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Agentur-Leistungen

Weiterbildung über die Agentur für Arbeit: Was du beantragen kannst

Die Agentur für Arbeit ist Deutschlands größter Weiterbildungsfinanzierer – mit 156 regionalen Agenturen und einem Jahresbudget von mehreren Milliarden Euro. Doch viele Arbeitslose kennen nur den Bildungsgutschein. Wir zeigen dir alle Leistungen, die du beantragen kannst.

Die Agentur für Arbeit als Weiterbildungsfinanzierer: Zahlen und Fakten

Inhalt dieses Artikels
  • Zahlen und Fakten zur Agentur für Arbeit
  • Alle Leistungen im Überblick (große Tabelle)
  • Weiterbildungsantrag Schritt für Schritt
  • FbW-Maßnahme vs. Bildungsgutschein
  • Kritische Fehler vermeiden
  • Praxisbeispiel: Vom Erstgespräch zum Kursstart
156
regionale Agenturen für Arbeit in Deutschland
300.000+
BGS-Weiterbildungen pro Jahr finanziert
100 %
Kostenübernahme bei geförderten Maßnahmen möglich
8
verschiedene Förderleistungen für Arbeitslose
Kernfakt Die Agentur für Arbeit ist Deutschlands größter Weiterbildungsfinanzierer. Allein für Fördermaßnahmen nach §81–§82 SGB III werden jährlich über 3 Milliarden Euro ausgegeben.

Was die meisten nicht wissen: Neben dem bekannten Bildungsgutschein gibt es eine ganze Reihe weiterer Leistungen – von Vermittlungsgutscheinen über Mobilitätshilfen bis hin zu Aktivierungsmaßnahmen. Wer alle Optionen kennt, holt das Maximum heraus.

Alle Förderleistungen der Agentur für Arbeit im Überblick

LeistungsartRechtsgrundlageVoraussetzungFörderumfang
Bildungsgutschein (BGS)§81 SGB IIIArbeitslos oder drohende AL; AZAV-KursBis 100 % Kurskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel
FbW-Maßnahme§81 SGB IIIAgentur schlägt Kurs vor; Teilnahme auf EinladungVollständig finanziert; kein Eigenanteil
AVGS§45 SGB IIIMind. 6 Wochen arbeitslosBis 2.500 € für Coaching, Bewerbungstraining, Vermittlung
Weiterbildungsgeld§87 SGB IIIBürgergeld-Empfänger in geförderter WB150 €/Monat zusätzlich zum Bürgergeld
Fahrkosten und Kinderbetreuung§83 SGB IIIAnerkannte WeiterbildungFahrtkostenzuschuss + bis 130 €/Monat Kinderbetreuung
Mobilitätshilfen§53 SGB IIIAufnahme einer BeschäftigungUmzugskostenzuschuss, Trennungsgeld, Reisekosten
Eingliederungszuschuss (EGZ)§§88–92 SGB IIISchwer vermittelbare Personen, Ü5020–50 % Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, bis 36 Mon.
Gründungszuschuss§93 SGB IIIALG-I-Bezug, Businessplan, TragfähigkeitsprüfungALG-Betrag + 300 €/Monat, bis 9 Monate
Kombination möglich: BGS (Kursfinanzierung) + §83 Fahrtkostenzuschuss + AVGS (Bewerbungscoaching nach dem Kurs). Frage deinen Arbeitsvermittler aktiv nach der Kombination. Mehr auf Finanzierungsmöglichkeiten.

Weiterbildungsantrag bei der Agentur Schritt für Schritt

1
Arbeitslos melden – Melde dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit oder 3 Monate vor Jobende als „von drohender AL bedroht".
2
Kurs recherchieren VOR dem Gespräch – Nutze KURSNET oder Careertune. Notiere Kursname, Anbieter, AZAV-Maßnahmenummer, Kosten und Startdatum. Das ist entscheidend.
3
Beratungstermin vereinbaren – Ruf 0800 4 5555 00 an oder nutze das Online-Portal. Wartezeit in manchen Regionen: 2–4 Wochen – frühzeitig planen.
4
Gespräch optimal vorbereiten – Bring mit: Lebenslauf, Kursunterlagen mit Maßnahmenummer, 3–5 Stellenanzeigen für deinen Zielberuf, eine kurze schriftliche Begründung.
5
Im Gespräch klar argumentieren – Erkläre den direkten Zusammenhang zwischen Kurs und Zielberuf. Belege die Nachfrage mit Stellenanzeigen. Zeige Eigeninitiative.
6
Bildungsgutschein erhalten und einlösen – BGS gilt 3 Monate. Gib ihn beim Anbieter ab. Kein Geld fließt durch deine Hände – die Agentur rechnet direkt mit dem Träger ab.
7
Nach Abschluss zurückmelden – Informiere die Agentur nach Kursende. Das ist wichtig für den weiteren Vermittlungsprozess und mögliche Anschlussförderungen wie AVGS.

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FbW-Maßnahme vs. Bildungsgutschein: Was ist der Unterschied?

  • FbW-Maßnahme: Agentur organisiert den Kurs, du musst nichts recherchieren
  • FbW-Maßnahme: Keine Ablehnung möglich – du wirst zugeteilt
  • BGS: Du wählst den Kurs selbst nach deinen Stärken und Zielen
  • BGS: Maximale Flexibilität bei Anbieter, Format und Zeitpunkt
  • BGS: Online-Kurse und Teilzeit-Formate frei wählbar
  • FbW-Maßnahme: Kurs passt möglicherweise nicht zu deinen Stärken
  • FbW-Maßnahme: Weniger Kontrolle über Inhalte und Qualität
  • BGS: Muss aktiv beantragt und begründet werden
  • BGS: Kann abgelehnt werden, wenn Begründung nicht überzeugt
Empfehlung: Wenn du kannst, wähle den BGS. Die freie Kurswahl ermöglicht dir, Anbieter und Format zu wählen, die wirklich zu dir passen. Alles zum BGS unter Bildungsgutschein beantragen.

