Weiterbildungsgeld & Weiterbildungsprämie: Bis zu 7.300 € Bonus erhalten
Zusätzlich zum Bildungsgutschein gibt es zwei wenig bekannte Boni: das Weiterbildungsgeld von 20 Euro pro Tag und die Weiterbildungsprämie von bis zu 1.500 Euro nach bestandener Prüfung. In Kombination sind bis zu 7.300 Euro zusätzliche Förderung möglich – steuerfrei und ohne Rückzahlungspflicht. Wir erklären alles zu §82a SGB III.
Überblick: Was steckt hinter Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie?
- Was ist das Weiterbildungsgeld nach §82a SGB III?
- Was ist die Weiterbildungsprämie und wie hoch ist sie?
- Voraussetzungen: Wer bekommt es – und wer nicht?
- Schritt-für-Schritt: Antragstellung
- Vergleich: Weiterbildungsgeld vs. Prämie vs. Bildungsprämie des Bundes
- Maximalberechnung für eine 2-jährige Umschulung
Die meisten Menschen, die einen Bildungsgutschein beantragen, wissen nichts von den Zusatzleistungen, die parallel dazu möglich sind. Das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie wurden durch das Qualifizierungschancengesetz eingeführt und mit dem Weiterbildungsgesetz 2024 weiterentwickelt – sie sind echte finanzielle Anreize, die das Durchhalten einer langen Weiterbildung belohnen.
Weiterbildungsgeld nach §82a SGB III: 20 Euro pro Tag obendrauf
Das Weiterbildungsgeld nach §82a SGB III ist ein täglicher Bonus für Menschen, die während einer Weiterbildung ALG I oder Bürgergeld beziehen. Er beträgt 20 Euro pro Kalendertag, an dem du an einer geförderten Maßnahme teilnimmst.
Was das konkret bedeutet:
- Du erhältst dein ALG I oder Bürgergeld wie bisher
- Zusätzlich kommen 20 Euro pro Werktag der Kursteilnahme
- Bei 20 Werktagen im Monat: 400 Euro pro Monat mehr
- Das Geld ist steuerfrei und wird nicht auf ALG I oder Bürgergeld angerechnet
- Es muss nicht zurückgezahlt werden
Das Weiterbildungsgeld soll einen finanziellen Anreiz schaffen, eine Weiterbildung zu beginnen und durchzuhalten. Es ist bewusst als Bonus konstruiert – nicht als Grundsicherung – und setzt auf positive Motivation statt auf Pflicht.
Weiterbildungsprämie: Erfolgsprämie nach bestandener Prüfung
Die Weiterbildungsprämie ist eine einmalige Bonuszahlung nach bestandener Prüfung. Sie ist zweistufig gestaffelt und wird nur bei Kursen mit formaler staatlich anerkannter Prüfung gezahlt:
| Prüfung | Prämie | Bedingungen |
|---|---|---|
| Zwischenprüfung (z.B. Teil 1 einer Umschulung) | 1.000 € | Bestanden, AZAV-Kurs mit BGS, IHK/HWK-Abnahme |
| Abschlussprüfung (z.B. IHK- oder HWK-Abschluss) | 1.500 € | Bestanden, AZAV-Kurs mit BGS, staatlich anerkannter Abschluss |
| Beide Prüfungen kombiniert | Bis zu 2.500 € | Beide Prüfungen bestanden |
Die Prämie gibt es nur für das Bestehen – nicht für die bloße Teilnahme. Das Prinzip: Wer den Abschluss schafft, bekommt eine Erfolgsprämie. Wer die Prüfung nicht besteht, erhält das Weiterbildungsgeld weiterhin, aber keine Prämie für diese Prüfung.
Wichtig: Die Prämie muss aktiv beantragt werden. Sie wird nicht automatisch ausgezahlt. Du hast in der Regel 3 Monate nach dem Prüfungstag Zeit, den Antrag einzureichen. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch.
Voraussetzungen: Wer bekommt Weiterbildungsgeld und Prämie – und wer nicht?
Nicht jeder BGS-Empfänger hat automatisch Anspruch auf beide Leistungen. Die Voraussetzungen im Detail:
Für das Weiterbildungsgeld
- Du beziehst ALG I (Agentur für Arbeit) oder Bürgergeld (Jobcenter)
- Du nimmst an einer AZAV-zertifizierten Maßnahme teil
- Die Maßnahme wird durch einen Bildungsgutschein nach §81 SGB III gefördert
- Vollzeit- oder ausreichend umfangreiche Teilzeitmaßnahme
- Kein ALG I / Bürgergeld-Bezug (z.B. berufsbegleitende Weiterbildung Beschäftigter)
- Maßnahme nicht AZAV-zertifiziert
- Finanzierung über Aufstiegs-BAföG statt BGS
Für die Weiterbildungsprämie
- BGS-geförderte Umschulung oder Weiterbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss
- Prüfung bei IHK, HWK oder einer anderen staatlich anerkannten Stelle abgelegt
- Prüfung bestanden (Zeugnis liegt vor)
- Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Prüfungsdatum gestellt
- Zertifikatskurse ohne formale staatlich anerkannte Prüfung
- Prüfung nicht bestanden (Weiterbildungsgeld läuft trotzdem weiter)
- Kurs nicht über BGS finanziert
Schritt-für-Schritt: Weiterbildungsgeld und Prämie beantragen
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Vergleich und Maximalberechnung: Was ist insgesamt möglich?
