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Berechnung

Bürgergeld berechnen: So viel steht dir 2026 zu

Das Bürgergeld ist keine Pauschale – es ergibt sich aus Regelbedarf, Wohnkosten und anrechenbarem Einkommen. Hier lernst du die Formel Schritt für Schritt, siehst realistische Beispielrechnungen für verschiedene Lebenslagen und erfährst, welche Freibeträge du nutzen kannst.

Die Bürgergeld-Formel und die Regelsätze 2026

563 €
Single / Alleinerziehende 2026
506 €
Paar, je Person 2026
390 €
Kind 6–13 Jahre 2026
357 €
Kind unter 6 Jahre 2026

Das Bürgergeld, das du ausgezahlt bekommst, ergibt sich aus dieser Grundformel:

BerechnungsformelRegelbedarf + Kosten der Unterkunft (KdU) + Heizung − anrechenbares Einkommen = Bürgergeld

Jeder dieser Bausteine wird individuell ermittelt:

  • Regelbedarf: Fester Betrag je nach Haushaltsgröße (gesetzlich festgelegt)
  • KdU: Tatsächliche Kaltmiete, soweit sie als „angemessen" gilt
  • Heizung: Tatsächliche Heizkosten in angemessener Höhe
  • Anrechenbares Einkommen: Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhalt usw. nach Abzug von Freibeträgen

So berechnest du dein Bürgergeld selbst: Schritt für Schritt

1
Regelbedarf ermitteln: Suche in der Tabelle oben deinen Regelsatz (Alleinstehend, Paar, Kind etc.). Bei mehreren Personen addierst du die Sätze.
2
KdU berechnen: Nimm deine tatsächliche Kaltmiete. Liegt sie über den ortsüblichen Obergrenzen, übernimmt das Jobcenter nur die Grenzwerte. Heizkosten kommen dazu.
3
Gesamtbedarf addieren: Regelbedarf + Kaltmiete + Heizung = Gesamtbedarf. Das ist der Betrag, der deinen Lebensunterhalt abdecken soll.
4
Einkommensanrechnung: Erwerbseinkommen nach Freibeträgen (§ 11b SGB II) berechnen. Die ersten 100 € Bruttoeinkommen sind vollständig frei. Dann gelten gestaffelte Freibeträge.
5
Bürgergeld = Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen. Ist das Ergebnis positiv, hast du Anspruch. Ist es null oder negativ, besteht kein Anspruch – du kannst dich aber trotzdem als Arbeitssuchender melden.
Online-Rechner nutzen: Für eine erste schnelle Einschätzung empfehlen wir buergergeld-rechner.de oder den offiziellen Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die genaue Berechnung nimmt dann das Jobcenter anhand deiner tatsächlichen Unterlagen vor.

Einkommensanrechnung § 11b SGB II: Alle Freibeträge im Detail

Damit sich Arbeit immer lohnt, sieht § 11b SGB II Freibeträge auf Erwerbseinkommen vor. So funktioniert die Staffelung:

Bruttoeinkommensbereich Freibetrag (nicht anrechenbar) Anrechenbar auf Bürgergeld
0 bis 100 € 100 % (vollständig frei) 0 €
100 € bis 520 € 20 % 80 % des Betrags über 100 €
520 € bis 1.000 € 30 % 70 % des Betrags über 520 €
1.000 € bis 1.200 € (mit Kind) 10 % 90 % des Betrags über 1.000 €
Über 1.200 € (ohne Kind) / 1.500 € (mit Kind) 0 % 100 %
Beispiel: Freibetragsberechnung bei 800 € Bruttoeinkommen800 € Bruttoeinkommen: Ersten 100 € frei = 0 € anrechenbar. Nächste 420 € (100–520 €): 20 % = 84 € frei, 336 € anrechenbar. Nächste 280 € (520–800 €): 30 % = 84 € frei, 196 € anrechenbar. Gesamtes anrechenbares Einkommen: 532 €. Das Bürgergeld wird um 532 €, nicht um 800 € reduziert. Du hast also durch die Arbeit 268 € mehr in der Tasche als ohne.