Diese Fehler kosten dich die Förderung

Kritischer Fehler #1: Kurs NACH dem Gespräch auswählen. Viele Arbeitslose gehen ins Beratungsgespräch ohne konkreten Kurs. Das schwächt deine Position massiv. Wähle deinen Wunschkurs IMMER vor dem Gespräch und bring die Maßnahmenummer mit!
Kritischer Fehler #2: Kurs ohne AZAV-Prüfung buchen. Ein Kurs ohne AZAV-Zertifizierung wird nicht finanziert – auch wenn du ihn bereits gebucht hast. Prüfe die AZAV-Nummer vor jedem Gespräch.
Kritischer Fehler #3: Zu spät melden. Du musst dich bei drohender Arbeitslosigkeit spätestens 3 Monate vor dem Jobende melden (§38 SGB III). Wer das verpasst, riskiert eine Sperrzeit.

Praxisbeispiel: Vom Erstgespräch zum Kursstart in 6 Wochen

Praxisbeispiel

Ausgangslage: Tobias, 39 Jahre, Bürokaufmann, Kündigung zum 31.1. Er meldet sich am 3. November als „von drohender Arbeitslosigkeit bedroht" bei der Agentur an.

Vorbereitung: Tobias findet auf Careertune einen AZAV-zertifizierten Online-Kurs zum Projektmanager (PMP-Vorbereitung), 3 Monate, 4.200 Euro. Er sammelt 5 Stellenanzeigen für Projektmanager in seiner Region.

Beratungsgespräch: Er präsentiert den Kurs mit Maßnahmenummer, erklärt den Zusammenhang zu seinen 10 Jahren Koordinationserfahrung. Die Arbeitsvermittlerin ist überzeugt. BGS wird noch am selben Tag ausgestellt.

Ergebnis: Kursstart 1. Februar – nahtlos nach der Arbeitslosigkeit. Kurskosten: 0 Euro für Tobias.

Dein Take-away: Früh melden + Kurs vorab recherchieren + überzeugend argumentieren = maximale Förderchance. Starte jetzt auf Careertune.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen BGS und FbW-Maßnahme?

Beim BGS wählst du den Kurs selbst und beantragst ihn aktiv. Bei FbW-Maßnahmen wird dir ein Kurs von der Agentur zugewiesen. Der BGS gibt mehr Flexibilität, die FbW-Maßnahme erfordert keine eigene Recherche.

Kann ich mehrere Förderleistungen gleichzeitig nutzen?

Ja. BGS lässt sich kombinieren mit §83 Fahrtkostenzuschuss, Kinderbetreuungskostenübernahme und anschließend AVGS für Bewerbungscoaching.

Wie beantrage ich den AVGS?

Der AVGS nach §45 SGB III kann ab 6 Wochen Arbeitslosigkeit beantragt werden. Er ermöglicht Zugang zu Coaching, Bewerbungstraining und privaten Vermittlern (bis 2.500 Euro).

Was ist der Eingliederungszuschuss?

Der EGZ ist eine Subvention für Arbeitgeber, die schwer vermittelbare Personen oder Ältere einstellen. Du bringst ihn als Bonus mit in Bewerbungsgespräche.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?

Ein Abbruch kann zu Rückforderungen und Sperrzeiten führen. Informiere die Agentur und den Träger sofort. Bei wichtigem Grund gibt es Ausnahmen.

Wie finde ich heraus, ob mein Kurs AZAV-zertifiziert ist?

Prüfe im KURSNET-Portal die Maßnahmenummer des Kurses. Alternativ frag direkt beim Anbieter nach der AZAV-Maßnahmenummer und dem Zulassungsdatum.

Kann ich die Agentur für Arbeit wechseln?

Du bist grundsätzlich der Agentur zugeordnet, in deren Bezirk du wohnst. Bei Umzug erfolgt automatisch die Weiterleitung.

Wie lange dauert es von der Beantragung bis zum Kursstart?

Erfahrungsgemäß 4–8 Wochen: Wartezeit auf Termin (1–3 Wochen) + BGS-Ausstellung (sofort bis 1 Woche) + Kursanmeldung (1–3 Wochen). Plane frühzeitig.

Was mache ich, wenn mein Berater mir den BGS verweigert?

Lass dir den Ablehnungsbescheid schriftlich geben und lege Widerspruch ein. Ergänze fehlende Argumente oder hol Hilfe bei Beratungsstellen (DGB, VdK).

Gibt es Mobilitätshilfen bei einem Jobwechsel in eine andere Stadt?

Ja, nach §53 SGB III: Umzugskostenzuschuss, Trennungsgeld und Reisekostenerstattung. Bedingung ist die Aufnahme einer Beschäftigung.

Was passiert mit meinem ALG I während der Weiterbildung?

Das ALG I läuft während einer genehmigten Weiterbildung vollständig weiter. Bei Bürgergeld gibt es zusätzlich 150 Euro/Monat Weiterbildungsgeld.

Kann ich auch als Beschäftigter Leistungen der Agentur nutzen?

Ja, über §82 SGB III können auch Beschäftigte Weiterbildungsförderung erhalten – vor allem bei Strukturwandel, Digitalisierung oder Kurzarbeit.

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