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Bildungsgutschein beantragen: Schritt für Schritt zur Förderung

Der Bildungsgutschein (BGS) nach §81 SGB III übernimmt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Dieser Artikel zeigt dir alle 8 Schritte — von der Arbeitssuchmeldung bis zum ersten Kurstag.

Das Wichtigste auf einen Blick

§81
SGB III — Rechtsgrundlage
100%
der Kurskosten möglich
2 Jahre
maximale Kursdauer förderbar
800.000
BGS ausgestellt pro Jahr

Der Bildungsgutschein (BGS) ist das zentrale Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung. Er wird ausgestellt von der Agentur für Arbeit (bei ALG-I-Bezug oder drohender Arbeitslosigkeit) oder vom Jobcenter (bei Bürgergeld). Der BGS deckt in der Regel:

  • Lehrgangsgebühren (bis zu 100 %)
  • Prüfungsgebühren (z. B. IHK, HWK)
  • Lernmittel und Arbeitsmaterialien
  • Fahrtkosten unter bestimmten Voraussetzungen
  • Kinderbetreuungskosten (auf gesonderten Antrag)
Wichtig: Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf den BGS. Dein Arbeitsvermittler entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine gute Vorbereitung ist deshalb entscheidend — dieser Artikel zeigt dir genau, wie.

Die 8 Schritte zum Bildungsgutschein

  1. 1
    Arbeitssuchmeldung erstatten

    Melde dich so früh wie möglich arbeitsuchend — spätestens 3 Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses. Das sichert dir alle Ansprüche und ermöglicht frühzeitige Beratung. Onlinemeldung unter arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden.

  2. 2
    Kurs recherchieren und AZAV prüfen

    Suche auf kursnet.arbeitsagentur.de nach Kursen mit gültiger Maßnahmenummer (AZAV-Zulassung). Notiere die Maßnahmenummer(n) — ohne AZAV-Zulassung ist kein BGS möglich.

  3. 3
    Gesprächsanfrage stellen

    Bitte deinen Arbeitsvermittler aktiv um ein Beratungsgespräch zum Thema Weiterbildung. Telefonisch: 0800 4 5555 00 (kostenlos), online über das Serviceportal oder persönlich in der Agentur.

  4. 4
    Beratungsgespräch mit Begründung führen

    Erkläre klar, warum die Weiterbildung deine Vermittlungschancen konkret verbessert. Bringe Stellenangebote mit, die genau die gesuchte Qualifikation fordern. Zeige den Arbeitsmarktbedarf — z. B. Fachkräftemangel in IT, Pflege oder Logistik.

  5. 5
    Bildungsgutschein erhalten

    Bei Zustimmung stellt der Berater den BGS sofort aus oder sendet ihn per Post. Er enthält: Bildungsziel, Gültigkeitsdauer (Standard: 3 Monate), Förderhöhe und ggf. regionale Einschränkungen.

  6. 6
    AZAV-Träger auswählen und vergleichen

    Du bist frei in der Wahl des Trägers — vergleiche Qualität, Abschlussquoten, Betreuungsintensität und Zeitplanung. Lass dir vom Anbieter eine Kostenübernahmebestätigung geben.

  7. 7
    BGS einlösen — vor Kursstart!

    Gib den BGS beim Träger ab, bevor der Kurs beginnt. Der Träger leitet alles Weitere ein. Niemals erst nach Kursstart einlösen — dann verfällt die Förderung.

  8. 8
    Kurs starten und Förderung laufen lassen

    Ab dem ersten Kurstag zahlt die Agentur für Arbeit direkt an den Träger. Dein ALG I oder Bürgergeld läuft unverändert weiter. Fehlzeiten sofort melden!

Tipp: Plane mindestens 4–6 Wochen zwischen Gesprächsanfrage und geplantem Kursstart ein. Wartezeiten auf Termine bei der Agentur für Arbeit betragen in Großstädten oft 2–4 Wochen.

Welche Dokumente musst du mitbringen?

