AVGS: Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Ihr Recht erklärt
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist der schnelle Bruder des Bildungsgutscheins – er finanziert Bewerbungscoaching, kurze Qualifizierungen und sogar private Arbeitsvermittlung. Wir erklären, was er leistet, wer ihn bekommt und wie du ihn erfolgreich beantragst.
Was ist der AVGS und was regelt §45 SGB III?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, das in §45 SGB III geregelt ist. Er ermöglicht es arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen, bestimmte Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Anspruch zu nehmen – auf Kosten der Arbeitsagentur oder des Jobcenters.
Der AVGS ist kein Weiterbildungsgutschein im klassischen Sinne. Sein Zweck ist breiter gefasst: Er soll Vermittlungshemmnisse abbauen und dabei helfen, schneller eine Beschäftigung zu finden. Typische Einsatzbereiche sind:
- Bewerbungscoaching: Professionelle Unterstützung bei Bewerbungsunterlagen, Gesprächsvorbereitung und Selbstpräsentation
- Eignungsdiagnostik: Tests und Assessments zur Feststellung von Stärken und Berufsfeldern
- Kurze Qualifizierungsmaßnahmen: Praxisnahe Kurzmaßnahmen bis max. 8 Wochen, die direkt auf eine Stelle vorbereiten
- Private Arbeitsvermittlung: Beauftragung eines privaten Arbeitsvermittlers zur schnelleren Stellenfindung
- Betriebliche Erprobung: Kurzes Schnupperpraktikum bei einem potenziellen Arbeitgeber
Grundlage ist immer eine individuelle Bedarfsfeststellung durch den Berater. Einen AVGS bekommst du nicht automatisch – du musst ihn aktiv ansprechen und begründen, warum er dir bei der Eingliederung hilft.
AVGS vs. Bildungsgutschein: Die wichtigsten Unterschiede
Viele Menschen fragen sich, wann sie einen AVGS und wann einen Bildungsgutschein (BGS) beantragen sollten. Beide Instrumente haben unterschiedliche Schwerpunkte und richten sich an leicht unterschiedliche Situationen. Die folgende Tabelle macht die Unterschiede auf einen Blick deutlich:
| Kriterium | AVGS (§45 SGB III) | Bildungsgutschein (§81 SGB III) |
|---|---|---|
| Ziel | Aktivierung, Vermittlung, kurze Qualifizierung | Langfristige Weiterbildung oder Umschulung |
| Dauer der Maßnahme | In der Regel bis zu 8 Wochen | Monate bis Jahre (Umschulungen bis 2 Jahre) |
| Förderhöhe | Kurskosten + Vermittlungsprämie bis 2.000 € | Kursgebühren, Fahrtkosten, ggf. Unterhaltsgeld |
| Führt zu Abschluss? | Nein – kein anerkannter Berufsabschluss | Ja – Zertifikat oder Berufsabschluss möglich |
| AZAV-Pflicht? | Ja | Ja |
| Ermessensspielraum | Berater entscheidet nach §45 SGB III | Berater entscheidet nach §81 SGB III |
Schritt für Schritt: So beantragst du deinen AVGS
Den AVGS beantragst du nicht mit einem Formular, sondern durch ein Beratungsgespräch mit deinem Arbeitsvermittler. So läuft es typischerweise ab:
- 1Termin vereinbaren: Bitte deinen Berater aktiv um ein Gespräch oder bringe das Thema beim nächsten Pflichttermin auf. Du musst das Thema selbst initiieren – die Agentur schlägt es nicht automatisch vor.
- 2Bedarf begründen: Erkläre klar, warum du das Coaching oder die Maßnahme brauchst. Benenne konkrete Vermittlungshemmnisse: fehlende Interviewpraxis, Lücken im Lebenslauf, veraltete Kenntnisse.
- 3AZAV-Anbieter vorschlagen: Bringe einen konkreten AZAV-zertifizierten Anbieter mit Maßnahmenummer mit. Das zeigt Eigeninitiative und beschleunigt den Prozess erheblich.