Weiterbildungsgeld vs. Weiterbildungsprämie vs. Bildungsprämie des Bundes
| Kriterium | Weiterbildungsgeld (§82a) | Weiterbildungsprämie (§82a) | Bildungsprämie des Bundes (BMBF) |
|---|---|---|---|
| Für wen? | ALG-I- und Bürgergeld-Bezieher mit BGS | BGS-Nutzer mit bestandener Prüfung | Berufstätige unter 40.000 € Jahreseinkommen |
| Höhe | 20 €/Tag Kursteilnahme | 1.000 € (ZP) + 1.500 € (AP) | Bis zu 500 € (50 % Kurskosten) |
| Steuerfrei? | Ja | Ja | Ja |
| Rückzahlungspflicht? | Nein | Nein | Nein |
| Kombinierbar mit BGS? | Ja | Ja | Nein |
| Antrag bei | Agentur für Arbeit / Jobcenter | Agentur für Arbeit / Jobcenter | Beratungsstellen der Bildungsprämie |
Ausgangssituation: 2-jährige AZAV-zertifizierte Umschulung (z.B. IT-Kaufmann/-frau) mit Zwischen- und Abschlussprüfung bei der IHK. Ca. 480 Werktage Gesamtdauer.
- Weiterbildungsgeld: 480 Tage × 20 € = 9.600 €
- Weiterbildungsprämie Zwischenprüfung: 1.000 €
- Weiterbildungsprämie Abschlussprüfung: 1.500 €
- Gesamtzusatzbonus: 12.100 € steuerfrei
- Dazu: BGS deckt die Kursgebühren komplett ab (oft 15.000–25.000 € bei 2-jährigen Umschulungen)
Für 12-monatigen Vollzeitkurs (240 Werktage) mit beiden Prüfungen:
4.800 € Weiterbildungsgeld + 2.500 € Prämien = 7.300 € Gesamtbonus – zusätzlich zu ALG I und Kursgebührenübernahme.
Mehr zur Finanzierung findest du in unserem Artikel Weiterbildung steuerlich absetzen. Für die Grundvoraussetzungen des BGS lies Bildungsgutschein Voraussetzungen. Wissenswertes zu deinem ALG-I-Anspruch erklärt ALG I berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld ist ein täglicher Bonus von 20 Euro nach §82a SGB III für ALG-I- und Bürgergeld-Bezieher, die an einer AZAV-zertifizierten BGS-geförderten Weiterbildung teilnehmen. Es ist steuerfrei und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.
Wie viel bekomme ich durch das Weiterbildungsgeld pro Monat?
Bei einem Vollzeitkurs mit 20 Werktagen pro Monat erhältst du 400 Euro zusätzlich zu deinem ALG I oder Bürgergeld. Das Geld läuft für jeden Werktag der Kursteilnahme.
Was ist die Weiterbildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie ist eine einmalige Erfolgsprämie: 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung – für BGS-Empfänger bei AZAV-Kursen mit staatlich anerkanntem Abschluss.
Wann muss ich die Weiterbildungsprämie beantragen?
Du musst die Weiterbildungsprämie aktiv beantragen – in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach dem Prüfungstag. Du benötigst dafür das Prüfungszeugnis und den BGS-Bewilligungsbescheid. Die Frist ist einzuhalten – nach Ablauf erlischt der Anspruch.
Kann ich Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie kombinieren?
Ja. Beide Leistungen sind unabhängig voneinander und können parallel genutzt werden. Das Weiterbildungsgeld läuft täglich während des Kurses, die Prämie kommt einmalig nach dem Bestehen der Prüfung.
Ist das Weiterbildungsgeld steuerpflichtig?
Nein. Das Weiterbildungsgeld ist vollständig steuerfrei und wird nicht auf ALG I oder Bürgergeld angerechnet. Es ist ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht.
Bekomme ich das Weiterbildungsgeld auch wenn ich berufsbegleitend lerne?
Nein. Das Weiterbildungsgeld ist an den Bezug von ALG I oder Bürgergeld geknüpft. Beschäftigte, die sich berufsbegleitend weiterbilden, haben keinen Anspruch auf das Weiterbildungsgeld nach §82a SGB III.
Was passiert mit der Prämie wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Das Weiterbildungsgeld wird für die gesamte Kursteilnahme gezahlt, unabhängig vom Prüfungsergebnis. Die Weiterbildungsprämie gibt es nur bei bestandener Prüfung – bei Nichtbestehen entfällt sie für diese Prüfung.
Welche Kurse berechtigen zur Weiterbildungsprämie?
Nur AZAV-zertifizierte Kurse, die auf einen staatlich anerkannten Berufsabschluss abzielen (z.B. Umschulung zur Kauffrau, IT-Fachkraft) und bei denen die Prüfung von einer staatlich anerkannten Stelle (IHK, HWK) abgenommen wird.
Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildungsprämie und Bildungsprämie des Bundes?
Die Weiterbildungsprämie (§82a SGB III) richtet sich an BGS-Empfänger bei AZAV-Kursen mit staatlichem Abschluss. Die Bildungsprämie des Bundes ist ein Zuschuss von bis zu 500 Euro für Berufstätige mit niedrigem Einkommen. Beide Programme sind nicht kombinierbar.
Wie hoch ist der maximale Gesamtbonus aus Weiterbildungsgeld und Prämien?
Bei einem 12-monatigen Vollzeitkurs (240 Werktage) mit bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung: 4.800 Euro Weiterbildungsgeld + 2.500 Euro Prämien = 7.300 Euro Gesamtbonus – steuerfrei, zusätzlich zu ALG I und Kursgebührenübernahme.
Muss ich das Weiterbildungsgeld separat beantragen?
In vielen Fällen läuft das Weiterbildungsgeld automatisch, wenn du einen BGS für eine AZAV-Maßnahme hast und ALG I oder Bürgergeld beziehst. Prüfe deinen Bewilligungsbescheid – steht es nicht explizit drin, frage aktiv nach. Die Weiterbildungsprämie hingegen musst du immer aktiv beantragen.
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