Nach der Kündigung: Was jetzt sofort zu tun ist (Checkliste)
Eine Kündigung trifft oft unerwartet – und bringt zahlreiche Pflichten mit sich, die dringend erledigt werden müssen. Mit unserer vollständigen 10-Schritte-Checkliste verpasst du keine Frist, verlierst kein Geld und nutzt alle deine Rechte.
Übersicht: 10 Schritte nach der Kündigung
Die 10 wichtigsten Schritte nach der Kündigung
Vollständige Unterlagencheckliste
Diese Unterlagen musst du nach der Kündigung sichern
- Kündigungsschreiben im Original (nicht nur Kopie)
- Arbeitsvertrag mit allen Nachträgen und Ergänzungen
- Letzte 12 Gehaltsabrechnungen (für ALG-I-Berechnung)
- Sozialversicherungsausweis (oder Sozialversicherungsnummer)
- Personalausweis / Reisepass (aktuell gültig)
- IBAN der Kontoverbindung
- Arbeitsbescheinigung (beim Arbeitgeber anfordern)
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis (schriftlich einfordern)
- Zeugnisse und Zertifikate aller Weiterbildungen
- Nachweis über Resturlaub und eventuelle Urlaubsabgeltung
- Betriebs- oder Dienstausweis zurückgeben (Quittung einfordern)
Positiv: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" = sehr gut (Schulnote 1)
Versteckt negativ: „zu unserer vollen Zufriedenheit" = befriedigend (Schulnote 3)
Achtung: „Er hat alle Aufgaben mit großem Engagement erledigt" – fehlt die Aussage zu Erfolg/Ergebnis, ist das ein schlechtes Zeichen.
Im Zweifel: Zeugnis von einem Anwalt oder Zeugnis-Experten prüfen lassen.
Rechte und finanzielle Ansprüche: Was dir zusteht
| Anspruch | Regelung | Was du tun musst |
|---|---|---|
| Arbeitszeugnis | § 109 GewO – qualifiziertes Zeugnis | Schriftlich mit Fristsetzung einfordern |
| Resturlaub | § 7 BUrlG – Anspruch auf Abgeltung | Urlaubskonto klären, Abgeltung einfordern |
| Abfindung | Kein gesetzlicher Anspruch außer bei Sozialplan | Verhandeln – Fachanwalt einschalten |
| Arbeitsbescheinigung | § 312 SGB III – Pflicht des Arbeitgebers | Schriftlich anfordern, ggf. einfordern |
| Herausgabe Arbeitsmittel | Gegenseitige Rückgabepflicht | Quittung über Rückgabe einholen |
| Freistellung | Häufig im Aufhebungsvertrag geregelt | Auf Vergütung und Urlaubsanrechnung achten |
Abfindung: Was ist realistisch?
Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – außer bei Sozialplänen (Betriebe mit Betriebsrat). Abfindungen werden verhandelt, oft im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Als Faustregel gilt:
0,5 Bruttomonatsgehälter × Anzahl der Beschäftigungsjahre = übliche Abfindungssumme
Finanzen absichern: ALG I, Versicherungen, Nebenverdienst
Krankenversicherung nach der Kündigung
Deine Krankenversicherung endet mit dem letzten Beschäftigungstag. Als ALG-I-Empfänger bist du automatisch über die Bundesagentur für Arbeit weiterversichert – die Beiträge werden vollständig von der BA übernommen. Melde dich trotzdem aktiv bei deiner Krankenkasse über die Statusänderung.
Rentenversicherung
Während des ALG-I-Bezugs werden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet – auf Basis von 80 % des früheren Entgelts. Das sichert deine Rentenansprüche, auch wenn du gerade nicht arbeitest.
ALG I: Wie viel bekommst du?
- 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (ohne Kind)
- 67 % des pauschalierten Nettoentgelts (mit mindestens einem Kind)
- Basis: Durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate
Anna, 32, 3.200 € brutto, keine Kinder, Steuerklasse I:
Tagesentgelt: 3.200 ÷ 30 = 106,67 €
Pauschaliertes Netto (ca. 78 %): 83,20 €
ALG I (60 %): 49,92 € täglich = ca. 1.497 € monatlich
Nebenverdienst in der Arbeitslosigkeit
Du kannst bis zu 556 € monatlich und bis zu 15 Stunden pro Woche hinzuverdienen. Einkommen darüber wird vollständig auf das ALG I angerechnet. Jede Nebentätigkeit muss der Agentur gemeldet werden – auch ein einmaliger 450-€-Job.
Weiterbildung als Sprungbrett nutzen
Eine Kündigung ist nicht nur ein Rückschlag – sie ist auch eine Chance. Viele Menschen nutzen die Arbeitslosigkeit für eine geförderte Weiterbildung und starten danach in einen besser bezahlten Job.
Was die Agentur für Arbeit fördert
- Bildungsgutschein: Bis zu 100 % der Kurskosten bei AZAV-zertifizierten Anbietern
- Fahrtkosten: Für den Weg zum Kurs
- Kinderbetreuungskosten: Wenn Kinder unter 15 Jahren betreut werden müssen
- Auswärtige Unterbringung: Bei Teilnahme an Kursen außerhalb des Wohnorts
Während der Weiterbildung läuft das ALG I unverändert weiter – du verlierst kein Geld, sondern qualifizierst dich für höher bezahlte Stellen.
- Berufsfeld analysieren: Wo gibt es Fachkräftemangel?
- Zielqualifikation definieren: IHK, HWK oder staatlich anerkannt?
- AZAV-Kurs auf careertune.de recherchieren
- Maßnahmenummer notieren (für Bildungsgutschein-Gespräch)
- 3 Stellenanzeigen sammeln, die die Qualifikation fordern
- Beim Beratungsgespräch aktiv nach Bildungsgutschein fragen
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Was muss ich unmittelbar nach einer Kündigung tun?
Innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend melden, die Kündigung rechtlich prüfen lassen, das Arbeitszeugnis einfordern und die Krankenversicherung klären.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung außer bei Sozialplänen. Abfindungen werden verhandelt, oft im Kündigungsschutzverfahren. Üblich: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Kann eine Abfindung das ALG I verzögern?
Ja, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist durch Abfindungszahlung verkürzt wurde, entsteht ein Ruhenszeitraum nach § 143a SGB III. Lass dich vorab von einem Anwalt beraten.
Bin ich nach der Kündigung automatisch krankenversichert?
Als ALG-I-Empfänger bist du über die Bundesagentur für Arbeit krankenversichert – die Beiträge werden vollständig übernommen. Melde dich trotzdem aktiv bei deiner Krankenkasse.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Prüfe vorher, ob er eine Sperrzeit (bis 12 Wochen) auslöst – das kann dich mehrere Tausend Euro kosten.
Wie lange kann ich ALG I beziehen?
Abhängig von der Beschäftigungsdauer: 12 Monate Arbeit = 6 Monate ALG I. Maximum 24 Monate für Personen ab 58 Jahren mit 48 Monaten Beschäftigung.
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO. Es muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Fordere es schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen ein.
Was tun, wenn ich nach der Kündigung psychisch belastet bin?
Professionelle Hilfe ist keine Schwäche. Caritas, VdK, Verbraucherzentralen und psychosoziale Beratungsstellen bieten oft kostenlose Erstberatung an.
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