- 4Gutschein entgegennehmen: Bei Bewilligung bekommst du den AVGS schriftlich ausgestellt. Prüfe Gültigkeitsdauer und enthaltene Maßnahmen genau.
- 5Anbieter kontaktieren und Maßnahme starten: Melde dich mit dem Gutschein beim Anbieter an. Der Anbieter rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit ab – du zahlst nichts.
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Was finanziert der AVGS konkret – und was nicht?
Der AVGS deckt eine breite Palette an Maßnahmen ab. Damit du genau weißt, was förderbar ist, zeigt die folgende Übersicht, was der Gutschein abdeckt und wo seine Grenzen liegen:
| Gefördert durch AVGS | Nicht gefördert durch AVGS |
|---|---|
| Bewerbungscoaching (1:1 oder Gruppe) | Langzeitweiterbildungen über mehrere Monate |
| Professionelle Lebenslaufoptimierung | Umschulungen mit Berufsabschluss |
| Interviewtraining und Präsentationsübungen | Allgemeine Sprachkurse ohne Berufsbezug |
| Eignungsdiagnostik und Potenzialanalyse | Selbstständigkeitskurse |
| Kurze Qualifizierungsmaßnahmen (max. 8 Wochen) | Kurse ohne AZAV-Zertifizierung |
| Private Arbeitsvermittlung (Prämie bis 2.000 €) | Coaching ohne nachweisbaren Berufsfeldbezug |
| Betriebliche Erprobung (Praktikum) | Reine Motivationsseminare |
Die Vermittlungsprämie bei privaten Arbeitsvermittlern ist zweigeteilt: Eine erste Rate wird ausgezahlt, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Stelle angetreten hast, eine zweite Rate nach sechs Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Der Arbeitsvermittler stellt die Rechnung direkt an die Agentur für Arbeit.
Häufige Ablehnungsgründe und wie du Widerspruch einlegst
Nicht jeder Antrag auf einen AVGS wird bewilligt. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung – und wie du sie vermeidest:
- Kein nachweisbarer Bedarf – wenn du gut qualifiziert bist und keine erkennbaren Vermittlungshemmnisse hast
- Maßnahme passt nicht zum Profil – das Coaching muss zur angestrebten Stelle passen
- Anbieter nicht AZAV-zertifiziert – ohne AZAV-Zulassung kein Einsatz möglich
- Bereits laufende Maßnahme – wenn du gerade eine andere geförderte Maßnahme absolvierst
- Fehlende Dringlichkeit – kein kurzfristiger Handlungsdruck erkennbar
So erhöhst du deine Chancen auf Bewilligung:
- Konkret sein: Benenne einen spezifischen Job und erkläre, warum du Coaching dafür brauchst
- Anbieter vorab prüfen: Bringe die AZAV-Maßnahmenummer des Anbieters mit
- Hemmnisse benennen: Fehlende Interviewpraxis, Lücken im Lebenslauf – sei offen und konkret
- Schriftlich nachfassen: Wenn der Berater zögert, reiche deinen Antrag schriftlich ein
Praxistipps: So holst du das Maximum aus deinem AVGS heraus
Der AVGS ist ein mächtiges Instrument – wenn man ihn richtig einsetzt. Diese Tipps helfen dir, das Beste herauszuholen:
- Nutze den AVGS für professionelles LinkedIn-Profil-Coaching – das wird von vielen Anbietern angeboten und massiv unterschätzt
- Kombiniere Bewerbungscoaching mit Potenzialanalyse für eine doppelt starke Wirkung
- Frage aktiv nach einem privaten Arbeitsvermittler – die 2.000 € Prämie motiviert Vermittler stark
- Nutze den AVGS für kurze Zertifizierungen (z.B. Microsoft Office Specialist), wenn sie zur Stelle passen
- Starte den AVGS vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses – du kannst ihn auch bei drohender Arbeitslosigkeit erhalten
AVGS und Bildungsgutschein kombinieren
In vielen Fällen macht es Sinn, zunächst den AVGS zu nutzen und danach einen Bildungsgutschein zu beantragen. Die Logik: Der AVGS hilft dir, deine Qualifikationslücken zu identifizieren. Der BGS schließt diese Lücken dann gezielt. Sprich deinen Berater aktiv auf diese Kombination an – sie ist in der Praxis gut etabliert.
