Aufstiegs-BAföG: Bis zu 16.000 Euro für Meister und Techniker
Das Aufstiegs-BAföG fördert Meister, Techniker, Fachwirte und weitere Aufstiegsqualifikationen mit bis zu 15.000 € Lehrgangskosten und 2.000 € Prüfungsgebühren. Die Hälfte ist ein echter Zuschuss — also nicht zurückzuzahlen. Wir erklären alles, was du wissen musst.
Das Wichtigste auf einen Blick
Das Aufstiegs-BAföG (offiziell: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) wurde 2020 umfassend reformiert. Es fördert alle beruflichen Aufstiegsfortbildungen — nicht nur den Handwerksmeister, sondern auch IHK-Fachwirte, staatlich anerkannte Techniker, kaufmännische Fachkräfte und viele mehr.
Förderbeträge: Was wird wie hoch gefördert?
| Kostenkategorie | Max. Förderung | Zuschuss-Anteil | Darlehen-Anteil |
|---|---|---|---|
| Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | bis 15.000 € | 50 % (max. 7.500 €) | 50 % (max. 7.500 €) |
| Meisterprüfungsgebühren (zusätzlich) | bis 2.000 € | 50 % (max. 1.000 €) | 50 % (max. 1.000 €) |
| Erstellung Meisterstück / Projektarbeit | bis 2.000 € | 50 % | 50 % |
| Unterhaltsbeihilfe (bei Vollzeit, einkommensabhängig) | individuell | 50 % | 50 % |
| Kinderbetreuungszuschlag | bis 150 €/Monat pro Kind | 100 % Zuschuss | — |
Das KfW-Darlehen für den 50-%-Darlehensanteil ist zinsgünstig und kann nach erfolgreicher Prüfung teilweise erlassen werden. Mehr dazu im Abschnitt „Rückzahlungserlass".
Wer ist berechtigt?
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Personen mit anerkanntem Berufsabschluss, die eine Aufstiegsfortbildung absolvieren. Förderfähig sind unter anderem:
- Handwerksmeister (HWK) — z. B. Kfz-Meister, Elektroinstallateur-Meister, Friseurmeisterin
- Industriemeister (IHK) — z. B. Industriemeister Metall, Chemie, Elektrotechnik
- Kaufmännische Fachwirte (IHK) — z. B. Bilanzbuchhalter, Wirtschaftsfachwirt
- Staatlich anerkannte Techniker — z. B. Maschinenbautechniker, Elektrotechniker
- IT-Fortbildungen (IHK) — z. B. Geprüfter IT-Entwickler, Geprüfter Wirtschaftsinformatiker
Antrag stellen: 6 Schritte
- 1Zuständige Behörde ermitteln
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt deines Wohnorts.
- 2Antragsformulare herunterladen
Die Formulare (AFBG 1–8) findest du auf der Website deiner zuständigen Behörde oder bundesweit unter foerderung-info.de. Formular 1 ist der Hauptantrag.
- 3Unterlagen zusammenstellen
Berufsabschlusszeugnis, Personalausweis, Kursanmeldung oder Zulassungsnachweis, Einkommensnachweise (für Unterhaltsbeihilfe), ggf. Geburtsurkunden der Kinder.
- 4Antrag einreichen — VOR Kursbeginn
Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Lehrgang beginnt. Rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
- 5KfW-Darlehensantrag stellen (optional)
Für den Darlehensanteil wende dich direkt an die KfW (kfw.de, Programm 632). Das Darlehen ist getrennt vom Zuschuss zu beantragen.
- 6Bescheid erhalten und Förderung nutzen
Nach Bewilligung erhältst du einen Bescheid über Zuschuss und (optional) Darlehen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt an dich oder den Bildungsträger.
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Rückzahlungserlass bei Bestehen der Prüfung
Weitere Erlassmöglichkeiten:
- Gründungsbonus: Wer sich nach bestandener Prüfung selbständig macht und Mitarbeiter einstellt, kann weitere 33 % des Restdarlehens erlassen bekommen.
- Kinderbonus: Bei Erziehung von Kindern unter 10 Jahren während der Rückzahlungsphase gelten zusätzliche Erleichterungen.
- 50 % echter Zuschuss (nicht zurückzahlen)
- Gesetzlicher Anspruch — alle Berechtigten bekommen es
- Keine Einkommensgrenze für Maßnahmekosten
- Darlehen zinslos bis Prüfungsende
- 25 % Darlehenserlass bei Bestehen
- Nur für anerkannte Aufstiegsfortbildungen
- Antrag vor Kursbeginn Pflicht
- Darlehensanteil muss (teils) zurückgezahlt werden
- Unterhaltsbeihilfe ist einkommensabhängig
Beispiel: Kfz-Mechatroniker macht Meister über Aufstiegs-BAföG
Jonas, 27, ausgelernter Kfz-Mechatroniker, möchte den Meister machen. Der Lehrgang bei einer HWK-Bildungsstätte kostet 12.000 €, die Meisterprüfungsgebühren 1.800 €. Jonas ist ledig, hat keine Kinder und macht den Meister in Teilzeit neben seinem Job.
