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Wiederholter Antrag

Zweiten Bildungsgutschein beantragen: Geht das und wann klappt es?

Du hattest bereits einen Bildungsgutschein und brauchst erneut Förderung? Es gibt kein gesetzliches Verbot für einen zweiten BGS – aber die Entscheidung liegt vollständig im Ermessen deines Arbeitsvermittlers. Wann du gute Chancen hast, wie du das Gespräch strategisch vorbereitest und was bei einer Ablehnung zu tun ist, erfährst du hier.

Grundsatz: Kein gesetzliches Verbot, aber 100 % Ermessen

Kein
gesetzliches Verbot für einen zweiten Bildungsgutschein (§81 SGB III)
100 %
Ermessen des Arbeitsvermittlers oder Fallmanagers bei der Entscheidung
variiert
Typische Mindestwartezeit in der Praxis – je nach Situation und Abstand zum ersten BGS
Der entscheidende Grundsatz Die Behörde fragt nicht „Hattest du schon einen BGS?", sondern „Braucht diese Person jetzt eine Weiterbildung, um ihre Vermittlungschancen zu verbessern?" Wer das überzeugend bejahen kann, hat gute Argumente für einen zweiten BGS.

Die häufigste Fehlannahme lautet: „Ich hatte bereits einen Bildungsgutschein, also bekomme ich keinen zweiten." Das ist falsch. Weder das SGB III noch das SGB II schließen einen wiederholten Bildungsgutschein aus. Es gibt keine gesetzliche Sperrfrist und kein generelles Verbot.

Was es gibt, ist das vollständige Ermessen des Arbeitsvermittlers oder Fallmanagers. Der BGS ist eine Ermessensleistung – du hast keinen Rechtsanspruch wie etwa beim Aufstiegs-BAföG. Der Berater entscheidet, ob eine erneute Förderung notwendig und sinnvoll ist.

Wann ein zweiter BGS grundsätzlich möglich ist:

  • Deine berufliche Situation hat sich seit dem ersten BGS grundlegend verändert
  • Du hast eine neue Qualifikationslücke, die mit dem ersten BGS nicht adressiert wurde
  • Der erste BGS wurde nicht eingelöst (z.B. wegen sofortiger Jobaufnahme) und ist ausgelaufen
  • Du bist in einem anderen Berufsfeld arbeitslos als beim ersten BGS
  • Deine Branche hat sich tiefgreifend verändert und deine Qualifikation ist veraltet

Wann gibt es konkret einen zweiten BGS – und wann nicht?

Die Wahrscheinlichkeit eines zweiten BGS hängt stark von den Umständen ab. Diese Tabelle zeigt die häufigsten Situationen und eine realistische Einschätzung der Chancen:

SituationChancen auf zweiten BGSBegründung
Erster BGS nicht eingelöst (Jobaufnahme), jetzt wieder arbeitslosHoch ✓✓Kein Missbrauch, neue Situation, BGS-Ziel war erreicht
Berufswechsel in neues Feld mit klarer QualifikationslückeHoch ✓✓Andere Bedarfssituation, neu und gut begründbar
Erster BGS abgeschlossen, neues Berufsfeld, neue LückeMittel bis hoch ✓Klarer neuer Förderbedarf, kein Missbrauchsverdacht
Gleicher Kurs nochmal, gleiche RichtungSehr gering ✗Kein zusätzlicher Mehrwert erkennbar
Kurze Zeit nach erstem BGS (unter 1 Jahr), ähnliches ZielSehr gering ✗Kaum plausibel begründbar, Missbrauchsverdacht
Erster BGS abgebrochen ohne wichtigen Grund, jetzt neuer AntragGering ✗Fehlendes Vertrauen, Missbrauchsverdacht liegt nahe

Entscheidend ist immer, dass dein Bedarf glaubwürdig und neu ist. Ein zweiter BGS für dieselbe Kursrichtung nach kurzer Pause wird kaum genehmigt. Ein zweiter BGS für eine völlig andere Qualifikation – z.B. zuerst Buchhaltung, jetzt IT – hat gute Chancen, wenn du den Arbeitsmarktbedarf belegen kannst.

