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Nach der Kündigung: Was jetzt sofort zu tun ist (Checkliste)

Eine Kündigung trifft oft unerwartet – und bringt zahlreiche Pflichten mit sich, die dringend erledigt werden müssen. Mit unserer vollständigen 10-Schritte-Checkliste verpasst du keine Frist, verlierst kein Geld und nutzt alle deine Rechte.

Übersicht: 10 Schritte nach der Kündigung

72 Stunden
goldene Regel: In dieser Zeit muss gehandelt werden
30 %
der Kündigungen führen zum Sperrzeitrisiko durch Eigenverschulden
12 Wochen
Sperrzeit bei eigenständiger Kündigung ohne Grund
0,5
Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (Abfindung üblich)
Eigenständige Kündigung = 12 Wochen Sperrzeit! Wer selbst kündigt (ohne wichtigen Grund), verliert ALG I für 12 Wochen und zusätzlich ein Viertel der Anspruchstage. Lass dich vorher unbedingt beraten.

Die 10 wichtigsten Schritte nach der Kündigung

1
Kündigung rechtlich prüfen: Wurde die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten? (§ 622 BGB) Ist die Kündigung schriftlich? Gibt es einen Kündigungsschutz (KSchG ab 10 Mitarbeitenden, mehr als 6 Monate Betriebszugehörigkeit)? Hat der Betriebsrat (falls vorhanden) zugestimmt?
2
Gegendarstellung erwägen: Bei fristloser oder verhaltensbedingter Kündigung kannst du widersprechen. Frist: 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG).
3
Arbeitssuchend melden (innerhalb 3 Tage): Online auf arbeitsagentur.de oder unter 0800 4 5555 00. Pflicht nach § 38 SGB III – sonst 1 Woche Sperrzeit.
4
Arbeitsbescheinigung anfordern: Schriftlich beim Arbeitgeber (§ 312 SGB III), mit 2-Wochen-Fristsetzung. Sie ist Grundlage der ALG-I-Berechnung.
5
ALG-I-Antrag vorbereiten: Unterlagen sammeln (Ausweis, Sozialversicherungsnummer, IBAN, Arbeitsbescheinigung). Antrag am ersten Tag der Arbeitslosigkeit stellen.
6
Finanzen sichern: Überblick über Einnahmen und Ausgaben verschaffen. Wie lange reicht das ALG I? Gibt es Rücklagen? Welche Ausgaben können reduziert werden?
7
Unterlagen ordnen: Alle relevanten Dokumente sammeln: Arbeitsvertrag, Kündigung, letzte 12 Gehaltsabrechnungen, Zeugnisse, Zertifikate, Sozialversicherungsausweis.
8
Bewerbungen starten: Lebenslauf aktualisieren, Anschreiben vorbereiten, Netzwerk aktivieren. Schon in der Kündigungsfrist aktiv werden – nicht auf die Arbeitslosigkeit warten.
9
Abfindung verhandeln: Gibt es einen Betriebsrat oder Sozialplan? Wie lange war die Betriebszugehörigkeit? Üblich: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Fachanwalt bei Verhandlung einschalten.
10
Weiterbildung planen: Nutze die Kündigungsfrist, um Weiterbildungen zu recherchieren. Mit Bildungsgutschein fördert die Agentur bis zu 100 % der Kurskosten – und das ALG I läuft weiter.

Vollständige Unterlagencheckliste

Diese Unterlagen musst du nach der Kündigung sichern

  • Kündigungsschreiben im Original (nicht nur Kopie)
  • Arbeitsvertrag mit allen Nachträgen und Ergänzungen
  • Letzte 12 Gehaltsabrechnungen (für ALG-I-Berechnung)
  • Sozialversicherungsausweis (oder Sozialversicherungsnummer)
  • Personalausweis / Reisepass (aktuell gültig)
  • IBAN der Kontoverbindung
  • Arbeitsbescheinigung (beim Arbeitgeber anfordern)
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis (schriftlich einfordern)
  • Zeugnisse und Zertifikate aller Weiterbildungen
  • Nachweis über Resturlaub und eventuelle Urlaubsabgeltung
  • Betriebs- oder Dienstausweis zurückgeben (Quittung einfordern)
Hinweis: Fordere das Arbeitszeugnis sofort und schriftlich (mit Fristsetzung 2 Wochen) an. Du hast einen gesetzlichen Anspruch nach § 109 GewO. Prüfe es auf versteckte negative Formulierungen – eine schlechte Note bei Fleiß oder Verhalten kann dich teuer zu stehen kommen.
Beispiel: Bewertung eines Arbeitszeugnisses

Positiv: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" = sehr gut (Schulnote 1)
Versteckt negativ: „zu unserer vollen Zufriedenheit" = befriedigend (Schulnote 3)
Achtung: „Er hat alle Aufgaben mit großem Engagement erledigt" – fehlt die Aussage zu Erfolg/Ergebnis, ist das ein schlechtes Zeichen.
Im Zweifel: Zeugnis von einem Anwalt oder Zeugnis-Experten prüfen lassen.

Rechte und finanzielle Ansprüche: Was dir zusteht

AnspruchRegelungWas du tun musst
Arbeitszeugnis§ 109 GewO – qualifiziertes ZeugnisSchriftlich mit Fristsetzung einfordern
Resturlaub§ 7 BUrlG – Anspruch auf AbgeltungUrlaubskonto klären, Abgeltung einfordern
AbfindungKein gesetzlicher Anspruch außer bei SozialplanVerhandeln – Fachanwalt einschalten
Arbeitsbescheinigung§ 312 SGB III – Pflicht des ArbeitgebersSchriftlich anfordern, ggf. einfordern
Herausgabe ArbeitsmittelGegenseitige RückgabepflichtQuittung über Rückgabe einholen
FreistellungHäufig im Aufhebungsvertrag geregeltAuf Vergütung und Urlaubsanrechnung achten

Abfindung: Was ist realistisch?

Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – außer bei Sozialplänen (Betriebe mit Betriebsrat). Abfindungen werden verhandelt, oft im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Als Faustregel gilt:

0,5 Bruttomonatsgehälter × Anzahl der Beschäftigungsjahre = übliche Abfindungssumme

Abfindung und ALG I: Eine Abfindung kann das ALG I verzögern! Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und stattdessen eine Abfindung gezahlt wird, gibt es einen Ruhenszeitraum nach § 143a SGB III. Lass dich vorab von einem Anwalt beraten.

Finanzen absichern: ALG I, Versicherungen, Nebenverdienst

Krankenversicherung nach der Kündigung

Deine Krankenversicherung endet mit dem letzten Beschäftigungstag. Als ALG-I-Empfänger bist du automatisch über die Bundesagentur für Arbeit weiterversichert – die Beiträge werden vollständig von der BA übernommen. Melde dich trotzdem aktiv bei deiner Krankenkasse über die Statusänderung.

Rentenversicherung

Während des ALG-I-Bezugs werden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet – auf Basis von 80 % des früheren Entgelts. Das sichert deine Rentenansprüche, auch wenn du gerade nicht arbeitest.

ALG I: Wie viel bekommst du?

  • 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (ohne Kind)
  • 67 % des pauschalierten Nettoentgelts (mit mindestens einem Kind)
  • Basis: Durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate
Beispiel: ALG I Berechnung

Anna, 32, 3.200 € brutto, keine Kinder, Steuerklasse I:
Tagesentgelt: 3.200 ÷ 30 = 106,67 €
Pauschaliertes Netto (ca. 78 %): 83,20 €
ALG I (60 %): 49,92 € täglich = ca. 1.497 € monatlich

Nebenverdienst in der Arbeitslosigkeit

Du kannst bis zu 556 € monatlich und bis zu 15 Stunden pro Woche hinzuverdienen. Einkommen darüber wird vollständig auf das ALG I angerechnet. Jede Nebentätigkeit muss der Agentur gemeldet werden – auch ein einmaliger 450-€-Job.

Weiterbildung als Sprungbrett nutzen

Eine Kündigung ist nicht nur ein Rückschlag – sie ist auch eine Chance. Viele Menschen nutzen die Arbeitslosigkeit für eine geförderte Weiterbildung und starten danach in einen besser bezahlten Job.

Was die Agentur für Arbeit fördert

  • Bildungsgutschein: Bis zu 100 % der Kurskosten bei AZAV-zertifizierten Anbietern
  • Fahrtkosten: Für den Weg zum Kurs
  • Kinderbetreuungskosten: Wenn Kinder unter 15 Jahren betreut werden müssen
  • Auswärtige Unterbringung: Bei Teilnahme an Kursen außerhalb des Wohnorts

Während der Weiterbildung läuft das ALG I unverändert weiter – du verlierst kein Geld, sondern qualifizierst dich für höher bezahlte Stellen.

Wichtig: Recherchiere Weiterbildungsangebote schon in der Kündigungsfrist. Mit konkreten Kursvorschlägen erhöhst du die Wahrscheinlichkeit einer Bildungsgutschein-Bewilligung erheblich.
  • Berufsfeld analysieren: Wo gibt es Fachkräftemangel?
  • Zielqualifikation definieren: IHK, HWK oder staatlich anerkannt?
  • AZAV-Kurs auf careertune.de recherchieren
  • Maßnahmenummer notieren (für Bildungsgutschein-Gespräch)
  • 3 Stellenanzeigen sammeln, die die Qualifikation fordern
  • Beim Beratungsgespräch aktiv nach Bildungsgutschein fragen

Finde geförderte Weiterbildungen für deinen nächsten Karriereschritt – kostenlos vergleichen, sofort starten.

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Häufig gestellte Fragen

Was muss ich unmittelbar nach einer Kündigung tun?

Innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend melden, die Kündigung rechtlich prüfen lassen, das Arbeitszeugnis einfordern und die Krankenversicherung klären.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung außer bei Sozialplänen. Abfindungen werden verhandelt, oft im Kündigungsschutzverfahren. Üblich: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Kann eine Abfindung das ALG I verzögern?

Ja, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist durch Abfindungszahlung verkürzt wurde, entsteht ein Ruhenszeitraum nach § 143a SGB III. Lass dich vorab von einem Anwalt beraten.

Bin ich nach der Kündigung automatisch krankenversichert?

Als ALG-I-Empfänger bist du über die Bundesagentur für Arbeit krankenversichert – die Beiträge werden vollständig übernommen. Melde dich trotzdem aktiv bei deiner Krankenkasse.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Prüfe vorher, ob er eine Sperrzeit (bis 12 Wochen) auslöst – das kann dich mehrere Tausend Euro kosten.

Wie lange kann ich ALG I beziehen?

Abhängig von der Beschäftigungsdauer: 12 Monate Arbeit = 6 Monate ALG I. Maximum 24 Monate für Personen ab 58 Jahren mit 48 Monaten Beschäftigung.

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO. Es muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Fordere es schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen ein.

Was tun, wenn ich nach der Kündigung psychisch belastet bin?

Professionelle Hilfe ist keine Schwäche. Caritas, VdK, Verbraucherzentralen und psychosoziale Beratungsstellen bieten oft kostenlose Erstberatung an.

Bereit für deine Weiterbildung?

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