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Zuständigkeit

Bildungsgutschein: Agentur für Arbeit oder Jobcenter?

Viele wissen nicht, ob sie zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter müssen. Der Unterschied ist entscheidend — die falsche Behörde kostet Zeit und kann den BGS-Antrag verzögern.

Agentur oder Jobcenter? So findest du es heraus

156
Agenturen für Arbeit in Deutschland
408
Jobcenter bundesweit
beide
stellen den BGS aus
SGB II/III
unterschiedliche Rechtsgrundlagen
Einfache Faustregel ALG I (Arbeitslosengeld I) bezogen → Agentur für Arbeit. Bürgergeld (früher Hartz IV) bezogen → Jobcenter. Weder das eine noch das andere → Agentur für Arbeit (wenn drohende Arbeitslosigkeit oder Beschäftigter).

Beide Behörden können den Bildungsgutschein ausstellen — aber sie arbeiten nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, haben unterschiedliche Zielgruppen und bieten unterschiedliche Förderleistungen. Den BGS beim falschen Amt zu beantragen führt zu Ablehnung und Zeitverlust.

Der Grundunterschied: ALG I vs. Bürgergeld

MerkmalAgentur für ArbeitJobcenter
Rechtsgrundlage BGS§81 SGB III§16 SGB II i.V.m. §81 SGB III
ZielgruppeALG-I-Empfänger, drohend Arbeitslose, Beschäftigte (§82)Bürgergeld-Empfänger (SGB II)
Leistung im BGS-ProzessGleich: bis zu 100 % KurskostenGleich: bis zu 100 % Kurskosten
ZusatzleistungenALG I läuft weiter, Fahrtkosten, KinderbetreuungBürgergeld läuft weiter, Weiterbildungsgeld 150 €/Monat möglich
Bürgergeld-Empfänger✗ nicht zuständig✓ zuständig
ALG-I-Empfänger✓ zuständig✗ nicht zuständig (außer Aufstocker)
AVGS (Aktivierungsgutschein)✓ kann ausstellen✓ kann ausstellen
Intensität der BetreuungWeniger intensiv (Massengeschäft)Mehr individuell (Fallmanagement)
EingliederungsvereinbarungEingliederungsplan möglichWeiterbildung im Kooperationsplan
Bearbeitungszeit BGSKann sofort im Gespräch erfolgenOft etwas länger (Fallmanager-Ebene)

So findest du in 3 Schritten heraus, wer zuständig ist

  1. 1
    Welche Leistung beziehst du aktuell?

    ALG I? → Agentur für Arbeit.
    Bürgergeld? → Jobcenter.
    Beides (Aufstocker)? → Primär Jobcenter, aber Agentur bleibt für ALG I zuständig (Doppelbetreuung — lies Abschnitt 4).
    Keine Leistung, aber droht Arbeitslosigkeit? → Agentur für Arbeit.
    Beschäftigt, Arbeitgeber stimmt zu? → Agentur für Arbeit (§82 SGB III).

  2. 2
    Zuständige Stelle online finden

    Auf arbeitsagentur.de/vor-ort kannst du per Postleitzahl deine zuständige Agentur oder dein Jobcenter finden. Du bist immer der Stelle zugeteilt, die für deinen Wohnort zuständig ist.

  3. 3
    Termin vereinbaren und klären

    Beim ersten Kontakt einfach fragen: „Ich möchte einen Bildungsgutschein beantragen — bin ich bei Ihnen richtig?" Die Stelle wird dich ggf. weiterleiten. Kein Zeitverlust, wenn du kurz nachfragst.

Falsche Behörde = Zeitverlust: Wer einen BGS-Antrag bei der falschen Stelle einreicht, wird zwar weitergeleitet — aber das kostet wertvolle Wochen, besonders wenn dein BGS-Ablaufdatum naht. Prüfe die Zuständigkeit zuerst.

Sonderfall: Aufstocker — ALG I und Bürgergeld gleichzeitig

Praxisbeispiel: Aufstocker

Markus, 44, arbeitet 20 Stunden pro Woche (Minijob + Teilzeit), bezieht aber ergänzend Bürgergeld. Zusätzlich hat er noch einen laufenden ALG-I-Anspruch aus einem früheren Vollzeit-Arbeitsverhältnis.

