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§82 SGB III

Qualifizierungschancengesetz: Weiterbildung im Job vollständig finanziert

Als Beschäftigter kannst du Weiterbildung vollständig fördern lassen — über das Qualifizierungschancengesetz nach §82 SGB III. Bis zu 100 % der Kurskosten übernimmt die Agentur für Arbeit. Wir erklären Förderquoten, den Antragsprozess und den Unterschied zu §81.

Das Wichtigste auf einen Blick

§82
SGB III — Rechtsgrundlage
bis 100%
der Kurskosten förderbar
KMU
besonders hohe Förderquoten
AG-Anteil
Sozialversicherung wird bezuschusst

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht seit 2019 Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten — unabhängig von Qualifikation, Alter oder Betriebsgröße. Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Unternehmensgröße zwischen 15 und 100 % der Lehrgangskosten. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss zum Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen während der Weiterbildung.

Wichtig: §82 SGB III ist kein klassischer Bildungsgutschein. Es handelt sich um eine separate Förderung, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam den Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen müssen.

Förderquoten nach Unternehmensgröße

Die Höhe der Förderung hängt von der Betriebsgröße ab. Kleinere Unternehmen erhalten höhere Zuschüsse, da ihnen die Freistellung von Mitarbeitern schwerer fällt:

UnternehmensgrößeFörderquote KurskostenAG-Entgeltzuschuss (SV-Beiträge)
Kleinstunternehmen (weniger als 10 MA)bis zu 100 %bis zu 100 %
Kleinunternehmen (10–249 MA)bis zu 80 %bis zu 80 %
Mittleres Unternehmen (250–2.499 MA)bis zu 50 %bis zu 50 %
Großunternehmen (ab 2.500 MA)bis zu 15 %bis zu 15 %
Alle Größen (bei Strukturwandel/Kurzarbeit)erhöhte Quoten möglicherhöhte Quoten möglich
Tipp: Unternehmen in Kurzarbeit oder in Branchen mit starkem Strukturwandel können zusätzliche Aufstockungen beantragen. Sprich deinen Betriebsrat oder die Agentur für Arbeit direkt an.

Zusätzlich zur Kurskosten-Förderung erstattet die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber anteilig den Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers während der Weiterbildungszeit. Das macht die Freistellung für Unternehmen deutlich attraktiver.

Antragsprozess: So läuft die Förderung ab

  1. 1
    Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen

    Sprich deinen direkten Vorgesetzten oder die Personalabteilung auf das Qualifizierungschancengesetz an. Erkläre den betrieblichen Nutzen der Weiterbildung — das erleichtert die Zustimmung.

  2. 2
    AZAV-Kurs recherchieren

    Suche einen geeigneten Kurs mit gültiger AZAV-Maßnahmenummer auf KURSNET. Ohne AZAV-Zulassung ist keine Förderung möglich.

  3. 3
    Gemeinsamen Antrag vorbereiten

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen den Antrag gemeinsam. Nutze das Formular FBW-Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit.

  4. 4
    Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen

    Der Arbeitgeber reicht den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein — vor Kursbeginn. Kein nachträglicher Antrag möglich.

  5. 5
    Bewilligungsbescheid abwarten

    Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und stellt einen Bewilligungsbescheid aus. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen.

  6. 6
    Kurs starten und Abrechnung einreichen

    Nach Kursende reicht der Arbeitgeber die Kostennachweise ein. Die Agentur erstattet den bewilligten Betrag direkt an den Arbeitgeber.

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Unterschied zu §81 SGB III: Bildungsgutschein vs. §82

Beide Paragrafen fördern Weiterbildung — aber für unterschiedliche Personengruppen und mit unterschiedlichen Verfahren:

Merkmal§81 SGB III (Bildungsgutschein)§82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz)
ZielgruppeArbeitslose, von Arbeitslosigkeit BedrohteBeschäftigte (in aktiver Arbeit)
Arbeitgeberbeteiligungnicht erforderlichPflicht — AG stellt Antrag mit
Antrag stelltArbeitnehmer alleinArbeitgeber + Arbeitnehmer gemeinsam
Förderquotebis zu 100 % Kurskosten15–100 % je nach Betriebsgröße
SV-Zuschussneinja (AG-Anteil während Weiterbildung)
Lohnfortzahlungentfällt (Arbeitslos)AG zahlt Lohn weiter
Kern-Unterschied §81 ist für Menschen ohne Job — §82 ist für Menschen im Job. Beim §82 bleibt dein Arbeitsverhältnis bestehen, dein Lohn läuft weiter, und du qualifizierst dich für deinen Betrieb oder den nächsten Karriereschritt.
Arbeitgeber muss zustimmen und Antrag miteinreichen! Ohne die aktive Beteiligung deines Arbeitgebers ist §82 nicht möglich. Der Antrag kann nicht allein vom Arbeitnehmer gestellt werden. Überzeuge deinen Arbeitgeber mit dem betrieblichen Nutzen der Weiterbildung und dem Hinweis auf die staatliche Kostenentlastung.

Beispiel: IT-Weiterbildung für Lagerleiter

Praxisbeispiel

Michael, 38, Lagerleiter in einem Kleinstbetrieb (8 Mitarbeiter) im Bereich Logistik. Das Unternehmen setzt zunehmend auf digitale Lagerverwaltungssysteme. Michael möchte den Kurs „Digitale Lagerverwaltung und ERP-Systeme" (AZAV-zertifiziert, Kosten: 3.200 €, 6 Wochen) absolvieren.