Mindestwartezeiten in der Praxis: Was Behörden typischerweise erwarten

Obwohl es keine gesetzlich festgelegte Sperrfrist gibt, spielen zeitliche Abstände in der Praxis eine erhebliche Rolle. Die folgende Orientierung basiert auf typischen Behördenentscheidungen:

  • Unmittelbar (unter 3 Monate): Fast ausgeschlossen – außer bei vollständig anderem Bildungsziel und sehr überzeugenden Einzelfall-Argumenten.
  • 3–12 Monate: Sehr kritisch bewertet. Der Berater wird intensiv hinterfragen, warum so schnell eine erneute Förderung benötigt wird.
  • 1–2 Jahre mit zwischenzeitlicher Beschäftigung: Deutlich bessere Chancen, besonders wenn du nachweisen kannst, dass du eine Stelle hattest und diese wieder verloren hast.
  • Mehr als 2 Jahre mit veränderter Situation: Wird oft wie ein Erstantrag behandelt, wenn sich die berufliche Lage erkennbar verändert hat.
Region spielt eine Rolle: In Bundesländern oder Regionen mit angespanntem Arbeitsmarkt zeigen Behörden tendenziell mehr Flexibilität bei zweiten BGS – weil Wiedereingliederung klar im Vordergrund steht und entsprechende Budgets gezielt eingesetzt werden.

Die Behörde notiert frühere BGS in deiner Akte. Ein unbegründeter Abbruch beim ersten BGS schadet deinem nächsten Antrag erheblich – auch wenn Jahre vergangen sind. Wenn du deinen ersten BGS erfolgreich abgeschlossen hast, eine Stelle aufgenommen und diese wieder verloren hast, stehst du fast wie ein Neubewerber da – mit dem Vorteil nachgewiesener Weiterbildungsbereitschaft.

Gesprächsstrategie: So überzeugst du deinen Berater beim zweiten BGS

1
Neue Situation klar benennen: Was hat sich geändert? Nenne konkrete Veränderungen: neues Berufsfeld, digitale Anforderungen in deiner Branche, veränderte Stellenanforderungen. Keine vagen Begründungen.
2
Aktuelle Stellenanzeigen mitbringen: Drucke 3–5 aktuelle Jobanzeigen aus, die genau die Qualifikation verlangen, die du jetzt erwerben willst. Das ist der stärkste Beweis für einen realen Marktbedarf.
3
Konkreten AZAV-Kurs nennen: Komm mit Kursname, Anbieter und AZAV-Maßnahmenummer. Das signalisiert Ernsthaftigkeit und beschleunigt die Bewilligung. Kurs auf Careertune oder in KURSNET recherchieren.
4
Verbindung Kurs – Job – Marktbedarf erklären: Stelle den direkten Kausalzusammenhang her: „Dieser Kurs qualifiziert mich für [Berufsbezeichnung], die laut diesen Stellenanzeigen aktuell gesucht wird."
5
Früheren BGS transparent erklären: Wenn der erste BGS nicht erfolgreich war, erkläre warum – und was dieses Mal anders ist. Berater reagieren auf ehrliche Auseinandersetzung besser als auf Schweigen oder Beschönigung.
Fehler vermeiden: Sag nie, du möchtest „einfach noch etwas dazulernen" oder dich „weiterentwickeln". Der BGS ist ausschließlich für konkrete Vermittlungshemmnisse. Der direkte Bezug zum Arbeitsmarkt und zur Beschäftigungsfähigkeit muss immer klar sein.

Sonderfall: Was wenn der erste BGS nicht genutzt wurde?