Weitere Informationen zu verwandten Fördermöglichkeiten findest du in unserem Artikel über den Bildungsgutschein beantragen und die Finanzierungsmöglichkeiten für Weiterbildungen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der AVGS?
Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Förderinstrument nach §45 SGB III. Er finanziert Maßnahmen wie Bewerbungscoaching, kurze Qualifizierungen und private Arbeitsvermittlung für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.
Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Bildungsgutschein?
Der AVGS finanziert kurzfristige Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen (bis ca. 8 Wochen). Der Bildungsgutschein (§81 SGB III) finanziert längere Weiterbildungen und Umschulungen, die zu einem Zertifikat oder Abschluss führen.
Wie hoch ist die Förderung beim AVGS?
Bei der Beauftragung privater Arbeitsvermittler beträgt die Prämie bis zu 2.000 Euro (aufgeteilt in zwei Raten). Bei Coaching-Maßnahmen werden die tatsächlichen Kurskosten übernommen.
Wer stellt den AVGS aus?
Den AVGS stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus. Du erhältst ihn nicht automatisch, sondern musst ihn aktiv im Beratungsgespräch beantragen und deinen Bedarf begründen.
Wie lange ist der AVGS gültig?
Der AVGS ist in der Regel 3 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Maßnahme begonnen werden. Eine Verlängerung ist möglich, aber nur auf Antrag und nach erneuter Prüfung.
Muss der Anbieter für den AVGS AZAV-zertifiziert sein?
Ja. Der Träger der Maßnahme muss AZAV-zertifiziert sein, damit der AVGS eingesetzt werden kann. Prüfe die AZAV-Zertifizierung vorab in KURSNET oder frage nach der Maßnahmenummer.
Kann ich AVGS und Bildungsgutschein kombinieren?
Ja, in der Praxis ist das möglich. Du kannst zunächst einen AVGS für Bewerbungscoaching nutzen und danach einen Bildungsgutschein für eine längere Weiterbildung beantragen.
Was passiert, wenn mein AVGS-Antrag abgelehnt wird?
Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Alternativ kannst du beim nächsten Beratungstermin neue Argumente einbringen.
Kann ich mit dem AVGS einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen?
Ja. Du kannst einen AZAV-zugelassenen privaten Arbeitsvermittler beauftragen. Dieser erhält eine Vermittlungsprämie, wenn er dich erfolgreich in eine sozialversicherungspflichtige Stelle vermittelt.
Bekomme ich den AVGS auch wenn ich beschäftigt bin?
Ja, wenn dein Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit endet (drohende Arbeitslosigkeit), kannst du auch als Beschäftigter einen AVGS beantragen. Melde dich frühzeitig – mindestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses.
Was sind typische AVGS-Maßnahmen?
Typische AVGS-Maßnahmen sind Bewerbungscoaching, Eignungsdiagnostik, Potenzialanalyse, kurze Qualifizierungskurse (max. 8 Wochen) und betriebliche Erprobungen (Schnupperpraktika). Alle müssen bei AZAV-zertifizierten Trägern stattfinden.
Was ist der Unterschied zwischen AVGS für Coaching und AVGS für Arbeitsvermittlung?
Beim AVGS für Coaching finanziert die Agentur einen Kurs bei einem AZAV-Träger. Beim AVGS für private Arbeitsvermittlung erhält ein privater Arbeitsvermittler eine Prämie von bis zu 2.000 €, wenn er dich erfolgreich in eine Stelle vermittelt. Beide Varianten fallen unter §45 SGB III.
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