungsgutschein beantragen
Häufig gestellte Fragen
Was kann ich bei der Agentur für Arbeit alles beantragen?
Bei der Agentur für Arbeit kannst du u.a. Arbeitslosengeld I, Bildungsgutschein, AVGS, Insolvenzgeld, Gründungszuschuss, Mobilitätshilfen, Berufsberatung, Förderung bei Behinderung und Kindergeld (über die Familienkasse) beantragen. Für Kurzarbeitergeld und den Eingliederungszuschuss stellt der Arbeitgeber den Antrag.
Wie beantrage ich Arbeitslosengeld I?
ALG I beantragst du online im Arbeitnehmer-Service-Portal der Bundesagentur für Arbeit unter arbeitsagentur.de. Melde dich gleichzeitig arbeitssuchend an, am besten schon drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen.
Was ist der AVGS und wie bekomme ich ihn?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ermöglicht dir, einen privaten Arbeitsvermittler zu beauftragen, der von der Agentur bezahlt wird, wenn er dich erfolgreich vermittelt. Du hast nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit einen Anspruch darauf – frag im Beratungsgespräch aktiv danach.
Wie lange habe ich Zeit, Insolvenzgeld zu beantragen?
Die Frist für den Insolvenzgeldantrag beträgt zwei Monate ab dem Insolvenzereignis (Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Abweisung mangels Masse oder vollständige Betriebseinstellung). Diese Frist ist zwingend – versäumst du sie, verfällt der Anspruch endgültig.
Kann ich den Gründungszuschuss auch rückwirkend beantragen?
Nein. Der Gründungszuschuss muss vor der Aufnahme der Selbständigkeit beantragt und bewilligt worden sein. Außerdem muss bei Gründung noch ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen vorhanden sein. Eine rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen.
Was sind Mobilitätshilfen der Agentur für Arbeit?
Mobilitätshilfen unterstützen dich, wenn du für eine neue Stelle einen weiteren Weg oder einen Umzug in Kauf nehmen musst. Das können Fahrtkosten, Umzugskostenzuschüsse oder Trennungsgeld sein. Sie müssen zwingend vor Antritt der neuen Stelle beantragt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines ALG-I-Antrags?
In der Regel dauert die Bearbeitung eines ALG-I-Antrags 2–4 Wochen bei vollständigen Unterlagen. Wenn Unterlagen fehlen oder Sachverhalte unklar sind, kann es länger dauern. Du erhältst einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Du hast das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst du kostenfrei beim Sozialgericht klagen. Prüfe zunächst den Ablehnungsgrund – oft reicht es, fehlende Unterlagen nachzureichen oder Missverständnisse zu klären.
Kann ich bei der Agentur auch als Beschäftigter Leistungen beantragen?
Ja. Beschäftigte können z.B. einen Bildungsgutschein nach § 82 SGB III beantragen, wenn sie von Strukturwandel betroffen sind oder Qualifizierungsbedarf haben. Auch Berufsberatung und Weiterbildungsberatung stehen Beschäftigten offen.
Habe ich ein Recht auf Beratung bei der Agentur für Arbeit?
Ja. Nach § 14 SGB I besteht ein Recht auf umfassende Beratung. Das schließt Informationen über alle Leistungen ein, auf die du möglicherweise Anspruch hast. Du kannst jederzeit eine erneute Beratung verlangen.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und AVGS?
Der Bildungsgutschein (BGS) finanziert Weiterbildungskurse bei AZAV-zertifizierten Trägern. Der AVGS finanziert die Beauftragung privater Arbeitsvermittler oder Aktivierungsmaßnahmen. Beide können kombiniert werden. Der BGS erfordert ein Beratungsgespräch, der AVGS kann ab 6 Wochen Arbeitslosigkeit beantragt werden.
Kann ich Bildungsgutschein und ALG I gleichzeitig beziehen?
Ja. Während einer Weiterbildung mit Bildungsgutschein läuft dein ALG I weiter. Die Weiterbildungszeit wird auf die ALG-I-Bezugsdauer angerechnet. Zusätzlich kann die Agentur Fahrtkosten zur Weiterbildung erstatten.
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