Szenario: Erster BGS wurde nicht genutzt

Du hast vor 8 Monaten einen Bildungsgutschein erhalten – und dann sofort einen Job gefunden, bevor du den Kurs begonnen hast. Der BGS ist abgelaufen. Jetzt bist du wieder arbeitslos und brauchst Förderung.

Was sagt die Behörde dazu? Das ist eigentlich der günstigste Fall für einen zweiten BGS. Du hast gezeigt:

  • Kein Missbrauch: Du hast die Förderung nicht in Anspruch genommen
  • Das BGS-Ziel war erreicht: Du hattest Arbeit
  • Neue Arbeitslosigkeit: Neuer, legitimer Förderbedarf

Was du tun solltest: Bringe einen Nachweis über die frühere Beschäftigung (Arbeitsvertrag, Kündigung, Bescheinigung) und erkläre die Situation transparent. Die Behörde kann diesen Sachverhalt leicht nachvollziehen und wird ihn in der Regel positiv bewerten.

Erster BGS abgebrochen: Was jetzt?

Wenn du den ersten BGS ohne wichtigen Grund abgebrochen hast, ist die Ausgangslage schwieriger. Du musst:

  • Erklären, was damals schiefgelaufen ist (ehrlich und nachvollziehbar)
  • Darlegen, warum es dieses Mal anders sein wird (anderer Kurs, andere Lebenssituation, konkrete Veränderungen)
  • Zeigen, dass du die Konsequenzen des Abbruchs verstanden hast

Außerdem solltest du prüfen, ob noch eine offene Rückforderung aus dem ersten BGS besteht. Ungelöste Rückforderungen belasten neue Anträge erheblich. Mehr dazu in unserem Artikel Bildungsgutschein zurückzahlen. Prüfe zudem die aktuellen Voraussetzungen und ob dein Wunschkurs über den regulären Beantragungsweg zügig bewilligt werden kann.

Pro & Con: Zweiter BGS neu beantragen vs. Widerspruch gegen Ablehnung

Zweiten BGS neu beantragen

  • Frischer Start mit neuer, überzeugender Begründung
  • Keine Frist – jederzeit möglich
  • Anderer Berater möglich (bessere Chemie)
  • Flexibel: anderer Kurs, andere Richtung wählbar
  • Keine rechtliche Eskalation notwendig

Widerspruch gegen Ablehnung einlegen

  • Nur 1 Monat Frist nach Bescheid
  • Bezieht sich auf den abgelehnten konkreten Antrag
  • Kann rechtlich eskalieren (Sozialgericht)
  • Sinnvoll wenn Ablehnung sachlich falsch begründet
  • Begründung muss stark und belegbar sein

Grundregel: Widerspruch lohnt sich, wenn die Ablehnung auf einem sachlichen Fehler basiert (falsche Tatsachenannahmen, fehlende Würdigung des Bedarfs). Ein neuer Antrag lohnt sich, wenn die Situation sich verändert hat oder du die Begründung grundlegend verbessern kannst.

Beide Wege schließen sich nicht aus: Du kannst fristgerecht Widerspruch einlegen und parallel einen neuen, besser begründeten Antrag stellen. Wenn du einen ablehnenden Bescheid erhalten hast, hilft unser Artikel Bildungsgutschein Ablehnung weiter.

Alternativen bei dauerhafter Ablehnung: Weiterbildung steuerlich absetzen bei Eigenfinanzierung, AVGS für Kurzmaßnahmen und Coaching, Aufstiegs-BAföG bei Aufstiegsqualifizierung, oder Bildungsprämie des Bundes für Berufstätige.

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Häufig gestellte Fragen

Kann man einen zweiten Bildungsgutschein beantragen?

Ja. Es gibt keine gesetzliche Sperrfrist und kein Verbot für einen zweiten BGS. Allerdings handelt es sich um eine Ermessensleistung – dein Arbeitsvermittler entscheidet, ob eine erneute Förderung notwendig und sinnvoll ist.

Wie lange muss man zwischen zwei Bildungsgutscheinen warten?

