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Behördenvergleich

Agentur für Arbeit vs. Jobcenter: Der komplette Vergleich

Agentur für Arbeit oder Jobcenter – viele Arbeitslose wissen nicht, wohin sie sich wenden sollen. Dabei ist die Zuständigkeit klar geregelt. Wir erklären alle Unterschiede, zeigen eine vollständige Vergleichstabelle und helfen dir, die richtige Behörde auf Anhieb zu finden.

Überblick: Was du in diesem Artikel lernst

156
Agenturen für Arbeit bundesweit
408
Jobcenter in Deutschland
§ 136 SGB III
Rechtsgrundlage ALG I (Agentur)
§ 19 SGB II
Rechtsgrundlage Bürgergeld (Jobcenter)

Die einfachste Faustregel: Agentur für Arbeit = Versicherungsleistung (ALG I), Jobcenter = Grundsicherung (Bürgergeld). Wer in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, geht zur Agentur. Wer das nicht kann, geht zum Jobcenter.

Merksatz: ALG I ist eine Versicherungsleistung – du hast sie dir durch Beiträge erarbeitet. Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung – sie setzt Bedürftigkeit voraus.

Agentur für Arbeit: ALG I und SGB III im Detail

Die Agentur für Arbeit ist zuständig für alle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III). Das Kernprodukt ist das Arbeitslosengeld I (ALG I) nach § 136 SGB III – eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung.

Voraussetzungen für ALG I

  • Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten (Anwartschaftszeit)
  • Persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur
  • Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt (keine Krankmeldung, kein Urlaub)
  • Aktive Eigensuche nach einer neuen Stelle

Was die Agentur für Arbeit noch leistet

  • Arbeitsvermittlung – persönlich und über die Jobbörse
  • Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) für geförderte Weiterbildungen
  • Berufsberatung und Profiling
  • Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
SchlüsselfaktALG I beträgt 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind) deines pauschalierten Nettoentgelts der letzten 12 Monate. Bei 3.000 € brutto sind das ca. 1.100–1.300 € monatlich.

Bundesweit gibt es rund 156 Agenturen für Arbeit mit über 600 Geschäftsstellen. Erreichbar unter 0800 4 5555 00 (kostenfrei) oder über arbeitsagentur.de.

Jobcenter: Bürgergeld und SGB II im Detail

Das Jobcenter ist nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständig und zahlt Bürgergeld (§ 19 SGB II) – eine steuerfinanzierte Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige.

Wann bist du beim Jobcenter richtig?

  • Du hast keinen ALG-I-Anspruch (zu wenig oder zu kurz gearbeitet)
  • Dein ALG-I-Anspruch ist ausgelaufen
  • Dein ALG I reicht nicht zum Leben (Aufstockung möglich)
  • Du warst selbstständig und hast keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt
  • Du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft, die insgesamt hilfebedürftig ist

Bürgergeld 2026 – aktuelle Sätze

PersonengruppeRegelbedarf monatlich
Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Paare (je Partner)506 €
Kinder 0–5 Jahre357 €
Kinder 6–13 Jahre390 €
Jugendliche 14–17 Jahre471 €

Dazu kommen die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) sowie eventuelle Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende, Schwangere, besondere Ernährung).

Bedürftigkeitsprüfung: Bürgergeld ist an Bedürftigkeit geknüpft. Einkommen und Vermögen werden angerechnet. In der Karenzzeit (erste 12 Monate) sind Ersparnisse bis 40.000 € (erste Person) geschützt – danach gilt ein Schonvermögen von 15.000 €.

Mit Bildungsgutschein kannst du auch als Bürgergeld-Empfänger eine vollständig geförderte Weiterbildung machen.

