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Jobcenter-Leistungen

Was kann ich beim Jobcenter beantragen? Leistungen und Anträge

Das Jobcenter betreut über 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehende in Deutschland. Doch die wenigsten kennen den vollständigen Leistungskatalog: Von Mehrbedarfen über das Bildungspaket bis zu Eingliederungsmaßnahmen – hier findest du alles, was du beantragen kannst, und wie du deine Rechte durchsetzt.

Jobcenter vs. Agentur für Arbeit: Wer ist wofür zuständig?

Viele Menschen wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Die wichtigsten Kennzahlen:

408
Jobcenter in Deutschland (gemeinsame Einrichtungen + zugelassene kommunale Träger)
5,5 Mio.
Bürgergeld-Empfänger in Deutschland (2025)
100+
verschiedene Eingliederungsleistungen nach SGB II möglich
MerkmalAgentur für ArbeitJobcenter
RechtsgrundlageSGB IIISGB II
HauptleistungArbeitslosengeld I (ALG I)Bürgergeld
FinanzierungBeitragsfinanziert (Versicherung)Steuerfinanziert (Fürsorge)
ZielgruppePersonen mit ausreichenden VersicherungszeitenHilfebedürftige, erwerbsfähige Personen 15–64 J.
TrägerBundesagentur für ArbeitBA + Kommune (gemeinsam)
BedarfsprüfungNein (Versicherungsanspruch)Ja (Einkommens- und Vermögensprüfung)
Wichtig: Wer nach Ablauf des ALG I keine neue Stelle gefunden hat, wechselt automatisch in die Zuständigkeit des Jobcenters. Stelle den Bürgergeld-Antrag mindestens drei Monate vor Ablauf des ALG I, um Zahlungslücken zu vermeiden. Mehr zu ALG I berechnen

Alle Leistungen des Jobcenters im Überblick

Das Jobcenter bietet weit mehr als nur Bürgergeld. Der vollständige Leistungskatalog nach SGB II:

SGB-II-LeistungZuständigBedingung
Bürgergeld (Regelsatz)Jobcenter (BA)Hilfebedürftigkeit, erwerbsfähig
Kosten der Unterkunft (KdU) – Miete & HeizungJobcenter (Kommune)Angemessene Unterkunft
Kranken- und PflegeversicherungsbeiträgeJobcenter (BA)Kein anderweitiger Versicherungsschutz
Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Alleinerziehend, Erkrankung)Jobcenter (BA)Besondere Bedarfslage nachweisen
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)Jobcenter (Kommune)Kinder im Haushalt, Bürgergeld oder KiZ
Eingliederungsleistungen (Weiterbildung, Coaching, EGZ)Jobcenter (BA)Nach Kooperationsplan vereinbart
Schuldnerberatung (Vermittlung)Jobcenter (Kommune)Schuldenproblematik vorhanden
KinderbetreuungskostenJobcenter (Kommune)Erwerbstätige Eltern im SGB II

Mehrbedarfe im Detail

Zusätzlich zum Regelsatz gibt es Mehrbedarfe für besondere Situationen:

  • Schwangerschaft: 17 % des Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehende: 36 % des Regelbedarfs des Kindes (für ein Kind unter 7 Jahren)
  • Kostenaufwendige Ernährung: Bei bestimmten Erkrankungen (Diabetes, Zöliakie, Nierenerkrankung)
  • Dezentrale Warmwasserbereitung: Wenn die Wohnung keine zentrale Warmwasserversorgung hat
  • Schulbedarf: 2× jährlich pauschal für Kinder im schulpflichtigen Alter
Tipp: Mehrbedarfe und das Bildungs- und Teilhabepaket werden erschreckend selten beantragt. Frage beim Jobcenter explizit danach – es sind Rechte, keine Almosen.

Erstantrag Bürgergeld: Schritt für Schritt

Den Bürgergeld-Antrag stellst du am einfachsten online über jobcenter.digital oder persönlich beim zuständigen Jobcenter (Wohnsitz entscheidet).

  1. 1
    Antrag stellen – online über jobcenter.digital oder persönlich. Das Datum der Antragstellung ist entscheidend: Leistungen werden frühestens ab diesem Datum gewährt.
  2. 2
    Unterlagen bereithalten: Personalausweis, Mietvertrag + letzte Betriebskostenabrechnung, Kontoauszüge der letzten 3 Monate (alle Konten), Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Geburtsurkunden der Kinder.
  3. 3
    Bearbeitungsphase: Das Jobcenter prüft deinen Antrag und stellt einen Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid aus.
  4. 4
    Erste Zahlung erfolgt in der Regel zum Monatsanfang, rückwirkend ab Antragsmonat.
  5. 5
    Eingliederungsgespräch: Du wirst zu einem Gespräch eingeladen, in dem gemeinsam ein Kooperationsplan erstellt wird.
  6. 6
    Zusatzleistungen beantragen: Frage aktiv nach Mehrbedarfen, dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Eingliederungsleistungen.
Wichtig: Stelle den Bürgergeld-Antrag so früh wie möglich. Es gibt keine rückwirkende Zahlung vor dem Antragsmonat.
Beispiel: Erstantrag Bürgergeld

Klaus (45) hat nach 24 Monaten ALG I keinen neuen Job gefunden. Er stellt den Bürgergeld-Antrag drei Monate vor ALG-I-Ablauf über jobcenter.digital und reicht alle Unterlagen digital ein. Nach 12 Tagen kommt der Bewilligungsbescheid – keine Zahlungslücke. Im Eingliederungsgespräch vereinbart er einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zum IT-Administrator.

