Bürgergeld berechnen: So viel steht dir 2026 zu
Das Bürgergeld ist keine Pauschale – es ergibt sich aus Regelbedarf, Wohnkosten und anrechenbarem Einkommen. Hier lernst du die Formel Schritt für Schritt, siehst realistische Beispielrechnungen für verschiedene Lebenslagen und erfährst, welche Freibeträge du nutzen kannst.
Die Bürgergeld-Formel und die Regelsätze 2026
Das Bürgergeld, das du ausgezahlt bekommst, ergibt sich aus dieser Grundformel:
Jeder dieser Bausteine wird individuell ermittelt:
- Regelbedarf: Fester Betrag je nach Haushaltsgröße (gesetzlich festgelegt)
- KdU: Tatsächliche Kaltmiete, soweit sie als „angemessen" gilt
- Heizung: Tatsächliche Heizkosten in angemessener Höhe
- Anrechenbares Einkommen: Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhalt usw. nach Abzug von Freibeträgen
So berechnest du dein Bürgergeld selbst: Schritt für Schritt
Einkommensanrechnung § 11b SGB II: Alle Freibeträge im Detail
Damit sich Arbeit immer lohnt, sieht § 11b SGB II Freibeträge auf Erwerbseinkommen vor. So funktioniert die Staffelung:
| Bruttoeinkommensbereich | Freibetrag (nicht anrechenbar) | Anrechenbar auf Bürgergeld |
|---|---|---|
| 0 bis 100 € | 100 % (vollständig frei) | 0 € |
| 100 € bis 520 € | 20 % | 80 % des Betrags über 100 € |
| 520 € bis 1.000 € | 30 % | 70 % des Betrags über 520 € |
| 1.000 € bis 1.200 € (mit Kind) | 10 % | 90 % des Betrags über 1.000 € |
| Über 1.200 € (ohne Kind) / 1.500 € (mit Kind) | 0 % | 100 % |
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| Regelbedarf (Stufe 1) | 563 € |
| Kaltmiete (angemessen Berlin) | 600 € |
| Heizkosten | 90 € |
| Gesamtbedarf | 1.253 € |
| Eigenes Einkommen | 0 € |
| Bürgergeld-Anspruch | 1.253 € / Monat |
| Regelbedarf (2 × 506 €) | 1.012 € |
| Kaltmiete (angemessen Köln) | 700 € |
| Heizkosten | 100 € |
| Gesamtbedarf | 1.812 € |
| Freibetrag auf 800 € Brutto: 100 + 84 + 84 = 268 € | 268 € |
| Anrechenbares Einkommen: 800 − 268 = 532 € | 532 € |
| Bürgergeld-Anspruch: 1.812 − 532 = | 1.280 € / Monat |
| Regelbedarf Mutter (Stufe 1) | 563 € |
| Mehrbedarf Alleinerziehende (36 % von 563 €) | 203 € |
| Regelbedarf Kind 0–5 Jahre | 357 € |
| Kaltmiete (angemessen München) | 750 € |
| Heizkosten | 100 € |
| Gesamtbedarf | 1.973 € |
| Kindergeld (Einkommensanrechnung beim Kind) | −255 € |
| Bürgergeld-Anspruch | 1.718 € / Monat |
Weiterbildungsgeld-Bonus und besondere Mehrbedarfe
Das Bürgergeld enthält mehrere Bonusregelungen, die viele nicht kennen:
Weiterbildungsgeld und Prämien (§ 16j SGB II)
| Leistung | Betrag | Voraussetzung | Anrechnung |
|---|---|---|---|
| Weiterbildungsgeld | 150 € / Monat | Teilnahme an geförderter Weiterbildung | Keine (anrechnungsfrei) |
| Abschlussprämie | 2.500 € einmalig | Bestandene Abschlussprüfung | Keine (anrechnungsfrei) |
| Prüfungsvorbereitungsprämie | 1.000 € einmalig | Erfolgreich abgeschlossener Kurs | Keine (anrechnungsfrei) |
Mehrbedarfe erhöhen den Anspruch
- Alleinerziehende: 12–60 % des Regelbedarfs (je nach Anzahl und Alter der Kinder)
- Schwangere: 17 % des Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Menschen mit Behinderung: 35 % des Regelbedarfs bei entsprechendem Ausweis
- Kostenaufwendige Ernährung: Individueller Mehrbedarf bei bestimmten Erkrankungen
Weiterführend: Bürgergeld 2026: Alle Voraussetzungen | Bildungsgutschein beantragen | Alle Finanzierungsmöglichkeiten
Häufige Fragen zur Bürgergeld-Berechnung: Sonderfälle
Es gibt eine Reihe von Situationen, die die Berechnung beeinflussen:
Einmalige Einnahmen
Erbschaften, Steuererstattungen oder größere Geschenke werden im Zuflussmonat als Einkommen angerechnet. Danach zählen sie zum Vermögen – und es gelten die Vermögensfreibeträge.