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3 Beispielrechnungen: Single, Paar, Alleinerziehende

Beispiel 1: Single in Berlin, kein Einkommen
Regelbedarf (Stufe 1)563 €
Kaltmiete (angemessen Berlin)600 €
Heizkosten90 €
Gesamtbedarf1.253 €
Eigenes Einkommen0 €
Bürgergeld-Anspruch1.253 € / Monat
Beispiel 2: Paar in Köln, ein Partner verdient 800 € brutto
Regelbedarf (2 × 506 €)1.012 €
Kaltmiete (angemessen Köln)700 €
Heizkosten100 €
Gesamtbedarf1.812 €
Freibetrag auf 800 € Brutto: 100 + 84 + 84 = 268 €268 €
Anrechenbares Einkommen: 800 − 268 = 532 €532 €
Bürgergeld-Anspruch: 1.812 − 532 =1.280 € / Monat
Beispiel 3: Alleinerziehende mit einem Kind (4 Jahre) in München, kein Einkommen
Regelbedarf Mutter (Stufe 1)563 €
Mehrbedarf Alleinerziehende (36 % von 563 €)203 €
Regelbedarf Kind 0–5 Jahre357 €
Kaltmiete (angemessen München)750 €
Heizkosten100 €
Gesamtbedarf1.973 €
Kindergeld (Einkommensanrechnung beim Kind)−255 €
Bürgergeld-Anspruch1.718 € / Monat
Hinweis zu den Beispielen: Die KdU-Obergrenzen variieren stark je nach Stadt und Wohnungsgröße. In München liegen die Grenzen deutlich höher als im ländlichen Bayern. Das Jobcenter prüft die tatsächlichen Mietkosten und vergleicht sie mit den ortsüblichen Richtwerten.

Weiterbildungsgeld-Bonus und besondere Mehrbedarfe

Das Bürgergeld enthält mehrere Bonusregelungen, die viele nicht kennen:

Weiterbildungsgeld und Prämien (§ 16j SGB II)

Leistung Betrag Voraussetzung Anrechnung
Weiterbildungsgeld 150 € / Monat Teilnahme an geförderter Weiterbildung Keine (anrechnungsfrei)
Abschlussprämie 2.500 € einmalig Bestandene Abschlussprüfung Keine (anrechnungsfrei)
Prüfungsvorbereitungsprämie 1.000 € einmalig Erfolgreich abgeschlossener Kurs Keine (anrechnungsfrei)

Mehrbedarfe erhöhen den Anspruch

  • Alleinerziehende: 12–60 % des Regelbedarfs (je nach Anzahl und Alter der Kinder)
  • Schwangere: 17 % des Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Menschen mit Behinderung: 35 % des Regelbedarfs bei entsprechendem Ausweis
  • Kostenaufwendige Ernährung: Individueller Mehrbedarf bei bestimmten Erkrankungen
Online-Rechner-Tipp: Der kostenlose Rechner auf buergergeld-rechner.de berücksichtigt auch Mehrbedarfe und gibt eine gute erste Einschätzung. Für die verbindliche Berechnung ist das Jobcenter zuständig.
Merke: Weiterbildung lohnt sich finanziell! Wer während des Bürgergeld-Bezugs eine geförderte Weiterbildung macht, bekommt 150 € extra pro Monat und bis zu 3.500 € Prämie bei Abschluss – vollständig zusätzlich zum regulären Bürgergeld.

Weiterführend: Bürgergeld 2026: Alle Voraussetzungen | Bildungsgutschein beantragen | Alle Finanzierungsmöglichkeiten

Häufige Fragen zur Bürgergeld-Berechnung: Sonderfälle

Es gibt eine Reihe von Situationen, die die Berechnung beeinflussen:

Einmalige Einnahmen

Erbschaften, Steuererstattungen oder größere Geschenke werden im Zuflussmonat als Einkommen angerechnet. Danach zählen sie zum Vermögen – und es gelten die Vermögensfreibeträge.

Selbstständigkeit neben Bürgergeld

Wer nebenbei selbstständig ist, muss Gewinne als Einkommen angeben. Das Jobcenter berechnet einen monatlichen Durchschnitt auf Basis einer Gewinnprognose. Die Freibeträge auf Erwerbseinkommen gelten auch hier.

Karenzzeit im ersten Jahr

In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs gelten Sonderregeln: höhere Vermögensfreibeträge (15.000 € pro Person) und keine strengen Anforderungen an die Wohnungsgröße. Du musst in dieser Zeit nicht in eine günstigere Wohnung umziehen.

Umzug während des Bezugs

Ein Umzug in eine teurere Wohnung muss vorab vom Jobcenter genehmigt werden – sonst werden nur die bisherigen Kosten übernommen. Umzüge in preiswertere Wohnungen sind jederzeit möglich und werden gerne gesehen.

