Jetzt Weiterbildungs-Vergleich starten
WeiterbildungenBildungsträgerRatgeberJetzt Weiterbildungs-Vergleich starten
Kostenübernahme

Was zahlt der Bildungsgutschein? Alle Kosten und Leistungen

Der Bildungsgutschein klingt nach einer Vollfinanzierung – aber was zahlt er genau? Und was musst du selbst tragen? Dieser Artikel erklärt den genauen Leistungsumfang, zeigt eine vollständige Beispiel-Abrechnung für eine 8-monatige IT-Umschulung und erklärt, wo Lücken entstehen können.

Was der Bildungsgutschein zahlt: vollständiger Überblick

100 %
Kursgebühren – ohne Eigenanteil
3 €/Tag
Lernmittelzuschuss pro Unterrichtstag
130 €
Kinderbetreuung max. pro Monat
0,20 €/km
Fahrtkostenpauschale (ab 80 km)

Der Bildungsgutschein (BGS) nach §81 SGB III deckt Maßnahmekosten – also Kosten, die direkt mit dem Kurs zusammenhängen. Hier der vollständige Leistungsumfang:

  • Kursgebühren (Lehrgangskosten): Die vollständigen Gebühren für den AZAV-zertifizierten Kurs werden übernommen – ohne Eigenbeteiligung. Das ist der Hauptteil der Förderung.
  • Prüfungsgebühren: Anerkannte Prüfungsgebühren (z.B. IHK-Abschlussprüfung, HWK-Prüfung) werden bezahlt, sofern sie Teil der Maßnahme sind.
  • Lernmittelzuschuss: Bis zu 3 € pro Unterrichtstag für Lernmaterial wie Skripte, Bücher oder Unterlagen. Bei einem 8-Monate-Kurs mit 160 Unterrichtstagen sind das maximal 480 €.
  • Fahrkosten: Wenn die Bildungsmaßnahme weiter als 80 km vom Wohnort entfernt ist, werden Fahrtkosten nach der Entfernungspauschale (0,20 € je Entfernungskilometer) erstattet. Bei nahe gelegenen Kursen nur in begründeten Ausnahmefällen.
  • Kinderbetreuungskosten: Wenn Kinder unter 15 Jahren (oder mit Behinderung) wegen der Maßnahme betreut werden müssen und Mehrkosten entstehen, können bis zu 130 € pro Monat erstattet werden.
  • Auswärtige Unterkunft: Wenn der Kursort zwingend auswärtigen Aufenthalt erfordert, können Unterkunftskosten bezuschusst werden – in der Praxis aber nur bei sehr spezialisierten Maßnahmen und nach enger Prüfung.
Merke: Der BGS zahlt Maßnahmekosten, aber kein zusätzliches Gehalt oder Unterhalt. Du behältst dein ALG I oder Bürgergeld während der Maßnahme – der BGS kommt on top.

Was der Bildungsgutschein nicht zahlt

Genauso wichtig wie das, was der BGS zahlt, ist das, was er nicht deckt:

  • Laptop oder Computer: Technische Geräte werden grundsätzlich nicht finanziert – auch wenn der Kurs einen PC erfordert. Ausnahme: LTA kann bei Behinderung Hilfsmittel zahlen.
  • Internet-Anbindung: Auch bei Online-Kursen wird kein Internet-Zuschuss gezahlt.
  • Verpflegung: Essen und Trinken während des Kurses oder in Pausen werden nicht erstattet.
  • Übernachtungskosten bei zumutbarer Entfernung: Wenn der Kursort in zumutbarer Pendelentfernung liegt, werden keine Übernachtungskosten anerkannt.
  • Private Lernmittel über dem Zuschuss: Was über 3 €/Tag kostet, zahlst du selbst.
  • Berufsbekleidung: Spezielle Arbeitskleidung für den neuen Beruf ist nicht abgedeckt.
Keine Garantie für Zusatzleistungen: Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Unterkunft sind Einzelfallentscheidungen, keine automatischen Leistungen. Beantrage sie aktiv und begründe sie genau – die Agentur für Arbeit muss jeden Antrag individuell prüfen.