Zum Beratungsgespräch solltest du folgende Unterlagen mitbringen, um den Prozess zu beschleunigen:

DokumentWarum notwendig?Pflicht?
Personalausweis / ReisepassIdentitätsnachweis✓ Pflicht
Arbeitssuchmeldung / ArbeitslosigkeitsbescheinigungNachweis des Anspruchsgrundes✓ Pflicht
Lebenslauf (aktuell)Beruflicher Hintergrund für Berater✓ Empfohlen
Schulabschluss / Berufsabschluss (Kopien)Qualifikationsnachweis✓ Empfohlen
Maßnahmenummer(n) der WunschkurseZeigt Vorbereitung, beschleunigt BGS-Ausstellung✓ Empfohlen
Stellenangebote aus der RegionBelegt Arbeitsmarktbedarf für gewünschte QualifikationSehr hilfreich
Kostenschätzung des KursanbietersFörderhöhe planenHilfreich
Achtung: Wer ohne Vorbereitung ins Gespräch geht und nur vage sagt „Ich möchte mich weiterbilden", bekommt seltener einen BGS. Konkretheit überzeugt — bring Kursdetails und Stellenangebote mit.

Das Beratungsgespräch: So überzeugst du deinen Vermittler

Das Beratungsgespräch ist die entscheidende Hürde. Dein Arbeitsvermittler muss überzeugt sein, dass die Weiterbildung notwendig, zielgerichtet und arbeitsmarktrelevant ist. Folgende Argumente wirken am stärksten:

  • Konkrete Stellenangebote: 3–5 aktuelle Ausschreibungen, die genau die gewünschte Qualifikation verlangen
  • Fachkräftemangel belegen: Verweis auf regionale Engpassberufe (BA-Engpassanalyse, IHK-Berichte)
  • Klare Berufsperspektive: Beschreibe, welchen konkreten Job du nach der Weiterbildung anstreben willst
  • Verhältnismäßigkeit: Zeige, dass der Kurs kosteneffizient ist (AZAV-Anbieter haben faire Preise)
Vorteile: Persönliches Gespräch
  • Direkte Rückfragen möglich
  • BGS kann sofort ausgestellt werden
  • Missverständnisse klärbar
  • Persönlicher Eindruck wirkt
Nachteile: Nur telefonisch/online
  • Kein direkter Augenkontakt
  • Unterlagen müssen nachgereicht werden
  • Längere Bearbeitungszeit
  • Missverständnisse schwerer zu klären

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BGS einlösen und Kurs starten

Sobald du den Bildungsgutschein in Händen hältst, beginnt die Einlösephase. Hier die wichtigsten Regeln:

Achtung — Frist! Der BGS verfällt am aufgedruckten Ablaufdatum (Standard: 3 Monate nach Ausstellung). Einlösen bedeutet: den BGS beim Träger abgeben, bevor der Kurs startet. Wer erst nach Kursbeginn einlöst, verliert die Förderung vollständig.
  1. A
    Träger kontaktieren

    Wende dich an den AZAV-Träger deiner Wahl und erkläre, dass du einen BGS hast. Der Träger prüft, ob sein Kurs mit dem auf dem BGS genannten Bildungsziel übereinstimmt.

  2. B
    Kostenübernahme beantragen

    Der Träger sendet eine Kostenübernahme-Anfrage an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Die Behörde bestätigt die Förderung schriftlich.

  3. C
    Kurs beginnen

    Erst nach schriftlicher Bestätigung der Kostenübernahme beginnt der Kurs. Du zahlst nichts — der Träger rechnet direkt mit der Agentur ab.

Merkregel BGS einlösen = BGS beim Träger abgeben VOR Kursstart. Nicht erst nach dem ersten Kurstag.

Beispiel: Maria bekommt ihren Bildungsgutschein

Praxisbeispiel

Maria, 36, Einzelhandelskauffrau aus Dortmund, verliert ihre Stelle durch Filialschließung. Sie möchte in die IT-Branche wechseln und hat den Kurs „IT-Systemkauffrau (IHK)" bei einem AZAV-Träger gefunden (Maßnahmenummer: 123456-78).

Was Maria tut:

  • Meldet sich sofort arbeitsuchend online (3 Monate vor Vertragsende)
  • Recherchiert 4 AZAV-Kurse auf KURSNET, notiert Maßnahmenummern
  • Druckt 5 Stellenangebote aus der Region aus, die „IT-Systemkauffrau" fordern
  • Vereinbart Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit Dortmund
  • Erklärt im Gespräch: „Im Einzelhandel gibt es in meiner Region kaum offene Stellen. IT-Systemkaufleute werden dagegen händeringend gesucht, wie diese 5 Angebote zeigen."