Situation: Markus ist gleichzeitig bei der Agentur für Arbeit (wegen ALG I) und beim Jobcenter (wegen Bürgergeld) registriert. Wer ist für seinen BGS zuständig?

Antwort: Primär das Jobcenter — weil das Bürgergeld die dominante Leistung ist und das Jobcenter die Gesamtförderung koordiniert. Das Jobcenter kann einen BGS auf Basis von §16 SGB II i.V.m. §81 SGB III ausstellen. Der ALG-I-Anspruch bei der Agentur bleibt bestehen, aber die Weiterbildungsförderung läuft über das Jobcenter.

Empfehlung: In solchen Fällen am besten beide Stellen kurz kontaktieren und die Zuständigkeit klar abklären. Doppelte Antragsstellung vermeiden.

Tipp für Aufstocker: Frage beim Jobcenter explizit nach dem Weiterbildungsgeld (150 €/Monat zusätzlich zum Bürgergeld bei Umschulungen zu Berufsabschlüssen). Das gibt es nur beim Jobcenter, nicht bei der Agentur für Arbeit.

Unsicher, welche Förderung für dich die beste ist? Jetzt Weiterbildungs-Vergleich starten — wir helfen dir, den richtigen Weg zu finden.

Unterschiede im BGS-Prozess: Agentur vs. Jobcenter

Agentur für Arbeit
  • BGS kann oft direkt im Gespräch ausgestellt werden
  • Klare Prozesse durch SGB-III-Struktur
  • Telefon-Hotline erreichbar (0800 4 5555 00)
  • Online-Terminbuchung einfach verfügbar
Jobcenter
  • Fallmanager-Ebene: BGS-Genehmigung dauert oft länger
  • Mehr individuelle Betreuung, aber auch mehr Bürokratie
  • Weiterbildungsgeld (150 €/Monat) als Zusatzleistung
  • Eingliederung in Kooperationsplan wichtig
BGS-ProzessschrittAgentur für ArbeitJobcenter
Erstkontakt / TerminOnline, telefonisch oder persönlichPersönlich beim Fallmanager
BGS-AusstellungOft sofort im GesprächMeist nach interner Prüfung (1–2 Wochen)
EingliederungsplanEingliederungsplan (optional)Kooperationsplan (oft Pflicht)
ZusatzleistungenFahrtkosten, KinderbetreuungFahrtkosten, Kinderbetreuung + Weiterbildungsgeld
Kursabschluss meldenAgentur informierenFallmanager informieren

Was ist mit dem AVGS — und wer stellt ihn aus?

Neben dem Bildungsgutschein gibt es noch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Wichtig zu verstehen: AVGS ≠ BGS.

  • BGS: Finanziert Weiterbildungen und Umschulungen (Kurskosten)
  • AVGS: Finanziert Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen — z. B. Bewerbungstraining, Coachings, Vermittlungsdienstleistungen

Beide werden von Agentur für Arbeit und Jobcenter ausgestellt — aber für unterschiedliche Zwecke. Ein Coaching „Wie bewerbe ich mich richtig?" läuft über den AVGS, nicht den BGS.

Kombination möglich: Du kannst einen BGS für einen Kurs und gleichzeitig einen AVGS für ein Bewerbungstraining erhalten. Frage deinen Berater aktiv nach beiden Möglichkeiten — viele Betroffene wissen nicht, dass beides gleichzeitig möglich ist.
Fazit: Die Zuständigkeitsfrage ist einfach zu klären — ALG I → Agentur, Bürgergeld → Jobcenter. Wer unsicher ist, fragt kurz nach. Der BGS selbst funktioniert bei beiden Stellen gleich: bis zu 100 % der Kurskosten, AZAV-Pflicht, freie Trägerwahl. Starte noch heute: BGS beantragen — Schritt für Schritt

Häufig gestellte Fragen

Wer stellt den Bildungsgutschein aus — Agentur für Arbeit oder Jobcenter?