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Der große Direktvergleich: 10 Kriterien

KriteriumAgentur für ArbeitJobcenter
ZielgruppeVersicherungspflichtig Beschäftigte mit AnwartschaftErwerbsfähige Hilfebedürftige ohne ausreichendes Einkommen
HauptleistungArbeitslosengeld I (ALG I)Bürgergeld (§ 19 SGB II)
RechtsgrundlageSGB III (Versicherungsleistung)SGB II (Fürsorgeleistung)
FinanzierungBeiträge zur ArbeitslosenversicherungSteuermittel (Bund + Kommunen)
WeiterbildungsförderungBildungsgutschein § 81 SGB IIIBildungsgutschein § 16 SGB II i.V.m. SGB III
Leistungshöhe60 % / 67 % des NettoentgeltsPauschalregelbedarf + KdU (bedarfsabhängig)
BedürftigkeitsprüfungNein – Rechtsanspruch bei VoraussetzungenJa – Einkommen und Vermögen werden geprüft
SanktionenSperrzeiten (1–12 Wochen) bei PflichtverletzungLeistungsminderungen (10–30 %) bei Pflichtverletzung
BetreuungsschlüsselØ 1:130 (Vermittlungsfachkraft : Arbeitssuchende)Ø 1:75 (intensivere Betreuung)
Zuständige BehördeBundesagentur für Arbeit (bundeseinheitlich)Gemeinsame Einrichtung (BA + Kommune) oder zkT
Vorteile Agentur für Arbeit
  • Klarer Rechtsanspruch – keine Bedürftigkeitsprüfung
  • Höhere Leistungsbeträge bei gutem Vorgehalt
  • Bundeseinheitliche Standards
  • Starke Vermittlungs- und Beratungsinfrastruktur
Vorteile Jobcenter
  • Intensivere Betreuung (besserer Schlüssel)
  • Übernahme der Wohnkosten (KdU)
  • Auch für Selbstständige und Berufseinsteiger
  • Familienleistungen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft

Schritt für Schritt: Die richtige Behörde finden

1
Beschäftigungshistorie prüfen: Hast du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet? → Wenn ja: Agentur für Arbeit.
2
ALG-I-Anspruch prüfen: Ist der Anspruch bereits ausgelaufen (mehr als 6–24 Monate Arbeitslosigkeit)? → Dann: Jobcenter für Bürgergeld.
3
Aufstockungsbedarf prüfen: Ist dein ALG I so niedrig, dass es den Bedarf nicht deckt? → Dann: Jobcenter zusätzlich kontaktieren.
4
Selbstständigkeit prüfen: Warst du überwiegend selbstständig? → Direkt zum Jobcenter (kein ALG-I-Anspruch ohne freiwillige Versicherung).
5
Im Zweifel: Anrufen – 0800 4 5555 00 (Agentur, kostenfrei). Die Mitarbeitenden können schnell klären, wohin du musst.
Zuständigkeitsfehler kostet Zeit und Geld: Wer sich beim falschen Amt meldet, verliert wertvolle Tage – und im schlimmsten Fall verschiebt sich der Leistungsbeginn. Kläre die Zuständigkeit am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
BeispielMarkus, 38, Vertriebsleiter, 5 Jahre beschäftigt, 4.200 € brutto: Anspruch auf ALG I → Agentur für Arbeit. Nach 12 Monaten ALG I kein neuer Job → Jobcenter für Bürgergeld. Wäre das ALG I von ca. 1.540 € unter dem Bürgergeld-Bedarf inkl. Miete (z. B. 1.700 €) gelegen, hätte er schon von Anfang an beim Jobcenter aufstocken können.

Sonderfall Aufstocker und häufige Fehler

Wichtiger HinweisAufstocker – also Personen, die gleichzeitig ALG I und Bürgergeld beziehen – müssen mit BEIDEN Behörden kommunizieren. Die Vermittlung bleibt bei der Agentur, die Wohnkostenübernahme beim Jobcenter.

Die häufigsten Fehler im Umgang mit den Behörden

  • Falsche Behörde: Wer ALG-I-Anspruch hat, aber direkt zum Jobcenter geht, bekommt unter Umständen weniger Geld als ihm zusteht.
  • Keine Arbeitssuchendmeldung: Wer vergisst, sich arbeitssuchend zu melden, riskiert eine Sperrzeit – unabhängig davon, ob er zur Agentur oder zum Jobcenter geht.
  • Keine Übergangsplanung: Nach dem ALG-I-Ende gibt es keine automatische Weiterleitung zum Jobcenter. Du musst selbst aktiv werden – idealerweise 4 Wochen vor ALG-I-Ende.
  • Bildungsgutschein nicht eingefordert: Sowohl Agentur als auch Jobcenter können einen Bildungsgutschein ausstellen. Viele Betroffene wissen das nicht und verzichten auf geförderte Weiterbildung.
Tipp: Informiere dich schon während der Kündigungsfrist über Weiterbildungsmöglichkeiten auf careertune.de. Mit konkreten Kursvorschlägen erhöhst du die Chance auf einen Bildungsgutschein erheblich.