Ergebnis: Berater überzeugt. BGS wird noch im Gespräch ausgestellt. Maria löst ihn 2 Wochen später beim Träger ein — der Kurs startet termingerecht. Gesamtkosten: 8.200 Euro — vollständig von der Agentur übernommen.

Fazit: Vorbereitung entscheidet. Mit konkreten Kursdetails, Stellenangeboten und einer klaren Berufsperspektive erhöhst du deine Chancen auf einen BGS erheblich.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, bis ich den Bildungsgutschein bekomme?

Nach einem positiven Beratungsgespräch kann der BGS sofort ausgestellt werden. Plane aber Wartezeiten für den Gesprächstermin ein — in Großstädten oft 2–4 Wochen. Insgesamt solltest du 4–6 Wochen vom ersten Kontakt bis zum Kursstart einplanen.

Kann ich den Bildungsgutschein für jeden Kurs nutzen?

Nein. Der Kurs muss von einem AZAV-zugelassenen Träger angeboten werden und eine gültige Maßnahmenummer haben. Das Bildungsziel des Kurses muss mit dem auf dem BGS genannten Ziel übereinstimmen.

Was passiert, wenn mein Bildungsgutschein abläuft, bevor ich einen Kurs gefunden habe?

Der BGS verfällt am Ablaufdatum. Du musst dann einen neuen beantragen. Bei aktivem Nachweis der Kurssuche kann eine Verlängerung beantragt werden — am besten vor dem Ablauf beim Berater melden.

Bekomme ich ALG I weiter, während ich die Weiterbildung mache?

Ja, dein ALG I läuft in unveränderter Höhe weiter. Zusätzlich gibt es Fahrtkosten- und Kinderbetreuungszuschüsse auf Antrag. In manchen Fällen verlängert die Teilnahme an einer Weiterbildung sogar den ALG-I-Anspruch.

Muss ich meinen Wunschkurs vor dem Gespräch bereits fix gebucht haben?

Nein — aber du solltest ihn kennen. Bringe die Maßnahmenummer mit. Verbindlich buchen und einlösen tust du erst nach Erhalt des BGS. Vorher keine Kosten eingehen!

Kann ich den Bildungsgutschein auch für Online-Kurse nutzen?

Ja, seit 2020 sind auch vollständig online durchgeführte Kurse förderfähig, sofern der Träger für Fernunterricht AZAV-zertifiziert ist. Achte auf den Nachweis der Online-AZAV-Zulassung.

Was tun, wenn der Berater den BGS verweigert?

Du hast das Recht auf eine schriftliche Begründung und kannst Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen. Alternativ hilft es, weitere Unterlagen nachzureichen oder das Gespräch erneut — ggf. mit anderem Berater — zu suchen. Mehr dazu: /ratgeber/bildungsgutschein/ablehnung

Gibt es eine Einkommensgrenze für den Bildungsgutschein?

Nein, es gibt keine Einkommensgrenze. Entscheidend ist der Fördergrund (Arbeitslosigkeit, drohende Arbeitslosigkeit, §82 für Beschäftigte) und die Notwendigkeit der Maßnahme — nicht das Einkommen.

Kann ich als Beschäftigter einen Bildungsgutschein beantragen?

Ja, über §82 SGB III können auch Beschäftigte Weiterbildungsförderung erhalten — z. B. bei drohendem Strukturwandel, Kurzarbeit oder fehlenden Grundkompetenzen. Der Arbeitgeber muss in der Regel zustimmen.

Wie hoch ist der maximale Förderbetrag?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Die Förderhöhe richtet sich nach dem konkreten Kurs und wird individuell festgelegt. In der Praxis werden Kurse im Wert von einigen hundert bis über 20.000 Euro gefördert.

Was passiert, wenn ich den Kurs abbricht?

Bei einem Abbruch aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, neuer Job) entstehen meist keine Rückforderungen. Bei schuldhaftem Abbruch kann die Agentur Kosten anteilig zurückfordern. Immer vorher mit Träger und Agentur sprechen.

Kann ich gleichzeitig mehrere Kurse mit einem BGS fördern lassen?

Nein, ein BGS gilt für genau ein Bildungsziel und einen Kurs. Für weitere Maßnahmen muss ein neuer BGS beantragt werden.

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