Beide können den BGS ausstellen. ALG-I-Empfänger wenden sich an die Agentur für Arbeit. Bürgergeld-Empfänger wenden sich an das Jobcenter. Die Förderkonditionen (bis zu 100 % Kurskosten, AZAV-Pflicht) sind bei beiden gleich.

Was ist der Unterschied zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter?

Die Agentur für Arbeit ist zuständig für ALG-I-Empfänger und Versicherte nach SGB III. Das Jobcenter ist zuständig für Bürgergeld-Empfänger nach SGB II. Beide sind Behörden des Bundes, arbeiten aber nach unterschiedlichen Gesetzen.

Ich beziehe weder ALG I noch Bürgergeld — wohin gehe ich?

Wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist (Kündigung, auslaufender Vertrag), gehst du zur Agentur für Arbeit. Wenn du als Beschäftigter eine Weiterbildung anstrebst (§82 SGB III), ebenfalls zur Agentur. Hast du keine Einkommensquelle und keine Leistung, kann das Jobcenter zuständig sein — kläre das direkt.

Kann ich als Aufstocker (ALG I + Bürgergeld) einen BGS bekommen?

Ja. Bei Aufstockern ist das Jobcenter primär zuständig, weil das Bürgergeld die dominante Leistung ist. Das Jobcenter kann einen BGS auf Basis von §16 SGB II i.V.m. §81 SGB III ausstellen. Kläre dies im Erstgespräch.

Gibt es beim Jobcenter mehr Geld als bei der Agentur?

Beim Jobcenter gibt es das Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat zusätzlich zum Bürgergeld, wenn eine Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss stattfindet. Das ist ein echter Vorteil gegenüber der Agentur für Arbeit.

Muss ich bei der Agentur für Arbeit angemeldet sein, um einen BGS zu bekommen?

Ja, eine Registrierung als arbeitsuchend oder arbeitslos bei der Agentur für Arbeit ist Voraussetzung. Bei Bürgergeld musst du beim Jobcenter registriert sein.

Wie finde ich mein zuständiges Jobcenter?

Auf arbeitsagentur.de/vor-ort kannst du per Postleitzahl sowohl die zuständige Agentur für Arbeit als auch das Jobcenter finden. Dein Wohnsitz bestimmt die Zuständigkeit.

Was ist der AVGS und was hat er mit dem BGS zu tun?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist vom BGS zu unterscheiden: Er finanziert Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung (Bewerbungscoaching, Vermittlungsdienste) — keine Weiterbildungen. Beide können gleichzeitig beantragt werden.

Kann ich zwischen Agentur und Jobcenter wechseln?

Nein, du kannst nicht frei wählen. Die Zuständigkeit hängt von deiner Leistungsart ab. Bei einem Wechsel von Bürgergeld zu ALG I (z. B. nach neuer Beschäftigung und erneutem Jobverlust) wechselt auch die Zuständigkeit automatisch.

Sind die Bearbeitungszeiten bei Agentur und Jobcenter unterschiedlich?

Ja, tendenziell. Die Agentur für Arbeit kann den BGS oft sofort im Beratungsgespräch ausstellen. Beim Jobcenter dauert es durch das Fallmanagement-System häufig 1–2 Wochen länger. Plane das ein.

Was ist, wenn ich vom falschen Amt abgelehnt wurde?

Wenn du beim falschen Amt einen BGS beantragt hast und abgelehnt wurdest, ist das kein Widerspruchsfall — du wirst einfach an die richtige Stelle verwiesen. Stelle den Antrag dort neu. Die Ablehnung des falschen Amtes hat keine rechtlichen Folgen.

Kann das Jobcenter einen BGS verweigern, obwohl die Agentur ihn genehmigen würde?

Theoretisch ja — beide Stellen entscheiden nach Ermessen. Grundsätzlich sind die Genehmigungskriterien aber gleich (AZAV, Eingliederungsaussicht, Notwendigkeit). Unterschiede entstehen eher durch regionale Bewilligungsquoten und individuelle Berater.

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