  • Unternehmensgröße: 8 Mitarbeiter → Kleinstunternehmen → bis zu 100 % Förderquote
  • Kurskosten: 3.200 € → vollständig durch Agentur für Arbeit übernehmbar
  • Lohn während Weiterbildung: läuft weiter (Arbeitgeber zahlt)
  • SV-Beitrag AG-Anteil: wird ebenfalls bis zu 100 % erstattet

Ergebnis: Arbeitgeber und Michael stellen gemeinsam den Antrag. Die Agentur für Arbeit bewilligt die Förderung. Gesamtkosten für den Betrieb: nahezu 0 Euro.

Fazit: Gerade Kleinstbetriebe und KMU profitieren enorm vom Qualifizierungschancengesetz. Die Kombination aus 100 % Kurskosten und SV-Beitragserstattung macht Weiterbildung praktisch kostenlos für den Arbeitgeber.

Nächste Schritte und verwandte Förderungen

Wenn du das Qualifizierungschancengesetz nutzen möchtest, sind das deine nächsten Schritte:

  • Arbeitgeber auf §82 und die staatliche Kostenentlastung ansprechen
  • Passenden AZAV-Kurs auf KURSNET recherchieren und Maßnahmenummer notieren
  • Gemeinsamen Antrag (Formular FBW-Beschäftigte) vorbereiten
  • Antrag VOR Kursbeginn bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen
  • Bewilligungsbescheid abwarten — erst dann Kurs starten

Falls dein Arbeitgeber nicht mitmacht oder du bereits arbeitslos bist, gibt es weitere Wege:

SituationPassende FörderungMehr Infos
Arbeitslos oder von Entlassung bedrohtBildungsgutschein §81 SGB IIIBGS beantragen
Meister- oder Technikerausbildung geplantAufstiegs-BAföGAufstiegs-BAföG
Umschulung in neuen BerufBildungsgutschein + UmschulungsförderungWas ist Umschulung?
Alle Finanzierungsoptionen vergleichenÜbersicht aller FörderwegeFinanzierungsmöglichkeiten

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Beschäftigter eine Weiterbildung vollständig gefördert bekommen?

Ja, über §82 SGB III können Beschäftigte in Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter) bis zu 100 % der Lehrgangskosten gefördert bekommen. In größeren Unternehmen sinkt die Quote auf 50–15 %.

Muss mein Arbeitgeber zustimmen?

Ja, ohne Zustimmung und aktive Beteiligung des Arbeitgebers ist §82 nicht möglich. Der Antrag muss gemeinsam gestellt werden. Ohne Arbeitgeber kannst du nur über §81 (Bildungsgutschein) fördern lassen — aber dafür müsstest du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein.

Was ist der Unterschied zwischen §81 und §82 SGB III?

§81 gilt für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte — sie beantragen den Bildungsgutschein allein. §82 gilt für aktiv Beschäftigte — Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen den Antrag gemeinsam. Bei §82 bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und der Lohn läuft weiter.

Bekommt mein Arbeitgeber auch etwas aus der Förderung?

Ja, der Arbeitgeber bekommt neben den Kurskosten auch anteilig den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, die während der Weiterbildungszeit anfallen. Das macht die Freistellung des Mitarbeiters für den Betrieb günstiger.

Welche Kurse sind förderfähig nach §82?

Alle Weiterbildungen bei AZAV-zertifizierten Trägern mit gültiger Maßnahmenummer. Die Weiterbildung muss über eine reine Anpassungsqualifizierung hinausgehen — sie soll neue Kompetenzen vermitteln, nicht nur bestehende auffrischen.

Kann ich die Weiterbildung neben meiner Arbeit machen?

Ja, Teilzeit-Weiterbildungen sind möglich. In diesem Fall teilen sich Arbeitgeber und Agentur für Arbeit die Kosten entsprechend. Auch Abend- oder Wochenendkurse können förderfähig sein.

Wie lange dauert die Antragsprüfung?

In der Regel 2–4 Wochen. Der Antrag muss zwingend VOR Kursbeginn eingereicht und bewilligt sein. Plane genug Vorlaufzeit ein — mindestens 4–6 Wochen vor dem geplanten Kursstart.

Was passiert, wenn ich während der geförderten Weiterbildung kündige?

Wenn du das Unternehmen während oder kurz nach der Weiterbildung verlässt, kann der Arbeitgeber unter Umständen eine Rückzahlungsklausel geltend machen — sofern eine solche im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Kläre das vorab schriftlich.

Gilt das Qualifizierungschancengesetz auch für befristet Beschäftigte?

Grundsätzlich ja, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens bis zum Ende der Weiterbildung andauert. Die Agentur für Arbeit prüft die Förderwürdigkeit im Einzelfall.

Gibt es eine Einkommensgrenze für die Förderung nach §82?

Nein, es gibt keine Einkommensgrenze. Entscheidend ist die Betriebsgröße (für die Förderquote) und die Tatsache, dass du aktiv beschäftigt bist.

Kann mein Arbeitgeber den Antrag auch alleine stellen?

Der Arbeitgeber ist der formale Antragsteller, aber die Weiterbildung muss mit dem Arbeitnehmer abgestimmt sein. In der Praxis entscheiden meist Arbeitgeber und Mitarbeiter gemeinsam, welche Weiterbildung beantragt wird.

Was ist, wenn mein Unternehmen in Kurzarbeit ist?

Bei Kurzarbeit gelten erhöhte Förderquoten für alle Unternehmensgrößen. Die Weiterbildung soll die Kurzarbeitszeit sinnvoll nutzen. Die Agentur für Arbeit berät gezielt zu den Sondermöglichkeiten bei Kurzarbeit.

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