Mehr: ALG I beantragen | Bürgergeld im Detail | Bildungsgutschein beantragen

Mitwirkungspflichten und Sanktionen 2026

Mit dem Bezug von Bürgergeld gehen Pflichten einher. Das Bürgergeld-Gesetz 2023 hat die Sanktionsregeln überarbeitet.

Wichtig: Das Jobcenter kann Leistungen kürzen, wenn du Mitwirkungspflichten verletzt. Du hast aber immer das Recht auf Anhörung und Widerspruch. Sanktionen sind nur rechtmäßig, wenn ein Anhörungsverfahren stattgefunden hat.

Deine Mitwirkungspflichten

  • Aktive Bewerbungsbemühungen nachweisen (Anzahl und Art nach Kooperationsplan)
  • Termine beim Jobcenter einhalten – bei Verhinderung rechtzeitig absagen
  • Zumutbare Arbeit aufnehmen oder zugewiesene Maßnahmen wahrnehmen
  • Alle Änderungen (Einkommen, Vermögen, Umzug, Auslandsaufenthalt) sofort melden
  • Auslandsaufenthalte vorher ankündigen (max. 3 Wochen/Jahr grundsätzlich möglich)

Sanktionsstufen ab 2023

PflichtverletzungKürzungDauer
Ablehnung zumutbarer Arbeit / Maßnahme (1. Verstoß)10 %1 Monat
Ablehnung zumutbarer Arbeit / Maßnahme (Wiederholung)20–30 %1–2 Monate
Meldeversäumnis (Termin nicht wahrgenommen)10 %1 Monat

Eine vollständige Streichung der Leistungen ist seit dem Bürgergeld-Gesetz grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Es gibt zudem eine Vertrauenszeit von 6 Monaten zu Beginn.

Was als zumutbare Arbeit gilt

  • Arbeit, die deiner Gesundheit nicht schadet
  • Arbeit, die deiner Qualifikation nicht vollständig widerspricht
  • Entfernung und Pendelzeit im vertretbaren Rahmen
  • Mindestlohn muss gezahlt werden

Was nicht zumutbar ist

  • Arbeit unter gesundheitsgefährlichen Bedingungen
  • Arbeit, die weit unter Qualifikation liegt (mit Ausnahmen)
  • Extreme Pendelzeiten ohne Kompensation
  • Arbeit während anerkannter Kinderbetreuungspflichten

Widerspruch, Klage und Beschwerdemöglichkeiten

Das Jobcenter hat Ermessensspielraum – aber nicht unbegrenzt. Entscheidungen müssen verhältnismäßig und begründet sein. Wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.

Widerspruch einlegen

Gegen jeden Bescheid kannst du innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch einlegen. Eine einfache schriftliche Erklärung reicht als Fristwahrung. Begründung kannst du nachreichen.

Klage beim Sozialgericht

Wird dein Widerspruch abgelehnt, kannst du beim Sozialgericht klagen. Die erste Instanz ist kostenfrei. In dringenden Fällen kannst du einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Beschwerdemöglichkeiten

  • Direkt beim Jobcenter: An die Leitung oder Beschwerdestelle
  • Bei der Bundesagentur für Arbeit: An die Regionaldirektion als Aufsichtsbehörde
  • Beim kommunalen Träger: An das Sozialdezernat der Stadt oder des Landkreises
Deine Rechte zusammengefasst: Beratungsrecht (§ 14 SGB I), Akteneinsichtsrecht (§ 25 SGB X), Widerspruchsrecht, kostenfreies Sozialgericht, einstweiliger Rechtsschutz. Nutze kostenlose Rechtsberatung bei VdK, SoVD oder Verbraucherzentrale.

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Mehr: Alle finanziellen Hilfen im Überblick | Finanzierungsmöglichkeiten für Weiterbildung

Praxisbeispiel und häufige Fragen zur Beantragung

Praxisbeispiel: Sandra, 32, alleinerziehend

Situation: Sandra (32) hat nach ihrer Elternzeit keinen ALG-I-Anspruch. Ein Kind (4 Jahre). Miete: 720 €/Monat kalt. Kein Unterhalt vom Vater des Kindes.

Was sie beantragen kann:

  • Bürgergeld-Regelsatz (Sandra): 563 €/Monat
  • Bürgergeld-Regelsatz (Kind, 4 J.): 357 €/Monat
  • Kosten der Unterkunft (KdU): 720 €/Monat
  • Mehrbedarf Alleinerziehende: ca. 128 €/Monat (36 % von 357 €)
  • Unterhaltsvorschuss (Jugendamt): 187 €/Monat
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Kita-Mittagessen, Ausflüge

Gesamtunterstützung ca.: 563 + 357 + 720 + 128 + 187 = ca. 1.955 €/Monat – deutlich mehr als die meisten vermuten.