Checkliste: Erste Schritte bei Arbeitslosigkeit

  • Zuständige Behörde identifiziert (Agentur oder Jobcenter)
  • Arbeitssuchend gemeldet (innerhalb von 3 Tagen nach Kündigung)
  • Termin vereinbart (online oder telefonisch)
  • Unterlagen vorbereitet (Ausweis, Arbeitsvertrag, Kündigung, IBAN)
  • Bildungsgutschein-Option besprochen
  • Beim Aufstockungsbedarf: Jobcenter zusätzlich informiert
  • ALG-I-Ende im Blick: Jobcenter rechtzeitig kontaktiert
  • Weiterbildungsvergleich gestartet auf careertune.de

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Hauptunterschied zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter?

Die Agentur für Arbeit zahlt ALG I – eine Versicherungsleistung aus Beiträgen. Das Jobcenter zahlt Bürgergeld – eine steuerfinanzierte Grundsicherung. Die Zuständigkeit hängt davon ab, ob du eine Anwartschaft auf ALG I hast.

Wann gehe ich zur Agentur für Arbeit?

Wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, hast du Anspruch auf ALG I und bist bei der Agentur richtig.

Wann gehe ich zum Jobcenter?

Wenn du keinen ALG-I-Anspruch hast (z. B. zu kurz gearbeitet, selbstständig gewesen) oder dein ALG I ausgelaufen ist. Das Jobcenter zahlt dann Bürgergeld.

Kann ich gleichzeitig ALG I und Bürgergeld bekommen?

Ja – als sogenannter Aufstocker. Wenn dein ALG I den Lebensunterhalt nicht deckt, kannst du ergänzend Bürgergeld beantragen. Du musst dann mit beiden Behörden kommunizieren.

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?

Für Alleinstehende 563 € Regelbedarf plus die tatsächlichen Wohnkosten. Für Paare je 506 €, für Kinder abhängig vom Alter zwischen 357 und 471 €.

Kann das Jobcenter auch einen Bildungsgutschein ausstellen?

Ja. Nach § 16 SGB II i.V.m. SGB III kann das Jobcenter denselben Bildungsgutschein ausstellen wie die Agentur für Arbeit – mit denselben Förderleistungen für AZAV-zertifizierte Kurse.

Was passiert, wenn ich nach dem Ende des ALG I nichts unternehme?

Es gibt keine automatische Weiterleitung. Du musst dich selbst beim Jobcenter melden und Bürgergeld beantragen – am besten 4 Wochen vor ALG-I-Ende.

Wie erreiche ich die Agentur für Arbeit?

Unter 0800 4 5555 00 (kostenfrei, Mo–Fr 8–18 Uhr), über arbeitsagentur.de oder persönlich in der zuständigen Agentur.

Gibt es in jedem Jobcenter denselben Standard?

Nein. Es gibt zwei Trägermodelle: Gemeinsame Einrichtungen (Agentur + Kommune) und zugelassene kommunale Träger (zkT). Letztere sind komplett kommunal und können eigene Schwerpunkte setzen.

Was ist der Betreuungsschlüssel?

Der Betreuungsschlüssel gibt an, wie viele Arbeitslose auf einen Vermittler kommen. Bei der Agentur liegt er bei ca. 1:130, bei Jobcentern meist bei 1:75 – das Jobcenter betreut also intensiver.

Gilt das Beschäftigungsverbot bei Behördenwechsel?

Nein. Du kannst die Zuständigkeit wechseln, wenn sich deine Situation ändert (z. B. ALG I läuft aus). Du musst dich selbst aktiv beim neuen Amt melden.

Wer zahlt meine Krankenversicherung bei ALG I?

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für ALG-I-Empfänger. Beim Bürgergeld ist die Situation vergleichbar – das Jobcenter meldet dich bei der Krankenkasse an.

Bereit für deine Weiterbildung?

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