Was tun bei zu hoher Miete?Lena wohnt in einer Wohnung für 900 € Kaltmiete, die Obergrenze ihres Jobcenters liegt bei 700 €. Das Jobcenter fordert sie auf, in 6 Monaten eine günstigere Wohnung zu finden (Kostensenkungsaufforderung). In dieser Zeit werden noch die 900 € übernommen. Findet sie innerhalb der Frist nichts Geeignetes und dokumentiert das, können die Kosten weiter übernommen werden.
Wichtig: Beratung nicht vergessen! Die Bürgergeld-Berechnung ist komplex. Wenn du unsicher bist, ob du Anspruch hast oder wie viel du bekommst, vereinbare einen Termin beim Jobcenter oder bei einem Sozialverband (VdK, SoVD, AWO). Die Beratung ist kostenlos und kann erheblich helfen.

Weiterführend: ALG I berechnen | Alle Fristen bei Arbeitslosigkeit

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich das Bürgergeld?

Regelbedarf + Kosten der Unterkunft (KdU) + Heizung − anrechenbares Einkommen = Bürgergeld. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 monatlich 563 Euro.

Wie hoch sind die Bürgergeld-Regelsätze 2026?

Alleinstehende: 563 €, Paare je: 506 €, Jugendliche 14–17 Jahre: 471 €, Kinder 6–13 Jahre: 390 €, Kinder 0–5 Jahre: 357 €, Volljährige unter 25 im Elternhaushalt: 451 €.

Wird mein gesamtes Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet?

Nein. Die ersten 100 Euro Erwerbseinkommen sind vollständig frei. Von 100–520 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei, von 520–1.000 Euro weitere 30 %. Arbeit lohnt sich also immer.

Was ist der Unterschied zwischen Regelbedarf und Bürgergeld?

Der Regelbedarf deckt persönlichen Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung etc.). Das Bürgergeld umfasst zusätzlich die Kosten der Unterkunft und Heizung. Der Regelsatz ist nur ein Teil des Gesamtanspruchs.

Bekomme ich Bürgergeld, wenn ich Teilzeit arbeite?

Ja, wenn dein Teilzeiteinkommen deinen Bedarf nicht deckt. Dein Einkommen wird nach § 11b SGB II angerechnet, aber nicht vollständig. Die Freibeträge sorgen dafür, dass sich Arbeit immer lohnt.

Werden Mietkosten beim Bürgergeld vollständig übernommen?

Das Jobcenter übernimmt die Kaltmiete in angemessener Höhe nach örtlichen Richtwerten. Liegt die Miete über der Obergrenze, wird eine Kostensenkung gefordert. In der ersten Karenzzeit gilt mehr Spielraum.

Bekommt ein Paar mehr Bürgergeld als zwei Singles?

Nein. Zwei Singles: je 563 € = 1.126 €. Ein Paar: je 506 € = 1.012 €. Paare erhalten weniger, weil gemeinsames Wirtschaften als kostengünstiger gilt.

Wie viel darf ich sparen, wenn ich Bürgergeld beziehe?

In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit): 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Danach: 15.000 Euro für die erste und 7.500 Euro für jede weitere Person.

Was ist die Weiterbildungsprämie beim Bürgergeld?

Wer an einer geförderten Weiterbildung teilnimmt, erhält 150 Euro extra pro Monat (Weiterbildungsgeld). Bei bestandener Abschlussprüfung: 2.500 Euro Einmalprämie. Beides ist anrechnungsfrei zum Bürgergeld.

Wo kann ich mein Bürgergeld ausrechnen lassen?

Eine erste Einschätzung gibt buergergeld-rechner.de oder der Rechner des Bundesministeriums für Arbeit. Die verbindliche Berechnung nimmt das zuständige Jobcenter vor. Sozialverbände (VdK, SoVD) helfen kostenlos.

Wie beeinflusst eine Erbschaft das Bürgergeld?

Eine Erbschaft wird im Zuflussmonat als Einkommen angerechnet. Danach zählt sie zum Vermögen – es gelten dann die Vermögensfreibeträge (15.000 € in der Karenzzeit). Vermögen über den Freibeträgen muss eingesetzt werden.

Kann ich während einer Weiterbildung Bürgergeld bekommen?

Ja. Während einer vom Jobcenter geförderten Weiterbildung läuft das Bürgergeld weiter. Zusätzlich gibt es 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat und Prämien bei erfolgreichem Abschluss.

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