Förderrechnung:
- Lehrgangskosten: 12.000 € → 50 % Zuschuss = 6.000 € (geschenkt) + 50 % Darlehen = 6.000 €
- Prüfungsgebühren: 1.800 € → 50 % Zuschuss = 900 € + 50 % Darlehen = 900 €
- Gesamtzuschuss: 6.900 € — muss er nie zurückzahlen
- Gesamtdarlehen: 6.900 € — nach bestandenem Meister: 25 % Erlass = 1.725 €
- Effektiver Rückzahlungsbetrag: ca. 5.175 € (über viele Jahre, zinslos bis Kursende)
Ergebnis: Jonas zahlt für einen 13.800 € teuren Meister-Kurs am Ende weniger als 5.200 € zurück — und hat sofort nach dem Meister deutlich bessere Karriere- und Gehaltsaussichten.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die maximale Förderung beim Aufstiegs-BAföG?
Du kannst bis zu 15.000 € für Lehrgangskosten und zusätzlich bis zu 2.000 € für Meisterprüfungsgebühren sowie 2.000 € für die Erstellung einer Meisterarbeit gefördert bekommen. Die Hälfte davon ist ein echter Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsgünstiges KfW-Darlehen.
Muss ich das Geld zurückzahlen?
Den Zuschussanteil (50 %) musst du nie zurückzahlen. Das Darlehen (50 %) wird über die KfW abgewickelt und muss zurückgezahlt werden — aber bei bestandener Prüfung werden 25 % des Restdarlehens erlassen.
Gibt es eine Altersgrenze beim Aufstiegs-BAföG?
Nein, das Aufstiegs-BAföG hat keine Altersgrenze. Anders als das Studenten-BAföG kann es in jedem Alter beantragt werden — auch mit 45 oder 55 Jahren.
Kann ich Aufstiegs-BAföG und Bildungsgutschein gleichzeitig bekommen?
In der Regel nicht für dieselbe Maßnahme. Beide Förderungen schließen sich für den gleichen Kurs gegenseitig aus. Du solltest prüfen, welche Förderung für deinen konkreten Fall günstiger ist.
Muss ich erwerbstätig sein, um Aufstiegs-BAföG zu bekommen?
Nein. Das Aufstiegs-BAföG kann von Beschäftigten und Arbeitslosen gleichermaßen beantragt werden. Die Maßnahmeförderung (Lehrgangskosten) ist nicht einkommensabhängig.
Welche Fortbildungen sind genau förderfähig?
Alle Fortbildungen, die auf einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereiten — Handwerksmeister, IHK-Meister, Techniker, Fachwirte, Fachkaufleute u. v. m. Eine vollständige Liste findest du auf foerderung-info.de.
Kann ich Aufstiegs-BAföG auch für Online-Kurse beantragen?
Ja, wenn der Online-Kurs auf eine anerkannte Fortbildungsprüfung vorbereitet und der Anbieter die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Reine Online-Angebote ohne IHK/HWK-Prüfungsziel sind nicht förderfähig.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag muss vor Beginn des ersten Lehrgangsabschnitts gestellt werden. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Plane mindestens 4–8 Wochen Bearbeitungszeit ein.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Du verlierst den Zuschussanteil nicht rückwirkend, wenn du den Kurs regulär abgeschlossen hast. Der 25-%-Darlehenserlass entfällt jedoch, da er an das Bestehen der Prüfung geknüpft ist.
Kann ich als Vollzeitstudent Aufstiegs-BAföG bekommen?
Nein, Vollzeitstudenten erhalten Studenten-BAföG, nicht Aufstiegs-BAföG. Beide Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
Wie wird das KfW-Darlehen zurückgezahlt?
Das KfW-Darlehen (Programm 632) ist während der Fortbildung und bis zu zwei Jahre danach zinslos. Danach fallen marktübliche Zinsen an. Die monatliche Mindestrückzahlungsrate beträgt 128 €. Nach bestandener Prüfung werden 25 % des Restbetrags erlassen.
Bekomme ich auch Lebenshaltungskosten (Unterhaltsbeihilfe) gefördert?
Ja, bei Vollzeit-Fortbildungen ist eine Unterhaltsbeihilfe möglich. Diese ist einkommensabhängig — anders als die Maßnahmekosten-Förderung. Die Höhe richtet sich nach Familienstand, Kinderzahl und Einkommen.
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