Bildungsgutschein: Agentur für Arbeit oder Jobcenter?
Viele wissen nicht, ob sie zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter müssen. Der Unterschied ist entscheidend — die falsche Behörde kostet Zeit und kann den BGS-Antrag verzögern.
Agentur oder Jobcenter? So findest du es heraus
Beide Behörden können den Bildungsgutschein ausstellen — aber sie arbeiten nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, haben unterschiedliche Zielgruppen und bieten unterschiedliche Förderleistungen. Den BGS beim falschen Amt zu beantragen führt zu Ablehnung und Zeitverlust.
Der Grundunterschied: ALG I vs. Bürgergeld
| Merkmal | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage BGS | §81 SGB III | §16 SGB II i.V.m. §81 SGB III |
| Zielgruppe | ALG-I-Empfänger, drohend Arbeitslose, Beschäftigte (§82) | Bürgergeld-Empfänger (SGB II) |
| Leistung im BGS-Prozess | Gleich: bis zu 100 % Kurskosten | Gleich: bis zu 100 % Kurskosten |
| Zusatzleistungen | ALG I läuft weiter, Fahrtkosten, Kinderbetreuung | Bürgergeld läuft weiter, Weiterbildungsgeld 150 €/Monat möglich |
| Bürgergeld-Empfänger | ✗ nicht zuständig | ✓ zuständig |
| ALG-I-Empfänger | ✓ zuständig | ✗ nicht zuständig (außer Aufstocker) |
| AVGS (Aktivierungsgutschein) | ✓ kann ausstellen | ✓ kann ausstellen |
| Intensität der Betreuung | Weniger intensiv (Massengeschäft) | Mehr individuell (Fallmanagement) |
| Eingliederungsvereinbarung | Eingliederungsplan möglich | Weiterbildung im Kooperationsplan |
| Bearbeitungszeit BGS | Kann sofort im Gespräch erfolgen | Oft etwas länger (Fallmanager-Ebene) |
So findest du in 3 Schritten heraus, wer zuständig ist
- 1Welche Leistung beziehst du aktuell?
ALG I? → Agentur für Arbeit.
Bürgergeld? → Jobcenter.
Beides (Aufstocker)? → Primär Jobcenter, aber Agentur bleibt für ALG I zuständig (Doppelbetreuung — lies Abschnitt 4).
Keine Leistung, aber droht Arbeitslosigkeit? → Agentur für Arbeit.
Beschäftigt, Arbeitgeber stimmt zu? → Agentur für Arbeit (§82 SGB III). - 2Zuständige Stelle online finden
Auf arbeitsagentur.de/vor-ort kannst du per Postleitzahl deine zuständige Agentur oder dein Jobcenter finden. Du bist immer der Stelle zugeteilt, die für deinen Wohnort zuständig ist.
- 3Termin vereinbaren und klären
Beim ersten Kontakt einfach fragen: „Ich möchte einen Bildungsgutschein beantragen — bin ich bei Ihnen richtig?" Die Stelle wird dich ggf. weiterleiten. Kein Zeitverlust, wenn du kurz nachfragst.
Sonderfall: Aufstocker — ALG I und Bürgergeld gleichzeitig
Markus, 44, arbeitet 20 Stunden pro Woche (Minijob + Teilzeit), bezieht aber ergänzend Bürgergeld. Zusätzlich hat er noch einen laufenden ALG-I-Anspruch aus einem früheren Vollzeit-Arbeitsverhältnis.
Situation: Markus ist gleichzeitig bei der Agentur für Arbeit (wegen ALG I) und beim Jobcenter (wegen Bürgergeld) registriert. Wer ist für seinen BGS zuständig?
Antwort: Primär das Jobcenter — weil das Bürgergeld die dominante Leistung ist und das Jobcenter die Gesamtförderung koordiniert. Das Jobcenter kann einen BGS auf Basis von §16 SGB II i.V.m. §81 SGB III ausstellen. Der ALG-I-Anspruch bei der Agentur bleibt bestehen, aber die Weiterbildungsförderung läuft über das Jobcenter.
Empfehlung: In solchen Fällen am besten beide Stellen kurz kontaktieren und die Zuständigkeit klar abklären. Doppelte Antragsstellung vermeiden.
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Unterschiede im BGS-Prozess: Agentur vs. Jobcenter
- BGS kann oft direkt im Gespräch ausgestellt werden
- Klare Prozesse durch SGB-III-Struktur
- Telefon-Hotline erreichbar (0800 4 5555 00)
- Online-Terminbuchung einfach verfügbar
- Fallmanager-Ebene: BGS-Genehmigung dauert oft länger
- Mehr individuelle Betreuung, aber auch mehr Bürokratie
- Weiterbildungsgeld (150 €/Monat) als Zusatzleistung
- Eingliederung in Kooperationsplan wichtig
| BGS-Prozessschritt | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
|---|---|---|
| Erstkontakt / Termin | Online, telefonisch oder persönlich | Persönlich beim Fallmanager |
| BGS-Ausstellung | Oft sofort im Gespräch | Meist nach interner Prüfung (1–2 Wochen) |
| Eingliederungsplan | Eingliederungsplan (optional) | Kooperationsplan (oft Pflicht) |
| Zusatzleistungen | Fahrtkosten, Kinderbetreuung | Fahrtkosten, Kinderbetreuung + Weiterbildungsgeld |
| Kursabschluss melden | Agentur informieren | Fallmanager informieren |
Was ist mit dem AVGS — und wer stellt ihn aus?
