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Stipendium

Weiterbildungsstipendium: 8.100 Euro für besonders Begabte

Besonders begabte Berufseinsteiger können mit dem Weiterbildungsstipendium bis zu 8.100 Euro über drei Jahre erhalten — für berufsbegleitende Weiterbildungen, Kurse und sogar Studium. Wir erklären, wer sich bewerben kann und wie der Prozess läuft.

Das Wichtigste auf einen Blick

8.100 €
Gesamtförderung über 3 Jahre
2.700 €
Maximal pro Jahr
März / Okt.
Bewerbungsfristen jährlich
max. 25 J.
Altersgrenze bei Bewerbung

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesbildungsministeriums (BMBF), das über das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) verwaltet wird. Es richtet sich ausschließlich an besonders leistungsstarke Berufseinsteiger und ermöglicht ihnen, sich neben dem Beruf weiterzuqualifizieren — auf Kosten des Staates.

Kein Darlehen — echtes Stipendium: Das Weiterbildungsstipendium wird vollständig geschenkt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wer kann sich bewerben? Voraussetzungen im Detail

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an Berufseinsteiger, die sich durch besondere Leistungen ausgezeichnet haben. Es gibt drei Zugangswege:

ZugangswegVoraussetzungNachweis
IHK/HWK-BestnotePrüfungsabschluss mit mindestens 87 Punkten oder Note 1,9 oder besserIHK/HWK-Prüfungszeugnis
Arbeitgeber-VorschlagArbeitgeber schlägt besonders leistungsstarken Azubi oder Absolventen vorFormeller Vorschlag des Betriebs
Wettbewerbspreis1. bis 3. Preis bei einem berufsbezogenen LeistungswettbewerbPreisurkunde des Wettbewerbs
Altersgrenze: maximal 25 Jahre! Du musst zum Zeitpunkt der Bewerbung jünger als 25 Jahre sein. Diese Grenze gilt absolut — es gibt keine Ausnahmen.
Zeitfenster Die Bewerbung muss innerhalb von 3 Jahren nach dem berufsqualifizierenden Abschluss erfolgen. Wer mit 22 seinen IHK-Abschluss macht, hat bis zu seinem 25. Geburtstag Zeit zu bewerben.

Stipendium-Vergleich: Was bekomme ich wofür?

StipendiumBetragVoraussetzungFür wen
Weiterbildungsstipendium (BIBB)max. 8.100 € über 3 JahreIHK-Bestnote, AG-Vorschlag oder Wettbewerb; max. 25 J.Berufseinsteiger mit Ausbildung
Aufstiegs-BAföGbis 15.000 € Kurskosten (50 % Zuschuss)Anerkannte Aufstiegsfortbildung; keine AltersgrenzeAlle mit Berufsabschluss
Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB)bis 7.200 € über 3 JahreBesondere Leistungen + EmpfehlungAuszubildende (noch in Ausbildung)
Bildungsgutschein §81bis 100 % KurskostenArbeitslosigkeit oder drohende ArbeitslosigkeitArbeitslose und Bedrohte
Tipp: Das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegs-BAföG können für verschiedene Maßnahmen kombiniert werden — aber nicht für dieselbe Maßnahme gleichzeitig.

Mit dem Weiterbildungsstipendium kannst du fördern:

  • Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt, Techniker)
  • Fachkurse und Zertifikatsprogramme (z. B. IT, Sprachen, Management)
  • Berufsbegleitendes Studium an Fachhochschulen
  • Seminare und Fachkongresse (anteilig)

Bewerbungsprozess: Schritt für Schritt

  1. 1
    Zugangsweg und Bewerbungsstelle ermitteln

    Finde heraus, über welchen Zugangsweg du dich bewirbst. Die zuständige Stelle ist oft die IHK, HWK oder Berufsschule. Alternativ direkt beim BIBB (weiterbildungsstipendium.de) nachfragen.

  2. 2
    Kontakt zur vergebenden Stelle aufnehmen

    Wende dich an deine IHK oder HWK und frage nach dem Weiterbildungsstipendium. Sie informieren über den genauen Bewerbungsablauf und die lokalen Fristen.

  3. 3
    Bewerbungsunterlagen zusammenstellen

    Prüfungszeugnis mit Note, Lebenslauf, Motivationsschreiben (warum möchtest du dich weiterqualifizieren?), Nachweis über die geplante Weiterbildungsmaßnahme.

  4. 4
    Bewerbung fristgerecht einreichen

    Bundesweite Bewerbungsfristen sind März und Oktober. Lokale Fristen können abweichen — immer bei der zuständigen Stelle nachfragen.

  5. 5
    Auswahlgespräch (ggf.)

    Manche Stellen führen ein kurzes Interview durch. Vorbereitung: Warum diese Weiterbildung? Was sind deine Karriereziele?

  6. 6
    Förderbescheid erhalten und Weiterbildung starten

    Nach Zusage erhältst du einen Förderbescheid. Die Auszahlung erfolgt in der Regel jährlich nach Nachweis absolvierter Weiterbildungsmaßnahmen.

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Beispiel: Jung-Kaufmann nach IHK-Bestnote

Praxisbeispiel

Lena, 22, Industriekauffrau, hat ihre IHK-Ausbildung mit 92 Punkten (Bestnote in ihrem Prüfungsbezirk) abgeschlossen. Ihr Ziel: berufsbegleitend den Fachwirt für Controlling (IHK) absolvieren.

