Bildungsgutschein beantragen: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Bildungsgutschein (BGS) nach §81 SGB III übernimmt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Dieser Artikel zeigt dir alle 8 Schritte — von der Arbeitssuchmeldung bis zum ersten Kurstag.
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Bildungsgutschein (BGS) ist das zentrale Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung. Er wird ausgestellt von der Agentur für Arbeit (bei ALG-I-Bezug oder drohender Arbeitslosigkeit) oder vom Jobcenter (bei Bürgergeld). Der BGS deckt in der Regel:
- Lehrgangsgebühren (bis zu 100 %)
- Prüfungsgebühren (z. B. IHK, HWK)
- Lernmittel und Arbeitsmaterialien
- Fahrtkosten unter bestimmten Voraussetzungen
- Kinderbetreuungskosten (auf gesonderten Antrag)
Die 8 Schritte zum Bildungsgutschein
- 1Arbeitssuchmeldung erstatten
Melde dich so früh wie möglich arbeitsuchend — spätestens 3 Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses. Das sichert dir alle Ansprüche und ermöglicht frühzeitige Beratung. Onlinemeldung unter arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden.
- 2Kurs recherchieren und AZAV prüfen
Suche auf kursnet.arbeitsagentur.de nach Kursen mit gültiger Maßnahmenummer (AZAV-Zulassung). Notiere die Maßnahmenummer(n) — ohne AZAV-Zulassung ist kein BGS möglich.
- 3Gesprächsanfrage stellen
Bitte deinen Arbeitsvermittler aktiv um ein Beratungsgespräch zum Thema Weiterbildung. Telefonisch: 0800 4 5555 00 (kostenlos), online über das Serviceportal oder persönlich in der Agentur.
- 4Beratungsgespräch mit Begründung führen
Erkläre klar, warum die Weiterbildung deine Vermittlungschancen konkret verbessert. Bringe Stellenangebote mit, die genau die gesuchte Qualifikation fordern. Zeige den Arbeitsmarktbedarf — z. B. Fachkräftemangel in IT, Pflege oder Logistik.
- 5Bildungsgutschein erhalten
Bei Zustimmung stellt der Berater den BGS sofort aus oder sendet ihn per Post. Er enthält: Bildungsziel, Gültigkeitsdauer (Standard: 3 Monate), Förderhöhe und ggf. regionale Einschränkungen.
- 6AZAV-Träger auswählen und vergleichen
Du bist frei in der Wahl des Trägers — vergleiche Qualität, Abschlussquoten, Betreuungsintensität und Zeitplanung. Lass dir vom Anbieter eine Kostenübernahmebestätigung geben.
- 7BGS einlösen — vor Kursstart!
Gib den BGS beim Träger ab, bevor der Kurs beginnt. Der Träger leitet alles Weitere ein. Niemals erst nach Kursstart einlösen — dann verfällt die Förderung.
- 8Kurs starten und Förderung laufen lassen
Ab dem ersten Kurstag zahlt die Agentur für Arbeit direkt an den Träger. Dein ALG I oder Bürgergeld läuft unverändert weiter. Fehlzeiten sofort melden!
Welche Dokumente musst du mitbringen?
Zum Beratungsgespräch solltest du folgende Unterlagen mitbringen, um den Prozess zu beschleunigen:
| Dokument | Warum notwendig? | Pflicht? |
|---|---|---|
| Personalausweis / Reisepass | Identitätsnachweis | ✓ Pflicht |
| Arbeitssuchmeldung / Arbeitslosigkeitsbescheinigung | Nachweis des Anspruchsgrundes | ✓ Pflicht |
| Lebenslauf (aktuell) | Beruflicher Hintergrund für Berater | ✓ Empfohlen |
| Schulabschluss / Berufsabschluss (Kopien) | Qualifikationsnachweis | ✓ Empfohlen |
| Maßnahmenummer(n) der Wunschkurse | Zeigt Vorbereitung, beschleunigt BGS-Ausstellung | ✓ Empfohlen |
| Stellenangebote aus der Region | Belegt Arbeitsmarktbedarf für gewünschte Qualifikation | Sehr hilfreich |
| Kostenschätzung des Kursanbieters | Förderhöhe planen | Hilfreich |
Das Beratungsgespräch: So überzeugst du deinen Vermittler
Das Beratungsgespräch ist die entscheidende Hürde. Dein Arbeitsvermittler muss überzeugt sein, dass die Weiterbildung notwendig, zielgerichtet und arbeitsmarktrelevant ist. Folgende Argumente wirken am stärksten:
- Konkrete Stellenangebote: 3–5 aktuelle Ausschreibungen, die genau die gewünschte Qualifikation verlangen
- Fachkräftemangel belegen: Verweis auf regionale Engpassberufe (BA-Engpassanalyse, IHK-Berichte)
- Klare Berufsperspektive: Beschreibe, welchen konkreten Job du nach der Weiterbildung anstreben willst
- Verhältnismäßigkeit: Zeige, dass der Kurs kosteneffizient ist (AZAV-Anbieter haben faire Preise)
- Direkte Rückfragen möglich
- BGS kann sofort ausgestellt werden
- Missverständnisse klärbar
- Persönlicher Eindruck wirkt
- Kein direkter Augenkontakt
- Unterlagen müssen nachgereicht werden
- Längere Bearbeitungszeit
- Missverständnisse schwerer zu klären
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BGS einlösen und Kurs starten
Sobald du den Bildungsgutschein in Händen hältst, beginnt die Einlösephase. Hier die wichtigsten Regeln:
- ATräger kontaktieren
Wende dich an den AZAV-Träger deiner Wahl und erkläre, dass du einen BGS hast. Der Träger prüft, ob sein Kurs mit dem auf dem BGS genannten Bildungsziel übereinstimmt.