Neben dem Bildungsgutschein gibt es noch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Wichtig zu verstehen: AVGS ≠ BGS.
- BGS: Finanziert Weiterbildungen und Umschulungen (Kurskosten)
- AVGS: Finanziert Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen — z. B. Bewerbungstraining, Coachings, Vermittlungsdienstleistungen
Beide werden von Agentur für Arbeit und Jobcenter ausgestellt — aber für unterschiedliche Zwecke. Ein Coaching „Wie bewerbe ich mich richtig?" läuft über den AVGS, nicht den BGS.
Häufig gestellte Fragen
Wer stellt den Bildungsgutschein aus — Agentur für Arbeit oder Jobcenter?
Beide können den BGS ausstellen. ALG-I-Empfänger wenden sich an die Agentur für Arbeit. Bürgergeld-Empfänger wenden sich an das Jobcenter. Die Förderkonditionen (bis zu 100 % Kurskosten, AZAV-Pflicht) sind bei beiden gleich.
Was ist der Unterschied zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter?
Die Agentur für Arbeit ist zuständig für ALG-I-Empfänger und Versicherte nach SGB III. Das Jobcenter ist zuständig für Bürgergeld-Empfänger nach SGB II. Beide sind Behörden des Bundes, arbeiten aber nach unterschiedlichen Gesetzen.
Ich beziehe weder ALG I noch Bürgergeld — wohin gehe ich?
Wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist (Kündigung, auslaufender Vertrag), gehst du zur Agentur für Arbeit. Wenn du als Beschäftigter eine Weiterbildung anstrebst (§82 SGB III), ebenfalls zur Agentur. Hast du keine Einkommensquelle und keine Leistung, kann das Jobcenter zuständig sein — kläre das direkt.
Kann ich als Aufstocker (ALG I + Bürgergeld) einen BGS bekommen?
Ja. Bei Aufstockern ist das Jobcenter primär zuständig, weil das Bürgergeld die dominante Leistung ist. Das Jobcenter kann einen BGS auf Basis von §16 SGB II i.V.m. §81 SGB III ausstellen. Kläre dies im Erstgespräch.
Gibt es beim Jobcenter mehr Geld als bei der Agentur?
Beim Jobcenter gibt es das Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat zusätzlich zum Bürgergeld, wenn eine Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss stattfindet. Das ist ein echter Vorteil gegenüber der Agentur für Arbeit.
Muss ich bei der Agentur für Arbeit angemeldet sein, um einen BGS zu bekommen?
Ja, eine Registrierung als arbeitsuchend oder arbeitslos bei der Agentur für Arbeit ist Voraussetzung. Bei Bürgergeld musst du beim Jobcenter registriert sein.
Wie finde ich mein zuständiges Jobcenter?
Auf arbeitsagentur.de/vor-ort kannst du per Postleitzahl sowohl die zuständige Agentur für Arbeit als auch das Jobcenter finden. Dein Wohnsitz bestimmt die Zuständigkeit.
Was ist der AVGS und was hat er mit dem BGS zu tun?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist vom BGS zu unterscheiden: Er finanziert Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung (Bewerbungscoaching, Vermittlungsdienste) — keine Weiterbildungen. Beide können gleichzeitig beantragt werden.
Kann ich zwischen Agentur und Jobcenter wechseln?
Nein, du kannst nicht frei wählen. Die Zuständigkeit hängt von deiner Leistungsart ab. Bei einem Wechsel von Bürgergeld zu ALG I (z. B. nach neuer Beschäftigung und erneutem Jobverlust) wechselt auch die Zuständigkeit automatisch.
Sind die Bearbeitungszeiten bei Agentur und Jobcenter unterschiedlich?
Ja, tendenziell. Die Agentur für Arbeit kann den BGS oft sofort im Beratungsgespräch ausstellen. Beim Jobcenter dauert es durch das Fallmanagement-System häufig 1–2 Wochen länger. Plane das ein.
Was ist, wenn ich vom falschen Amt abgelehnt wurde?
Wenn du beim falschen Amt einen BGS beantragt hast und abgelehnt wurdest, ist das kein Widerspruchsfall — du wirst einfach an die richtige Stelle verwiesen. Stelle den Antrag dort neu. Die Ablehnung des falschen Amtes hat keine rechtlichen Folgen.
Kann das Jobcenter einen BGS verweigern, obwohl die Agentur ihn genehmigen würde?
Theoretisch ja — beide Stellen entscheiden nach Ermessen. Grundsätzlich sind die Genehmigungskriterien aber gleich (AZAV, Eingliederungsaussicht, Notwendigkeit). Unterschiede entstehen eher durch regionale Bewilligungsquoten und individuelle Berater.
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