  • IHK informiert Lena aktiv über das Weiterbildungsstipendium nach ihrer Prüfung
  • Lena bewirbt sich im Oktober-Durchgang — vor ihrem 25. Geburtstag
  • Sie legt IHK-Zeugnis, Lebenslauf und Motivationsschreiben vor
  • Kurskosten für den Fachwirt: 4.200 € über 2 Jahre
  • Das Stipendium übernimmt bis zu 2.700 €/Jahr — die Kosten sind vollständig abgedeckt

Ergebnis: Lena absolviert den IHK-Fachwirt für Controlling auf Staatskosten. Restliche Fördermittel nutzt sie für einen Englisch-Business-Kurs. Karriereschritt: Teamleiterin mit 24 Jahren.

Fazit: Das Weiterbildungsstipendium ist ideal für leistungsstarke Berufseinsteiger unter 25. Mehr Förderwege im Überblick: Finanzierungsmöglichkeiten für Weiterbildung

Nächste Schritte und häufige Fehler

Die häufigsten Fehler bei der Bewerbung:

  • Bewerbung nach dem 25. Geburtstag — dann ist man nicht mehr berechtigt
  • Bewerbung mehr als 3 Jahre nach dem Berufsabschluss
  • Kein konkreter Weiterbildungsplan im Motivationsschreiben
  • Bewerbungsfristen (März/Oktober) verpasst
  • Zu späte Kontaktaufnahme mit der IHK/HWK

So machst du es richtig:

  • Sofort nach IHK/HWK-Abschluss bei der Prüfungsstelle nach dem Stipendium fragen
  • Weiterbildungsplan konkret formulieren (Kurs, Anbieter, Kosten)
  • Motivationsschreiben auf Karriereziel ausrichten
  • Frühzeitig — idealerweise 6–8 Wochen vor der Bewerbungsfrist — vorbereiten
SchrittWannZuständig
IHK/HWK nach Stipendium fragenDirekt nach AbschlussprüfungPrüfungsstelle IHK/HWK
Weiterbildungsmaßnahme auswählen1–2 Monate vor BewerbungsfristDu + ggf. Careertune
Bewerbung einreichenMärz oder OktoberIHK/HWK oder BIBB-Stelle
Förderbescheid erhalten4–8 Wochen nach FristVergabestelle
Weiterbildung starten und Nachweise einreichenNach FörderzusageDu + Bildungsträger

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Weiterbildungsstipendium genau?

Maximal 2.700 Euro pro Jahr über bis zu drei Jahre — also insgesamt bis zu 8.100 Euro. Der genaue Betrag richtet sich nach den nachgewiesenen Weiterbildungskosten.

Muss ich das Stipendium zurückzahlen?

Nein. Das Weiterbildungsstipendium ist ein echtes Stipendium — es muss nicht zurückgezahlt werden, auch nicht bei Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung.

Wer vergibt das Weiterbildungsstipendium?

Das Programm wird vom BMBF finanziert und über das BIBB koordiniert. Die eigentliche Vergabe erfolgt durch die örtlichen Kammern (IHK, HWK) und zuständige Stellen.

Was passiert, wenn ich die 2.700 € in einem Jahr nicht ausschöpfe?

Nicht genutzte Mittel können in begrenztem Umfang ins nächste Jahr übertragen werden. Die genauen Regelungen hängen von der vergabestellenden Kammer ab.

Kann ich das Stipendium auch für ein Studium nutzen?

Ja, berufsbegleitende Studiengänge an Fachhochschulen sind förderfähig. Vollzeitstudiengänge ohne Berufsbezug sind dagegen nicht förderfähig.

Wie läuft die Auszahlung des Stipendiums ab?

In der Regel erfolgt die Auszahlung jährlich nach Einreichung von Kostennachweisen. Du legst die Kosten erst aus und reichst dann Belege ein.

Kann ich mehrere Weiterbildungen gleichzeitig fördern lassen?

Ja, du kannst die Mittel für verschiedene Maßnahmen im gleichen Jahr nutzen — z. B. einen Fachkurs und einen Sprachkurs, solange die Gesamtkosten 2.700 € nicht überschreiten.

Was ist, wenn ich keinen IHK-Bestenpreis habe — gibt es andere Zugangswege?

Ja. Neben der IHK/HWK-Bestnote gibt es zwei weitere Zugangswege: ein formeller Vorschlag des Ausbildungsbetriebs oder ein 1.–3. Preis bei einem anerkannten beruflichen Leistungswettbewerb.

Wann ist die Bewerbungsfrist?

Bundesweit gibt es zwei Bewerbungsdurchgänge pro Jahr: im März und im Oktober. Die genauen Stichtage variieren je nach Kammer. Informiere dich frühzeitig bei deiner zuständigen IHK oder HWK.

Kann ich das Weiterbildungsstipendium mit dem Aufstiegs-BAföG kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Aber du kannst das Weiterbildungsstipendium für eine Maßnahme und das Aufstiegs-BAföG für eine andere Maßnahme nutzen.

Ich bin 24 und habe meinen Abschluss vor 2 Jahren gemacht — bin ich noch berechtigt?

Ja, sofern du noch nicht 25 Jahre alt bist. Die Altersgrenze gilt absolut, die Drei-Jahres-Frist nach Abschluss ist ein zweites, unabhängiges Kriterium. Du musst beide Bedingungen erfüllen.

Wie finde ich heraus, ob meine Weiterbildung förderfähig ist?

Wende dich an deine zuständige IHK oder HWK und beschreibe die geplante Maßnahme. Die Kammer prüft die Förderfähigkeit im Einzelfall. Grundsätzlich sind berufsqualifizierende, berufsbezogene Weiterbildungen förderfähig.

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