Selbstständigkeit neben Bürgergeld
Wer nebenbei selbstständig ist, muss Gewinne als Einkommen angeben. Das Jobcenter berechnet einen monatlichen Durchschnitt auf Basis einer Gewinnprognose. Die Freibeträge auf Erwerbseinkommen gelten auch hier.
Karenzzeit im ersten Jahr
In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs gelten Sonderregeln: höhere Vermögensfreibeträge (15.000 € pro Person) und keine strengen Anforderungen an die Wohnungsgröße. Du musst in dieser Zeit nicht in eine günstigere Wohnung umziehen.
Umzug während des Bezugs
Ein Umzug in eine teurere Wohnung muss vorab vom Jobcenter genehmigt werden – sonst werden nur die bisherigen Kosten übernommen. Umzüge in preiswertere Wohnungen sind jederzeit möglich und werden gerne gesehen.
Weiterführend: ALG I berechnen | Alle Fristen bei Arbeitslosigkeit
Häufig gestellte Fragen
Wie berechnet sich das Bürgergeld?
Regelbedarf + Kosten der Unterkunft (KdU) + Heizung − anrechenbares Einkommen = Bürgergeld. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 monatlich 563 Euro.
Wie hoch sind die Bürgergeld-Regelsätze 2026?
Alleinstehende: 563 €, Paare je: 506 €, Jugendliche 14–17 Jahre: 471 €, Kinder 6–13 Jahre: 390 €, Kinder 0–5 Jahre: 357 €, Volljährige unter 25 im Elternhaushalt: 451 €.
Wird mein gesamtes Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet?
Nein. Die ersten 100 Euro Erwerbseinkommen sind vollständig frei. Von 100–520 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei, von 520–1.000 Euro weitere 30 %. Arbeit lohnt sich also immer.
Was ist der Unterschied zwischen Regelbedarf und Bürgergeld?
Der Regelbedarf deckt persönlichen Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung etc.). Das Bürgergeld umfasst zusätzlich die Kosten der Unterkunft und Heizung. Der Regelsatz ist nur ein Teil des Gesamtanspruchs.
Bekomme ich Bürgergeld, wenn ich Teilzeit arbeite?
Ja, wenn dein Teilzeiteinkommen deinen Bedarf nicht deckt. Dein Einkommen wird nach § 11b SGB II angerechnet, aber nicht vollständig. Die Freibeträge sorgen dafür, dass sich Arbeit immer lohnt.
Werden Mietkosten beim Bürgergeld vollständig übernommen?
Das Jobcenter übernimmt die Kaltmiete in angemessener Höhe nach örtlichen Richtwerten. Liegt die Miete über der Obergrenze, wird eine Kostensenkung gefordert. In der ersten Karenzzeit gilt mehr Spielraum.
Bekommt ein Paar mehr Bürgergeld als zwei Singles?
Nein. Zwei Singles: je 563 € = 1.126 €. Ein Paar: je 506 € = 1.012 €. Paare erhalten weniger, weil gemeinsames Wirtschaften als kostengünstiger gilt.
Wie viel darf ich sparen, wenn ich Bürgergeld beziehe?
In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit): 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Danach: 15.000 Euro für die erste und 7.500 Euro für jede weitere Person.
Was ist die Weiterbildungsprämie beim Bürgergeld?
Wer an einer geförderten Weiterbildung teilnimmt, erhält 150 Euro extra pro Monat (Weiterbildungsgeld). Bei bestandener Abschlussprüfung: 2.500 Euro Einmalprämie. Beides ist anrechnungsfrei zum Bürgergeld.
Wo kann ich mein Bürgergeld ausrechnen lassen?
Eine erste Einschätzung gibt buergergeld-rechner.de oder der Rechner des Bundesministeriums für Arbeit. Die verbindliche Berechnung nimmt das zuständige Jobcenter vor. Sozialverbände (VdK, SoVD) helfen kostenlos.
Wie beeinflusst eine Erbschaft das Bürgergeld?
Eine Erbschaft wird im Zuflussmonat als Einkommen angerechnet. Danach zählt sie zum Vermögen – es gelten dann die Vermögensfreibeträge (15.000 € in der Karenzzeit). Vermögen über den Freibeträgen muss eingesetzt werden.
Kann ich während einer Weiterbildung Bürgergeld bekommen?
Ja. Während einer vom Jobcenter geförderten Weiterbildung läuft das Bürgergeld weiter. Zusätzlich gibt es 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat und Prämien bei erfolgreichem Abschluss.
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