Es gibt keine gesetzliche Wartezeit. In der Praxis werden Abstände unter einem Jahr sehr kritisch bewertet. Nach mehr als zwei Jahren mit zwischenzeitlicher Beschäftigung und veränderter Situation stehen die Chancen deutlich besser – oft wird der Antrag wie ein Erstantrag behandelt.

Was sind die besten Gründe für einen zweiten BGS?

Überzeugende Gründe: Branchenwechsel mit klarer neuer Qualifikationslücke, erster BGS wegen Jobaufnahme nicht eingelöst und jetzt erneut arbeitslos, oder tiefgreifend veränderte Anforderungen in der eigenen Branche durch Digitalisierung oder neue Technologien.

Was passiert wenn ich den ersten BGS abgebrochen habe?

Ein Abbruch ohne wichtigen Grund belastet den nächsten Antrag erheblich. Du musst ehrlich erklären, was damals schiefgelaufen ist und warum es dieses Mal anders wird. Offene Rückforderungen aus dem ersten BGS solltest du vorab klären.

Kann ich einen zweiten BGS für denselben Kurs beantragen?

Das ist praktisch ausgeschlossen. Der Berater muss einen klaren neuen Förderbedarf sehen. Wenn du dieselbe Qualifikation nochmals erwerben willst, brauchst du eine sehr überzeugende Begründung, warum der erste Versuch nicht ausgereicht hat.

Was soll ich zum Gespräch für den zweiten BGS mitbringen?

Bringe aktuelle Stellenanzeigen mit, die die benötigte Qualifikation zeigen, einen konkreten AZAV-zertifizierten Kursvorschlag mit Maßnahmenummer, deinen Lebenslauf und wenn möglich eine kurze schriftliche Begründung deiner neuen Situation.

Kann ich Widerspruch einlegen wenn der zweite BGS abgelehnt wird?

Ja. Du hast einen Monat Zeit für schriftlichen Widerspruch. Begründe ihn mit konkreten Belegen für deinen Förderbedarf. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Was tun wenn der erste BGS nicht genutzt wurde?

Das ist der günstigste Fall für einen zweiten BGS. Du hast gezeigt, dass du keinen Missbrauch betrieben hast – der BGS lief ab, weil du Arbeit gefunden hattest. Bringe Nachweise über die zwischenzeitliche Beschäftigung mit und erkläre die Situation transparent.

Lohnt sich eher ein neuer Antrag oder ein Widerspruch gegen die Ablehnung?

Widerspruch lohnt sich wenn die Ablehnung sachlich falsch begründet ist. Ein neuer Antrag lohnt sich wenn sich die Situation verändert hat oder die Begründung grundlegend verbessert werden kann. Beide Wege schließen sich nicht aus.

Welche Alternativen gibt es wenn der zweite BGS abgelehnt wird?

Alternativen sind: Aufstiegs-BAföG bei Aufstiegsqualifizierungen (Rechtsanspruch, kein Ermessen), AVGS für Kurzmaßnahmen und Coaching, Bildungsprämie des Bundes für Berufstätige unter 40.000 € Jahreseinkommen, und steuerliche Absetzbarkeit bei Eigenfinanzierung.

Hat jemand mit Bürgergeld andere Chancen auf einen zweiten BGS als ALG-I-Bezieher?

Die Grundregeln sind ähnlich. Bürgergeld-Bezieher beantragen über das Jobcenter, ALG-I-Bezieher über die Agentur für Arbeit. Fallmanager im Bürgergeld-System kennen den Fall oft ganzheitlicher und können manchmal flexibler entscheiden.

Kann ich einen anderen Berater verlangen wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

Ja. Du hast das Recht, einen anderen Berater anzufordern. Das kann helfen, wenn das Verhältnis zum bisherigen Berater belastet ist oder eine zweite Meinung sinnvoll erscheint – besonders wenn die Ablehnung aus persönlichen Einschätzungen resultiert.

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