Alle Kostenarten: vollständige Überblick-Tabelle

Eine übersichtliche Zusammenfassung aller Kostenarten und ihrer Behandlung durch den BGS:

KostenartBGS zahlt?Deckelung / RegelungBeantragung
Kursgebühren (Lehrgangskosten)JaKeine Obergrenze – Preis-Leistungs-CheckÜber Bildungsträger automatisch
Prüfungsgebühren (IHK, HWK, etc.)JaWenn Teil der MaßnahmeÜber Bildungsträger
Lernmittel (Bücher, Skripte)JaMax. 3 €/UnterrichtstagPauschale – kein Einzelnachweis
Fahrtkosten (ab 80 km)Ja0,20 €/EntfernungskilometerAntrag bei Agentur/Jobcenter
KinderbetreuungskostenJaMax. 130 €/MonatAntrag + Nachweis Mehrkosten
Auswärtige UnterkunftEinzelfallNur wenn zwingend notwendigAntrag + Begründung
Laptop / PCNeinNicht möglich
Internet-ZuschussNeinNicht möglich
VerpflegungNeinNicht möglich
BerufsbekleidungNeinNicht möglich

Lebensunterhalt während der Maßnahme: ALG I und Bürgergeld

Eine häufige Verwechslung: Der BGS zahlt keinen zusätzlichen Lebensunterhalt. Aber du behältst während der Maßnahme dein bisheriges Einkommen:

  • ALG I-Bezieher: Das Arbeitslosengeld läuft während der gesamten Maßnahme weiter und wird nicht gekürzt. Läuft die übliche Bezugsdauer ab, kann sie für die Dauer der Maßnahme verlängert werden.
  • Bürgergeld-Bezieher: Bürgergeld läuft weiter. Bei regelmäßiger Teilnahme an der Maßnahme gibt es zudem einen Aktivierungsbonus von 75 € monatlich – beantrage ihn aktiv!
  • Weder ALG I noch Bürgergeld: Kein zusätzlicher Unterhalt durch den BGS. In diesem Fall prüfe LTA-Übergangsgeld oder den Bildungskredit des Bundes.
Weiterbildungsgeld: Zusätzlich zum ALG I oder Bürgergeld gibt es das Weiterbildungsgeld nach §82a SGB III: 20 € pro Kalendertag der Maßnahmeteilnahme. Bei 160 Unterrichtstagen in 8 Monaten sind das 3.200 € extra – steuerfrei und ohne Rückzahlung. Beantrage es aktiv bei deiner Agentur!

Passende BGS-fähige Kurse mit Maßnahmenummer finden? Jetzt auf Careertune vergleichen – kostenlos & unverbindlich

Vollständige Beispiel-Abrechnung: 8-monatige IT-Umschulung

Hier eine realistische, vollständige Abrechnung für eine 8-monatige IT-Umschulung mit Bildungsgutschein:

Beispiel-Abrechnung – IT-Umschulung (8 Monate, Vollzeit, Online)

Eckdaten: Kursart: Fachinformatiker Anwendungsentwicklung, Format: Online-Vollzeit, Dauer: 8 Monate (160 Unterrichtstage), Kursgebühren: 9.600 €, IHK-Prüfungsgebühr: 280 €, Kursort: Online (bundesweit).

KostenpositionGesamtkostenBGS zahltSelbstanteil
Kursgebühren9.600 €9.600 €0 €
IHK-Prüfungsgebühr280 €280 €0 €
Lernmittelzuschuss (160 Tage × 3 €)480 €480 €0 €
Fahrtkosten (Online-Kurs – keine Pendelstrecke)0 €0 €0 €
Laptop (erforderlich für Online-Kurs)750 €0 €750 €
Internet (8 Monate, ca. 30 €/Monat)240 €0 €240 €
Gesamt11.350 €10.360 €990 €

Lebensunterhalt während der 8 Monate (separat, nicht im BGS enthalten):

  • ALG I (weiterläufend): ca. 1.200 € monatlich = 9.600 € über 8 Monate
  • Weiterbildungsgeld (§82a): 160 Tage × 20 € = 3.200 € steuerfrei
  • Weiterbildungsprämie nach IHK-Abschluss: 1.500 € einmalig

Eigenkosten Kurs: 990 € (Laptop + Internet). Steuerlich absetzbar als Werbungskosten → ca. 250 € Rückerstattung. Effektiver Eigenaufwand: ca. 740 €.

Tipps zur besseren Genehmigungschance

Was du tun kannst, um die Genehmigung des BGS zu erhöhen und den vollen Leistungsumfang zu erhalten:

  1. 1
    AZAV-zertifizierten Kurs auswählen – Nur Kurse mit Zulassungsnummer (Maßnahmenummer) sind BGS-fähig. Auf Careertune sind ausschließlich solche Kurse gelistet.
  2. 2
    Preis vergleichen – Die Agentur prüft das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Mittleres Preisniveau erhöht die Genehmigungswahrscheinlichkeit. Sehr teure Einzelanbieter werden kritisch geprüft.
  3. 3
    Fahrtkosten und Kinderbetreuung aktiv beantragen – Diese Leistungen entstehen nicht automatisch. Stelle einen separaten Antrag und begründe genau, warum diese Kosten durch die Maßnahme entstehen.
  4. 4
    Weiterbildungsgeld aktiv erfragen – Das Weiterbildungsgeld (20 €/Tag nach §82a SGB III) wird nicht immer von sich aus erwähnt. Frag explizit danach im Beratungsgespräch.
  5. 5
    Alles schriftlich dokumentieren – Alle Zusagen und Absprachen mit der Agentur für Arbeit schriftlich festhalten. Bewilligungsbescheid und Kostenübernahme genau lesen.
Fazit: Der Bildungsgutschein ist eine umfangreiche Förderung – aber kein Freifahrtschein für alle Kosten. Wer die Lücken kennt (Laptop, Internet, Verpflegung), kann gut planen. Wer zusätzlich Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie beantragt, holt das absolute Maximum heraus.

Häufig gestellte Fragen

Was zahlt der Bildungsgutschein genau?

Der BGS zahlt Kursgebühren (100 %), Prüfungsgebühren, Lernmittel (bis 3 €/Unterrichtstag), Fahrtkosten (ab 80 km, 0,20 €/km) und Kinderbetreuungskosten (bis 130 €/Monat). Laptop, Internet und Verpflegung werden nicht bezahlt.

Zahlt der Bildungsgutschein auch Fahrtkosten?

Ja, aber nur wenn der Kursort weiter als 80 km vom Wohnort entfernt liegt oder besondere Umstände vorliegen. Erstattung nach Entfernungspauschale (0,20 € pro Entfernungskilometer). Aktiv beantragen!

Übernimmt der BGS die Kosten für einen Laptop?

Nein. Laptops und Computer werden durch den BGS nicht finanziert – auch wenn der Kurs online stattfindet. Ausnahme: Bei LTA können Hilfsmittel bei Behinderung übernommen werden.

Bekomme ich beim BGS extra Geld für den Lebensunterhalt?

Der BGS selbst zahlt keinen Lebensunterhalt. Aber ALG I oder Bürgergeld laufen weiter. Bürgergeld-Bezieher erhalten zusätzlich 75 € Aktivierungsbonus/Monat. Und: Das Weiterbildungsgeld nach §82a SGB III zahlt 20 €/Tag extra.

Was ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld nach §82a SGB III zahlt 20 € pro Kalendertag der Maßnahmeteilnahme – zusätzlich zu ALG I oder Bürgergeld, steuerfrei. Bei 160 Unterrichtstagen in 8 Monaten sind das 3.200 € extra.

Gibt es eine Höchstgrenze für den BGS?

Es gibt keine feste Euro-Obergrenze. Die Genehmigung hängt vom Preis-Leistungs-Verhältnis des Kurses ab. Umschulungskosten von 10.000–25.000 € werden bei geeigneten Maßnahmen genehmigt.

Werden Kinderbetreuungskosten vom BGS gedeckt?

Ja, bis zu 130 € pro Monat, wenn wegen der Maßnahme Mehrkosten für Kinder unter 15 Jahren oder mit Behinderung entstehen. Aktiv beantragen mit Nachweis der Mehrkosten.

Kann der BGS abgelehnt werden, weil der Kurs zu teuer ist?

Ja. Die Agentur prüft das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Ein deutlich teurerer Kurs als vergleichbare AZAV-zertifizierte Angebote kann zur Ablehnung oder zum Verweis auf günstigere Alternativen führen.

Wie hoch ist der Lernmittelzuschuss beim BGS?

Bis zu 3 € pro Unterrichtstag für Lernmaterial wie Skripte, Bücher oder Unterlagen. Bei einem 8-Monate-Kurs mit 160 Unterrichtstagen sind das maximal 480 €.

Was ist die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie nach §82a SGB III zahlt 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung. Aktiv beantragen nach der Prüfung – sie wird nicht automatisch ausgezahlt.

Läuft das ALG I weiter, wenn ich eine BGS-Maßnahme besuche?

Ja. Das Arbeitslosengeld I läuft während der gesamten Maßnahmedauer weiter und wird nicht gekürzt. Läuft die übliche Bezugsdauer ab, kann sie für die Maßnahmedauer verlängert werden.

Kann ich Eigenkosten (Laptop, Internet) steuerlich absetzen?

Ja. Eigenkosten für die Weiterbildung sind als Werbungskosten (Anlage N) absetzbar. Ein Laptop unter 800 € netto kann im Anschaffungsjahr vollständig abgesetzt werden.

Bereit für deine Weiterbildung?

Finde tausende geförderte Kurse auf Careertune – viele 100 % mit Bildungsgutschein.

Jetzt Weiterbildungs-Vergleich starten →