- BKostenübernahme beantragen
Der Träger sendet eine Kostenübernahme-Anfrage an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Die Behörde bestätigt die Förderung schriftlich.
- CKurs beginnen
Erst nach schriftlicher Bestätigung der Kostenübernahme beginnt der Kurs. Du zahlst nichts — der Träger rechnet direkt mit der Agentur ab.
Beispiel: Maria bekommt ihren Bildungsgutschein
Maria, 36, Einzelhandelskauffrau aus Dortmund, verliert ihre Stelle durch Filialschließung. Sie möchte in die IT-Branche wechseln und hat den Kurs „IT-Systemkauffrau (IHK)" bei einem AZAV-Träger gefunden (Maßnahmenummer: 123456-78).
Was Maria tut:
- Meldet sich sofort arbeitsuchend online (3 Monate vor Vertragsende)
- Recherchiert 4 AZAV-Kurse auf KURSNET, notiert Maßnahmenummern
- Druckt 5 Stellenangebote aus der Region aus, die „IT-Systemkauffrau" fordern
- Vereinbart Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit Dortmund
- Erklärt im Gespräch: „Im Einzelhandel gibt es in meiner Region kaum offene Stellen. IT-Systemkaufleute werden dagegen händeringend gesucht, wie diese 5 Angebote zeigen."
Ergebnis: Berater überzeugt. BGS wird noch im Gespräch ausgestellt. Maria löst ihn 2 Wochen später beim Träger ein — der Kurs startet termingerecht. Gesamtkosten: 8.200 Euro — vollständig von der Agentur übernommen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, bis ich den Bildungsgutschein bekomme?
Nach einem positiven Beratungsgespräch kann der BGS sofort ausgestellt werden. Plane aber Wartezeiten für den Gesprächstermin ein — in Großstädten oft 2–4 Wochen. Insgesamt solltest du 4–6 Wochen vom ersten Kontakt bis zum Kursstart einplanen.
Kann ich den Bildungsgutschein für jeden Kurs nutzen?
Nein. Der Kurs muss von einem AZAV-zugelassenen Träger angeboten werden und eine gültige Maßnahmenummer haben. Das Bildungsziel des Kurses muss mit dem auf dem BGS genannten Ziel übereinstimmen.
Was passiert, wenn mein Bildungsgutschein abläuft, bevor ich einen Kurs gefunden habe?
Der BGS verfällt am Ablaufdatum. Du musst dann einen neuen beantragen. Bei aktivem Nachweis der Kurssuche kann eine Verlängerung beantragt werden — am besten vor dem Ablauf beim Berater melden.
Bekomme ich ALG I weiter, während ich die Weiterbildung mache?
Ja, dein ALG I läuft in unveränderter Höhe weiter. Zusätzlich gibt es Fahrtkosten- und Kinderbetreuungszuschüsse auf Antrag. In manchen Fällen verlängert die Teilnahme an einer Weiterbildung sogar den ALG-I-Anspruch.
Muss ich meinen Wunschkurs vor dem Gespräch bereits fix gebucht haben?
Nein — aber du solltest ihn kennen. Bringe die Maßnahmenummer mit. Verbindlich buchen und einlösen tust du erst nach Erhalt des BGS. Vorher keine Kosten eingehen!
Kann ich den Bildungsgutschein auch für Online-Kurse nutzen?
Ja, seit 2020 sind auch vollständig online durchgeführte Kurse förderfähig, sofern der Träger für Fernunterricht AZAV-zertifiziert ist. Achte auf den Nachweis der Online-AZAV-Zulassung.
Was tun, wenn der Berater den BGS verweigert?
Du hast das Recht auf eine schriftliche Begründung und kannst Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen. Alternativ hilft es, weitere Unterlagen nachzureichen oder das Gespräch erneut — ggf. mit anderem Berater — zu suchen. Mehr dazu: /ratgeber/bildungsgutschein/ablehnung
Gibt es eine Einkommensgrenze für den Bildungsgutschein?
Nein, es gibt keine Einkommensgrenze. Entscheidend ist der Fördergrund (Arbeitslosigkeit, drohende Arbeitslosigkeit, §82 für Beschäftigte) und die Notwendigkeit der Maßnahme — nicht das Einkommen.
Kann ich als Beschäftigter einen Bildungsgutschein beantragen?
Ja, über §82 SGB III können auch Beschäftigte Weiterbildungsförderung erhalten — z. B. bei drohendem Strukturwandel, Kurzarbeit oder fehlenden Grundkompetenzen. Der Arbeitgeber muss in der Regel zustimmen.
Wie hoch ist der maximale Förderbetrag?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Die Förderhöhe richtet sich nach dem konkreten Kurs und wird individuell festgelegt. In der Praxis werden Kurse im Wert von einigen hundert bis über 20.000 Euro gefördert.
Was passiert, wenn ich den Kurs abbricht?
Bei einem Abbruch aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, neuer Job) entstehen meist keine Rückforderungen. Bei schuldhaftem Abbruch kann die Agentur Kosten anteilig zurückfordern. Immer vorher mit Träger und Agentur sprechen.
Kann ich gleichzeitig mehrere Kurse mit einem BGS fördern lassen?
Nein, ein BGS gilt für genau ein Bildungsziel und einen Kurs. Für weitere Maßnahmen muss ein neuer BGS beantragt werden.
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