Diese Fragen stellen viele beim ersten Antrag

  • Kann ich online alles beantragen? Ja – über jobcenter.digital. Bei komplexen Situationen ist ein persönlicher Termin empfehlenswert.
  • Wie lange dauert die Bearbeitung? In der Regel 1–4 Wochen bei vollständigen Unterlagen.
  • Was passiert, wenn ich eine Stelle annehme? Einnahmen werden angerechnet, das Bürgergeld entsprechend reduziert. Es gibt Freibeträge für Erwerbseinkommen.
  • Kann ich eine Weiterbildung machen? Ja – frag im Eingliederungsgespräch aktiv nach einem Bildungsgutschein.

Mehr: Bildungsgutschein beantragen | Alle Finanzierungsmöglichkeiten

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit?

Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I (ALG I) nach SGB III – eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung. Das Jobcenter zahlt Bürgergeld nach SGB II – eine steuerfinanzierte Grundsicherung. Wer keinen oder keinen ausreichenden ALG-I-Anspruch hat, ist beim Jobcenter richtig.

Was kann ich beim Jobcenter beantragen?

Beim Jobcenter kannst du Bürgergeld (Regelsatz + Kosten der Unterkunft), Mehrbedarfe, Eingliederungsleistungen (Weiterbildung, Coaching, Bildungsgutschein), das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Kinderbetreuungskosten sowie Vermittlung in Schuldner- oder Suchtberatung beantragen.

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?

Der Bürgergeld-Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt 2026 monatlich 563 Euro. Für Partner, Kinder und Jugendliche gelten gestaffelte Sätze. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Miete und Heizung (KdU) sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) umfasst Leistungen für Kinder von Bürgergeld-Beziehenden: Schulausflüge, Schulmaterial, Nachhilfe, Mittagessen in Schule/Kita und Freizeitaktivitäten (Sport, Musik) bis 15 Euro monatlich. Es muss aktiv beim Jobcenter beantragt werden.

Was sind Mehrbedarfe beim Bürgergeld?

Mehrbedarfe sind zusätzliche Leistungen über den Regelsatz hinaus: 17 % Zuschlag für Schwangere ab der 13. Woche, 36 % des Kinderregelbedarfs für Alleinerziehende, Zuschläge für kostenaufwendige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen oder dezentrale Warmwasserbereitung.

Was sind Mitwirkungspflichten beim Bürgergeld?

Du musst aktiv nach Arbeit suchen, Termine beim Jobcenter einhalten, zumutbare Arbeit oder Maßnahmen annehmen und alle Veränderungen deiner Einkommens- und Vermögenslage sofort melden. Der Umfang der Pflichten wird im Kooperationsplan gemeinsam festgehalten.

Wie hoch sind die Sanktionen beim Bürgergeld 2026?

Bei der ersten Pflichtverletzung wird das Bürgergeld um 10 % für einen Monat gekürzt. Bei Wiederholungen bis zu 30 %. Bei Meldeversäumnis 10 % für einen Monat. Eine vollständige Streichung der Leistungen ist seit dem Bürgergeld-Gesetz 2023 grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.

Was passiert, wenn ich Termine beim Jobcenter verpasse?

Bei einem Meldeversäumnis kann das Jobcenter das Bürgergeld um 10 % für einen Monat kürzen. Du hast das Recht, dich vorher abzumelden. Gegen Sanktionen kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Kann ich gegen Entscheidungen des Jobcenters vorgehen?

Ja. Du kannst innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch gegen jeden Bescheid einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst du kostenfrei beim Sozialgericht klagen. Bei dringenden Fällen gibt es einstweiligen Rechtsschutz.

Was ist ein Kooperationsplan beim Bürgergeld?

Der Kooperationsplan ersetzt seit 2023 die frühere Eingliederungsvereinbarung. Er wird gemeinsam mit dem Jobcenter erstellt und legt fest, welche Schritte du zur Eingliederung in Arbeit unternimmst und welche Unterstützung das Jobcenter leistet. Er ist ein gemeinsames Dokument, kein einseitiges Diktat.

Muss ich Vermögen aufbrauchen, bevor ich Bürgergeld bekomme?

Während der ersten zwölf Monate des Bürgergeld-Bezugs (Karenzzeit) ist das Vermögen weitgehend geschützt. Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Bedarfsgemeinschaftsmitglied. Selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe und Altersvorsorge sind zusätzlich geschützt.

Kann ich beim Jobcenter auch einen Bildungsgutschein beantragen?

Ja. Das Jobcenter kann Bürgergeld-Beziehenden im Rahmen der Eingliederungsleistungen einen Bildungsgutschein ausstellen. Der Gutschein finanziert Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen bei AZAV-zertifizierten Trägern. Der Antrag läuft über das Eingliederungsgespräch und den Kooperationsplan.

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